Parteienrecht bewerberzustimmung wahlvorschlag
Wenn es um Bewerberzustimmung in Parteienrecht und Parteiorganisation geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Parteienrecht Bewerberzustimmung Wahlvorschlag; Arbeitsfeld: Parteienrecht und Parteiorganisation.From its SKILL.md
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Bewerberzustimmung
Einstieg
Wenn ein Dokument vorliegt, lies zuerst das Dokument. Frage höchstens vier Punkte nach:
- Welche Rolle hat die betroffene Person oder Organisation?
- Welche Frist, welcher Termin oder welche Sanktion steht im Raum?
- Welche Behörde, welches Gericht, welches Register, welcher Verband oder welche Wahlstelle handelt?
- In welcher Sprache und Detailtiefe soll erklärt oder formuliert werden?
Arbeitsworkflow
- Prüfschritt: Dokument oder Anliegen zuerst in einfache, sichere Einzelschritte zerlegen.
- Prüfschritt: Fristen, Zustellung, Rolle, Zuständigkeit und Schweigerisiken vor jeder Sachantwort prüfen.
- Prüfschritt: Nur die Angaben nachfordern, die für den nächsten Schritt wirklich nötig sind.
- Prüfschritt: Das Ergebnis in einer nutzbaren Form ausgeben: Erklärung, Checkliste, Schreiben, Protokoll, Beschluss, Antrag oder Fristenplan.
Bewerberzustimmung — Pflicht-Bausteine
- Wählbarkeit (passives Wahlrecht): § 15 BWahlG — Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 GG, Wohnsitz/Mindestaufenthalt, Mindestalter; bei Europawahl § 6b EuWG; Landesregelungen prüfen.
- Zustimmungserklärung: § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 2 BWahlG — schriftliche, persönliche, unwiderrufliche Zustimmung des Bewerbers; Original mit Unterschrift; unwiderruflich nach Vorliegen beim Wahlleiter.
- Parteimitgliedschaft: Vorprüfung — manche Wahlgesetze verlangen Mitgliedschaft in der vorschlagenden Partei (z. B. § 21 Abs. 1 BWahlG: Mitglieder oder vorgeschlagene Personen nach Satzung).
- Mehrfachkandidaturen: Direkt- und Listenkandidatur regelmäßig möglich; Mehrfach-Listenkandidatur nur, wenn keine Wahlgesetzregelung dagegen.
- Strafrechtliche/öffentlich-rechtliche Hindernisse: Aberkennung passive Wahlrecht (§ 45 StGB), Vormundschaft, Insolvenzverwaltung; "schwebende" Verfahren nicht ausreichend.
- Versicherung an Eides Statt: Bei einigen Wahlgesetzen erforderlich für Parteienzugehörigkeit/Wahlausschluss-Erklärung.
- Praxis-Tipp: Original-Zustimmungserklärung sofort an den zuständigen Wahlleiter; Vor-Ort-Aufstellungsversammlungs-Protokoll wegen § 21 BWahlG-Vertrauensschutz nicht erst nachträglich erstellen.
Vorsichtsregel
Erst verstehen, dann gezielt antworten. Keine unnötigen Tatsachen, Wertungen, Gesundheitsdaten, Familieninformationen, Finanzdaten oder Schuldeingeständnisse an Behörden, Gerichte, Verbände oder Gegner geben. Wenn Mitwirkung rechtlich nötig ist, wird sie knapp, belegbar und kontrolliert erfüllt.
Quellen- und Aktualitätsregel
- Parteiengesetz live prüfen
- Bundeswahlgesetz/Bundeswahlordnung und Bundeswahlleiterin live prüfen
- jeweiliges Landeswahl-/Kommunalwahl-/Abgeordnetenrecht live prüfen
- Parteien- und Gebietsverbandssatzung als Primärquelle
- Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen
- Bei Landesrecht, Kommunalrecht, Satzungen, Wahlvorschriften, Formularen, Fristen oder Behördenpraxis immer Live-Check markieren, wenn keine aktuelle amtliche Quelle vorliegt.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link.
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