Bautraegervertrag mabv familiengesellschaft
Wenn es um Notariat im Alltag: Bauträgervertrag – MaBV, Ratenplan, Abnahmefallen in Notariat im Alltag geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Notariat im Alltag: Bauträgervertrag – MaBV, Ratenplan, Abnahmefallen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Zweck und Anwendungsbereich
Der Bauträgervertrag verbindet Grundstückskauf und Werkvertrag. Er unterliegt besonderen Verbraucherschutzvorschriften (MaBV) und erfordert vom Notar eine intensivere Belehrungspflicht als der klassische Grundstückskauf. Strukturiere die MaBV-Anforderungen, den Ratenplan und die häufigen Abnahmefallen.
Rechtsgrundlagen: § 311b BGB (Formzwang), §§ 631–651 BGB (Werkvertragsrecht), MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) §§ 3–9 (Sicherungspflichten), § 12 MaBV (Verbraucherrecht), § 17 Abs. 2a BeurkG (Wartefrist), §§ 640–641 BGB (Abnahme), AGBG/§ 307 BGB (AGB-Kontrolle Bauträger-AGB), BauGB (Baugenehmigung).
Pflichtinhalt des Bauträgervertrags
- Genaue Beschreibung des Grundstücks und des zu errichtenden Bauwerks (Baubeschreibung)
- Kaufpreis (Gesamtpreis für Grundstück und Bauwerk)
- Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsfrist
- Zahlungsplan nach MaBV (§ 3 Abs. 2 MaBV)
- Sicherungsabrede: Bürgschaft oder Fertigstellungssicherheit
- Abnahme-Regelung
- Mängelgewährleistung nach § 634 BGB
MaBV-Ratenplan (§ 3 Abs. 2 MaBV)
Ratenzahlungen sind nur nach tatsächlichem Baufortschritt zulässig:
| Rate | Voraussetzung | max. % |
|---|---|---|
| 1. Rate | Beginn Erdarbeiten | 30 % |
| 2. Rate | Rohbau (Erdgeschossdecke) | 28 % |
| 3. Rate | Dacheindeckung | 8,4 % |
| 4. Rate | Rohinstallation | 2 % |
| 5. Rate | Fenster/Außentüren | 8,4 % |
| 6. Rate | Innenputz | 4,2 % |
| 7. Rate | Fliesen | 2,1 % |
| 8. Rate | Estrich | 2,8 % |
| 9. Rate | Bezugsfertigkeit | 8,4 % |
| 10. Rate | Fertigstellung | 5,6 % |
Erste Rate: erst nach Auflassungsvormerkung und Freistellungserklärung der Finanzierungsbank (§ 3 Abs. 1 MaBV).
Sicherungsanforderungen nach MaBV
Vor der ersten Ratenzahlung muss der Bauträger entweder:
- Fertigstellungsbürgschaft: Bürgschaft einer Bank für Fertigstellung
- Freistellungserklärung der finanzierenden Bank des Bauträgers
Ohne diese Absicherung darf der Notar keine Fälligkeitsbestätigung erteilen.
Abnahmefallen
Die Abnahme (§ 640 BGB) ist der entscheidende Moment: Ab Abnahme läuft die Gewährleistungsfrist (5 Jahre), die Beweislast kehrt sich um, und der Restbetrag wird fällig.
Typische Klauseln, die den Verbraucher benachteiligen:
- Abnahme durch Sachverständigen des Bauträgers (AGB-Kontrolle: str.)
- Automatische Abnahme nach Fristablauf (§ 640 Abs. 2 BGB: Sonderregel)
- Übergabe = Abnahme (unzulässig: § 307 BGB)
- Teileabnahme erzwingt Endabnahme ohne vollständige Mängelprüfung
Empfehlung: Verbraucher sollte Sachverständigen zur Abnahme mitbringen; Abnahmeprotokoll mit Mängelliste.
Prüfprogramm
- Liegt Baugenehmigung vor?
- MaBV-Ratenplan entspricht den Voraussetzungen?
- Freistellungserklärung / Bürgschaft vorhanden?
- Ist die Baubeschreibung hinreichend präzise? (Qualitäten, Ausstattung, DIN-Normen)
- Fertigstellungstermin verbindlich oder nur Prognose?
- Abnahmeklausel AGB-konform?
- Verbraucherwartefrist 14 Tage (§ 17 Abs. 2a BeurkG) eingehalten?
Typische Fallen
- Erste Rate ohne Auflassungsvormerkung → MaBV-Verstoß, Notar haftet.
- Baubeschreibung zu ungenau → spätere Mängelstreitigkeiten vorprogrammiert.
- Automatische Abnahme nach Frist ohne Verbraucheraufklärung → § 640 Abs. 2 BGB-Risiko.
- Freistellungserklärung deckt nur Teilfläche → erste Rate für falsche Fläche freigegeben.
- AGB-Klauseln zur Abnahme nicht auf § 307 BGB geprüft.
Rechtsquellen
- MaBV: https://www.gesetze-im-internet.de/makler_baubetrgv/
- § 640 BGB (Abnahme): https://dejure.org/gesetze/BGB/640.html
- § 307 BGB (AGB): https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html
- BGH zu Bauträgerverträgen: https://www.bgh.de
- BNotK MaBV-Hinweise: https://www.bnotk.de
Output-Formate
- MaBV-Ratenplan-Prüfcheckliste
- Freistellungserklärung / Bürgschaft-Prüfung
- Abnahmecheckliste für Verbraucher
- AGB-Klauselkatalog (zulässig/unzulässig)
- Mandantenmail (Risikohinweis Bauträger, Abnahme)
Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --><!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
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