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005 gesellschafterliste nach anteilskauf kapitalerhoehu

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Wenn es um Notariat im Alltag: Gesellschafterliste – Anteilskauf, Kapitalerhöhung, Einziehung in Notariat im Alltag geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Notariat im Alltag: Gesellschafterliste – Anteilskauf, Kapitalerhöhung, Einziehung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Zweck und Anwendungsbereich

Die Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) ist die zentrale Publizitätsurkunde der GmbH. Ihre Aktualität entscheidet über Stimmrechte, Gutglaubensschutz bei Anteilserwerb und die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Strukturiere Inhalt, Einreichungspflicht und Haftungsrisiken.

Rechtsgrundlagen: § 16 GmbHG (Legitimationswirkung), § 40 GmbHG (Listeninhalt und Einreichungspflicht), § 15 GmbHG (Anteilsabtretung, notarielle Form), §§ 55–57 GmbHG (Kapitalerhöhung), § 34 GmbHG (Einziehung), § 12 HGB (elektronische Einreichung), GwG § 20 (Transparenzregister).

Pflichtinhalt der Gesellschafterliste (§ 40 Abs. 1 GmbHG)

  • Vor- und Nachname oder Firma jedes Gesellschafters
  • Geburtsdatum (natürliche Personen) oder Registernummer (juristische Personen)
  • Wohnort oder Sitz
  • Nennbetrag und laufende Nummer jedes Geschäftsanteils
  • Gesamtbetrag der Stammeinlagen

Auslöser für Listenaktualisierung

EreignisPflichtZuständig
Anteilsabtretung (§ 15 GmbHG)Notar (§ 40 Abs. 2 GmbHG)Notar innerhalb 1 Woche
Kapitalerhöhung (§§ 55–57 GmbHG)Geschäftsführer nach EintragungGeschäftsführer/Notar
Einziehung (§ 34 GmbHG)GeschäftsführerGeschäftsführer
Umwandlung, Erbfolgeje nach VorgangNotar/Geschäftsführer

Gutglaubensschutz (§ 16 GmbHG)

Ein Erwerber kann sich auf die im Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste verlassen, wenn die Liste mindestens 3 Jahre alt ist oder der Berechtigte die Unrichtigkeit nicht kannte (§ 16 Abs. 3 GmbHG). Die Listeneintragung ersetzt bei der GmbH die Buchungsfunktion des Aktienregisters.

Wichtig: Gutglaubensschutz gilt nur für die beim HR eingereichte Liste, nicht für interne Listenversionen.

Notar-Einreichungspflicht bei Abtretung

Nach § 40 Abs. 2 GmbHG hat der Notar, der die Abtretungsurkunde beurkundet oder beglaubigt hat, unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) eine neue Gesellschafterliste beim Registergericht einzureichen. Der Notar haftet bei verspäteter Einreichung für Schäden.

Elektronische Einreichung über EGVP mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 12 HGB, § 40 Abs. 2 S. 3 GmbHG).

Prüfprogramm

  • Ist die Abtretung wirksam? Notarielle Form (§ 15 Abs. 3 GmbHG), Vollmachten geprüft?
  • Vinkulierung: Ist Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich (§ 15 Abs. 5 GmbHG)?
  • Treuhänderschaft: Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? GwG-Konsequenz?
  • Kapitalerhöhung: Übernahmeerklärung beurkundet, Einzahlung nachgewiesen?
  • Einziehung: Satzungsgrundlage vorhanden, Abfindung geregelt, Einziehungsbeschluss wirksam?
  • Nennbeträge nach Änderung korrekt neu berechnet und summiert?

Typische Fallen

  • Notar vergisst Listeneinreichungspflicht nach Abtretung → Gutglaubensrisiko für Käufer.
  • Liste zeigt noch alten Gesellschafter → wirksame Stimmrechte fraglich.
  • Kapitalerhöhungsbeträge falsch summiert → Registerrichter beanstandet Liste.
  • Einziehung ohne wirksame Satzungsgrundlage → Einziehung nichtig, Liste falsch.
  • Transparenzregister nicht aktualisiert nach Gesellschafterwechsel.

Kostenhinweise

Notar-Listeneinreichung: KV Nr. 21201 GNotKG – 0,3 Gebühr aus Nennbetrag der betroffenen Anteile. Mindestgebühr beachten.

Rechtsquellen

Output-Formate

  • Gesellschafterlisten-Muster (ausfüllbar für konkrete GmbH)
  • Vollzugscheckliste (Abtretung / Kapitalerhöhung / Einziehung)
  • Einreichungs-Fristnotiz (Notar-Pflicht 1 Woche)
  • GwG-Updatebogen (Transparenzregister-Konsequenz)
  • Red-Team (Risiken bei fehlerhafter Liste)

Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de

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