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Wenn es um Grundstueckskauf Vollzugsvoraussetzungen Kaufpreisf in Notariat im Alltag geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Notariat im Alltag: Grundstückskauf – Vollzugsvoraussetzungen, Kaufpreisfälligkeit, Auflassungsvormerkung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Zweck und Anwendungsbereich

Der Grundstückskauf ist das volumenstärkste notarielle Geschäft. Steuere den gesamten Vollzugsprozess von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung. Ziel ist die lückenlose Prüfung aller Fälligkeitsvoraussetzungen, damit Kaufpreis und Eigentumsübergang zeitlich sauber synchronisiert werden.

Rechtsgrundlagen: § 311b Abs. 1 BGB (Formpflicht), § 873 BGB (Einigung und Eintragung), § 925 BGB (Auflassung), §§ 19–22 GBO (Eintragungsvoraussetzungen), § 883 BGB (Auflassungsvormerkung), § 22 GrEStG (steuerliche Unbedenklichkeit), § 3 GrEStG (Befreiungen), GNotKG §§ 34 ff. (Kostenwert), § 17 Abs. 2a BeurkG (Verbraucherwartefrist), MaBV (Bauträger), GwG.

Vollzugskette im Überblick

  1. Beurkundung – Kaufvertrag inkl. Auflassung oder Verpflichtung zur Auflassung (§ 311b BGB)
  2. Auflassungsvormerkung beantragen – sofort nach Beurkundung (§ 883 BGB, § 13 GBO)
  3. Vorkaufsrechtszeugnis einholen – Gemeinde (§§ 24–28 BauGB), ggf. ENEV/Denkmal
  4. Genehmigungen – familiengerichtlich (§ 1643 BGB), Betreuerrecht, GVO (§ 2 GrdstVG)
  5. Löschungsunterlagen – Ablösung bestehender Grundschulden/Hypotheken
  6. GwG-Prüfung – Risikoklasse, wirtschaftlich Berechtigter, PEP-Screening
  7. Steuerliche Unbedenklichkeit – § 22 GrEStG, GrESt-Bescheid abwarten
  8. Kaufpreisfälligkeit melden – Notarbestätigung über Vorliegen aller Voraussetzungen
  9. Kaufpreiszahlung – direkt an Verkäufer oder über Notaranderkonto
  10. Auflassung vollziehen – Eigentumsumschreibung beantragen (§ 20 GBO)
  11. Lastenfreistellung – Löschung eingetragener Belastungen nach Tilgung
  12. Grundbuchberichtigung – Eintragung neuer Eigentümer, Löschung Auflassungsvormerkung

Fälligkeitsvoraussetzungen (Checkliste)

VoraussetzungStatusZuständigFrist
Auflassungsvormerkung eingetragenoffenNotariatsofort
Vorkaufsrechtszeugnis GemeindeoffenNotariat2 Monate
Familiengerichtliche GenehmigungoffenKäufer/Notariatvariabel
GVO-GenehmigungoffenNotariat1 Monat
Löschungsbewilligung + PfandfreigabeoffenVerkäufer/Bankvariabel
Steuerliche Unbedenklichkeit FAoffenNotariatnach GrESt-Bescheid
GwG-Dokumentation vollständigoffenNotariatvor Vollzug

Auflassungsvormerkung: Funktion und Risiken

Die Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) sichert den schuldrechtlichen Auflassungsanspruch dinglich. Sie verhindert rangspätere Verfügungen (§ 883 Abs. 2 BGB) und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (§ 883 Abs. 2 S. 2 BGB). Ohne Vormerkung ist der Käufer bis zur Eigentumsumschreibung ungesichert.

Antrag: Unmittelbar nach Beurkundung durch Notar; Bewilligung ist Teil der Kaufvertragsurkunde. Rang: Entscheidend für Priorität gegenüber zwischenzeitlichen Eintragungen. Löschung: Automatisch nach Eigentumsumschreibung oder auf Antrag des Käufers.

Kaufpreisfälligkeit: Typische Klauselstruktur

Der Kaufpreis ist fällig, wenn:

  • die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist,
  • ein Negativattest oder ein Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde vorliegt,
  • alle erforderlichen Genehmigungen rechtskräftig erteilt sind,
  • die Löschungsunterlagen (Grundschuld-Löschungsbewilligungen) beim Notariat vorliegen oder der Notar die Kaufpreisverteilung an bestehende Grundpfandgläubiger sicherstellt,
  • und der Notar die Fälligkeit schriftlich mitteilt (Fälligkeitsmitteilung).

Prüfprogramm

  • GrESt-Pflicht prüfen: Wert, Befreiungen (§ 3 GrEStG), verbundene Unternehmen (§ 6a GrEStG).
  • Mehrwertsteuer-Option des Verkäufers (§ 9 UStG) – Auswirkung auf Grunderwerbsteuer.
  • Belastungsvollmachten im Kaufvertrag (§ 3 MaBV, Bauträger): Sicherungsabrede prüfen.
  • Rangstelle der Auflassungsvormerkung: Zwischeneinträge nach Abt. II/III prüfen.
  • Kaufpreis auf Richtigkeit prüfen (Bewertungsgrundlage, Niedrigstwertprinzip FA).
  • Vollstreckungsunterwerfung des Käufers (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO): Gegenstandswert Vollstreckung = Kaufpreis.

Typische Fallen

  • Fälligkeitsmitteilung versandt, aber Löschungsunterlagen fehlen noch → Käufer zahlt, Lastenfreistellung verzögert sich.
  • Vorkaufsrechtszeugnis für falsche Flurstücke beantragt.
  • GrESt-Bescheid nicht abgewartet → § 22 GrEStG-Sperre, Grundbuchamt weist ab.
  • Auflassungsvormerkung mit zu schmalem Inhalt (fehlende Auflassung in der Urkunde → keine Basis für Vormerkung).
  • Verkäufer löst Grundschuld nicht ab, obwohl Kaufpreis gezahlt – Notariat muss Löschungsunterlagen sichern.
  • Mehrere Miteigentümer: Zustimmung aller Berechtigten oder Vertretungsnachweis fehlt.

Kostenhinweise

Gegenstandswert: Kaufpreis (§ 47 GNotKG). Hauptgebühr Beurkundung: 2,0 Gebühr (KV Nr. 21100). Auflassungsvormerkung: 0,5 Gebühr (KV Nr. 14110). Eigentumsumschreibung (Grundbuchamt): 1,0 Gebühr (KV GNotKG Grundbuchabschnitt). Notar-Vollzugsgebühr: 0,5 Gebühr (KV Nr. 22110).

Rechtsquellen und Fundstellen

Output-Formate

  • Vollzugscockpit (Tabelle aller Fälligkeitsvoraussetzungen, Status, Verantwortlicher)
  • Fälligkeitsmitteilung (Muster)
  • Kostenvoranschlag (aufgeschlüsselt nach Beurkundung, Vollzug, Grundbuchgebühren)
  • Mandantenmail (Überblick Vollzugsstand, nächste Schritte)
  • Red-Team-Notiz (kritische Vollzugsrisiken)

Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de

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