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Gleichstellungs und gendercheck

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Wenn es um NKR-Gleichstellungs- und Gendercheck in Normenkontrollrat (NKR) — Prüfung von Gesetzentwuerfen geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Gleichstellungs Und Gendercheck; Arbeitsfeld: Normenkontrollrat (NKR) — Prüfung von Gesetzentwuerfen.From its SKILL.md

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NKR-Gleichstellungs- und Gendercheck

Worum geht es konkret

Nach BGleiG und GGO ist bei Bundesregelungsvorhaben eine gleichstellungspolitische Folgenabschaetzung durchzufuehren. Sie prüft, ob das Vorhaben auf Frauen und Maenner unterschiedliche Auswirkungen hat. Der NKR prüft die methodische Konsistenz mit dem Erfuellungsaufwand.

Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen

  • Vorhaben adressiert Privatpersonen
  • Vorhaben hat arbeitsmarktpolitischen Bezug
  • Vorhaben hat familienpolitischen Bezug
  • Vorhaben adressiert Gesundheit, Bildung, Soziales
  • Vorhaben mit unterschiedlichen Auswirkungen je Adressatengruppe

Rueckfrage nur wenn unklar: "Welche Personenkategorie ist primaer adressiert?"

Rechtlicher und methodischer Rahmen

  • § 1 BGleiG — Bundesgleichstellungsgesetz, Auftrag zur Gleichstellung
  • § 2 GGO — Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschaetzung
  • § 44 Abs. 1 Nr. 7 GGO — gleichstellungspolitische Auswirkungen
  • Arbeitshilfe Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften (BMFSFJ, jeweils aktuelle Fassung)
  • CEDAW (UN-Frauenrechtskonvention)
  • EU Gleichstellungsstrategie (jeweils aktuelle Fortschreibung)
  • NKRG § 4

Prüfraster / Schritt für Schritt

1. Betroffenheits-Test

  • Sind Personen adressiert?
  • Sind Frauen / Maenner / nicht-binaere Personen in unterschiedlichem Mass betroffen?
  • Welche Daten / Statistiken belegen die unterschiedliche Betroffenheit?

2. Wirkungs-Analyse

  • Welche unterschiedlichen Wirkungen entstehen?
  • Sind sie beabsichtigt oder unbeabsichtigt?
  • Sind sie geeignet, Diskriminierung zu beseitigen oder zu vertiefen?

3. Differenzierte Aufwandsdarstellung

  • Falls relevant: differenzierte Aufwandsschaetzung (z.B. Buerger-Aufwand nach Geschlecht)
  • In der Regel nicht zwingend, aber dokumentationspflichtig

4. Begruendungsteil

  • Ergebnis der Gleichstellungspruefung in der Begruendung
  • Quellen / Statistiken belegen
  • Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, soweit möglich

5. Hinweis im NKR-Stellungnahme

  • Konsistenz mit Erfuellungsaufwand
  • Hinweis auf Luecken in der Darstellung

NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme

  • Gleichstellungspruefung fehlt
  • "Keine geschlechterdifferenzierten Auswirkungen" ohne Belege
  • Statistiken nicht aufbereitet
  • Differenzielle Wirkung wird verschleiert
  • Erfuellungsaufwand-Darstellung methodisch inkonsistent mit Gleichstellung
  • Maßnahmen zur Förderung fehlen, obwohl möglich

Trade-off-Matrix

BewertungspunktPlusMinus
Geschlechterdifferenzierte Datenvorhandenfehlen
Wirkungsanalysekonkretpauschal
Foerdermassnahmenvorgesehennicht thematisiert
BegruendungstiefenachvollziehbarSchein-Prüfung
Konsistenz mit Erfuellungsaufwandgewahrtinkonsistent

Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine

  • "Das Vorhaben adressiert [Personengruppe]. Die ressortseitige gleichstellungspolitische Folgenabschaetzung kommt zum Ergebnis, dass [Aussage]. Der NKR haelt die Darstellung für methodisch tragfaehig."
  • "Der NKR weist darauf hin, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf Frauen und Maenner in der Begruendung nur qualitativ dargestellt sind. Eine geschlechterdifferenzierte Datengrundlage waere wuenschenswert."
  • "Der NKR sieht im Vorhaben keine erkennbar gleichstellungspolitisch relevanten Aspekte; die ressortseitige Prüfung gemäß § 2 GGO ist nachvollziehbar dokumentiert."
  • "Die geschlechterdifferenzierte Folgenabschaetzung ist nicht Gegenstand der Prüfung des NKR im engeren Sinne; soweit sie für die Konsistenz der Folgenabschaetzung relevant ist, wird sie kommentiert."

Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen

  • "Keine geschlechterdifferenzierten Auswirkungen erkennbar" als Pauschalformulierung
  • Prüfung nicht dokumentiert
  • Statistiken nicht beigebracht
  • Unterschiedliche Betroffenheit nicht thematisiert
  • Foerdermassnahmen nicht erwogen, obwohl möglich

Quellen Stand 06/2026

  • § 1 BGleiG
  • § 2 GGO, § 44 Abs. 1 Nr. 7 GGO
  • Arbeitshilfe Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften (BMFSFJ, jeweils aktuelle Fassung)
  • CEDAW (UN-Frauenrechtskonvention)
  • EU Gleichstellungsstrategie (jeweils aktuelle Fortschreibung)
  • NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) § 4
  • NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)
  • Live verifizieren über www.bmfsfj.de und www.normenkontrollrat.bund.de

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