Anspruchslandkarte bgb aufforderungsschreiben
Wenn es um Anspruchslandkarte BGB-Nachbarrecht in Nachbarschaftsstreit-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md
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Anspruchslandkarte BGB-Nachbarrecht
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BGB § 906 Abs. 2 S. 2 nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 195 BGB 3 Jahre, NachbG-Anzeigefristen variieren (z. B. NRW § 7 Grenzwand 6 Wochen), § 15a EGZPO Schlichtung obligatorisch.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 903, 906, 1004, 910, 912, 917, 921, 922, NachbG (Landesnachbarrechtsgesetze), BImSchG, BauO Land, BNatSchG (Bäume), Schlichtungsgesetze der Länder (z. B. § 15a EGZPO BW) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle und Adressat bestimmen: Grundstücksnachbar, nach Landesrecht erforderliche Gütestelle, Amtsgericht bei einem Streitwert bis einschließlich 10.000 Euro, sonst Landgericht sowie je nach Begehren Ordnungsamt, Bauaufsichts- oder Naturschutzbehörde; wertunabhängige Zuweisungen und den maßgeblichen Stichtag gesondert prüfen.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Schlichtungsantrag, Klage AG, Lichtbilder, Lärm-/Geruchsprotokoll, Sachverständigengutachten, Anwaltsschreiben, Vermessungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Raster
| Streit | Kernnormen | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| Eigentumsbeeinträchtigung | § 1004 BGB, § 903 BGB | Beseitigung, Unterlassung |
| Besitzstörung | §§ 862, 858 BGB | Beseitigung, Unterlassung |
| Immissionen | § 906 BGB | Duldung, Unterlassung, Ausgleich |
| Überhang | § 910 BGB | Selbsthilferecht nach Frist, Grenzen |
| Überbau | §§ 912-916 BGB | Duldung oder Beseitigung, Überbaurente, Abkauf |
| Vertiefung | § 909 BGB | Unterlassung, Sicherung, Schaden |
| Gefahranlage/Einsturz | §§ 907, 908 BGB | Sicherung/Beseitigung |
| Notweg | §§ 917, 918 BGB | Duldung gegen Rente |
| Grenze/Grenzanlage | §§ 919-923 BGB | Abmarkung, Nutzung, Unterhaltung |
| Landesnachbarrecht | Landesrecht | Einfriedung, Grenzabstände, Hammerschlag |
Ausgabe
Gib eine Tabelle:
| Anspruchsteller | Gegner | Tatsache | Anspruch | Einwendung | Beweis | nächster Schritt |
|---|---|---|---|---|---|---|
[Name und Rolle] | [Name und Rolle] | [konkreter Störungsbeitrag] | [Norm und Rechtsfolge] | [Einwendung oder Einrede] | [Beweismittel] | [fristgebundene Maßnahme] |
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Prüfhinweise
- § 1004 BGB ist kein Freifahrtschein: Duldungspflichten aus § 906, § 912, Landesrecht, Dienstbarkeit oder Vertrag prüfen.
- Bei Bäumen immer Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Satzung und Naturschutz trennen.
- Öffentlich-rechtliche Genehmigung bedeutet nicht automatisch privatrechtliche Zulässigkeit.
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