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Methodenlehre erstpruefung mandatszieldefinition

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Wenn es um Erstprüfung und Mandatszieldefinition in Methodenlehre bürgerliches Recht geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Erstprüfung und Mandatszieldefinition

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Fachlicher Anker

  • Normen: § 133 BGB, § 157 BGB, § 675 BGB.
  • Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
  • Quellenhygiene: references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.

Mandantenfall

  • Ein Unternehmer schildert telefonisch einen Vertragsstreit in drei Sätzen. Das Skill hilft, aus dieser Kurzdarstellung die relevanten Rechtsfragen zu extrahieren, ein provisorisches Mandatsziel zu formulieren und die nächsten Klärungsschritte zu benennen.
  • Eine Privatperson erscheint mit einem Stapel Dokumente und einer vagen Beschwerde über einen Nachbarn. Das Skill strukturiert das Erstgespräch, filtert die rechtlich relevanten Aspekte heraus und formuliert das Mandatsziel als konkrete Rechtsfrage.
  • Eine Unternehmerin schildert eine Situation, die gleichzeitig vertragsrechtliche, deliktische und öffentlich-rechtliche Aspekte enthält. Das Skill hilft, die verschiedenen Rechtsfragen zu priorisieren und ein klares Mandatsziel zu definieren, das die Ressourcen des Mandats optimal einsetzt.

Erste Schritte

  1. Höre die Mandantenschilderung vollständig an und erfasse den Sachverhalt ohne vorschnelle Einordnung.
  2. Formuliere auf Basis der Schilderung eine vorläufige Rechtsfrage: "Welches Recht gibt wem welchen Anspruch gegen wen aus welchem Grund?"
  3. Prüfe, welche Anspruchsgrundlagen prima facie in Betracht kommen, und erstelle eine Rangfolge nach Erfolgswahrscheinlichkeit.
  4. Definiere das Mandatsziel: Durchsetzung, Abwehr, Beratung, Vertragsgestaltung oder präventive Risikoklärung?
  5. Identifiziere sofortigen Handlungsbedarf (Fristen, einstweilige Verfügung, Verjährungsunterbrechung).
  6. Dokumentiere Mandatsziel, vorläufige Rechtsfrage und nächste Schritte im Erstprotokoll.

Rechtsrahmen

  • § 133 BGB — Auslegung als erster methodischer Schritt bei unklarem Sachverhalt
  • § 157 BGB — Interessengerechte Auslegung des Mandantenanspruchs
  • § 675 BGB — Anwaltsvertrag; Pflicht zur klaren Mandatszieldefinition und Aufklärung
  • § 195 BGB — Verjährungsfristen; sofortiger Prüfpunkt in der Erstprüfung
  • § 12 BORA — Pflicht zur Interessenklarstellung und Mandatsbegrenzung

Prüfraster

  1. Ist der Sachverhalt vollständig und ohne Wertungsverzerrung erfasst?
  2. Sind alle prima-facie relevanten Anspruchsgrundlagen identifiziert?
  3. Ist das Mandatsziel klar und mit dem Mandanten abgestimmt?
  4. Sind sofortige Handlungsbedarfe (Fristen, einstweiliger Rechtsschutz) erkannt und dokumentiert?
  5. Ist die Erstprüfung methodisch strukturiert (Auslegung, Anspruchsprüfung, Risikoeinschätzung)?
  6. Ist das Erstprotokoll vollständig und als Ausgangsdokument für die weitere Bearbeitung geeignet?

Typische Fallstricke

  • Das Mandatsziel wird nicht klar definiert, was zu divergierenden Erwartungen zwischen Anwalt und Mandant führt.
  • Fristen werden bei der Erstprüfung nicht geprüft, sodass sofortiger Handlungsbedarf übersehen wird.
  • Die Erstprüfung konzentriert sich auf eine offensichtliche Anspruchsgrundlage und übersieht günstigere Alternativen.
  • Das Erstprotokoll wird nicht dokumentiert, was bei späteren Meinungsverschiedenheiten keine Grundlage bietet.

Quellen

Abgrenzungen und Methodik

Die Erstprüfung ist methodisch von der vollständigen Rechtsprüfung zu unterscheiden: Sie dient der Orientierung und der Bestimmung des Mandatsziels, nicht der abschließenden Klärung aller Rechtsfragen. Eine zu tiefe Erstprüfung kann Zeit und Ressourcen verschwenden, die besser in die eigentliche Mandatsbearbeitung investiert werden sollten. Umgekehrt darf die Erstprüfung so oberflächlich nicht sein, dass wichtige Fristen oder Risiken übersehen werden.

Praktische Anwendungshinweise

Das Erstprotokoll sollte spätestens 24 Stunden nach dem Erstgespräch erstellt sein. Es bildet die Grundlage für die Honorarvereinbarung und die Mandatserteilung. Wenn bei der Erstprüfung bereits erkennbar ist, dass das Mandat außerhalb der eigenen Kompetenz liegt, muss der Mandant sofort an einen spezialisierten Kollegen verwiesen werden. Die Erstprüfung ist auch Ausgangspunkt für die Interessenkonfliktprüfung (§ 12 BORA), die vor jeder Mandatsübernahme zwingend durchzuführen ist.

Hinweis zur Methodensicherheit

Die methodische Konsistenz der Argumentation ist nicht nur ein akademisches Qualitätsmerkmal, sondern hat unmittelbare Konsequenzen für die Überzeugungskraft vor Gericht und in der Verhandlung. Inkonsequente oder widersprüchliche Argumentation wird von gut vorbereiteten Gegenseiten ausgenutzt und kann einen substanziell starken Fall erheblich schwächen. Die konsequente Anwendung methodischer Prinzipien schützt die eigene Position und macht sie resilient gegenüber Angriffen.

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