Kelsen normstufen kompetenz bgb methode
Wenn es um Kelsen in der Methodenlehre: Normstufen, Kompetenz und BGB-Falllösung in Methodenlehre bürgerliches Recht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Kelsen in der Methodenlehre: Normstufen, Kompetenz und BGB-Falllösung
Prüfschritte
- Welche Rechtsquelle trägt die Aussage: BGB, Nebengesetz, EU-Verordnung, Richtlinie, Grundrecht, Satzung, Vertrag, AGB, Präjudiz?
- Welche Rangregel gilt bei Konflikt: Verfassung, Unionsrecht, Spezialgesetz, dispositives Recht, Parteivereinbarung?
- Wird richtlinienkonform ausgelegt oder contra legem fortgebildet?
- Ist die Rechtsfolge durch Gericht entscheidbar oder nur rechtspolitisch wünschenswert?
- Welche prozessuale Darlegungs- und Beweislast macht die These praktisch nutzbar?
Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 1 Abs. 1 GG— normative Grenze jeder Rechtsanwendung.Art. 20 Abs. 3 GG— Gesetzesbindung und Rechtsbindung.Art. 19 Abs. 4 GG— effektiver Rechtsschutz.Art. 97 Abs. 1 GG— richterliche Unabhaengigkeit.§ 133 BGB— Auslegung von Willenserklaerungen.§ 157 BGB— Vertragsauslegung nach Treu und Glauben.§ 242 BGB— Korrektiv der Rechtsausuebung.§ 1 StGB— Bestimmtheit im Strafrecht.Art. 6 Abs. 1 EMRK— faires Verfahren.Art. 47 GRCh— wirksamer Rechtsbehelf.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Powersprint-Vertiefung
- Argumentationsdisziplin: Bei
Kelsen in der Methodenlehre: Normstufen, Kompetenz und BGB-Falllösungpositive Normbindung, Präjudizien, Prinzipien, institutionelle Kompetenz und rechtspolitische Wertung getrennt halten. - Methodischer Streit: Gesetzespositivistische, prinzipienorientierte, systematische, historische und realistische Lesarten als Alternativen sichtbar machen; keine Methode als Zauberformel ausgeben.
- Fehlerbremse: Keine bloße Berufung auf „objektive Auslegung“, „Ausnahme eng“ oder „Natur der Sache“, ohne zu zeigen, wer dadurch Kompetenz gewinnt und welche Normbindung bleibt.
- Output: Thesenpapier, Schriftsatzargument, Gegenargument-Matrix und Grenze richterlicher Rechtsfortbildung.
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