Zivilrecht unterlassung abmahnung
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Wenn es um Zivilrechtliche Äußerungsansprüche in Meinungsprüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Zivilrechtliche Äußerungsansprüche
Arbeitsbereich
Prüft zivilrechtliche Ansprüche bei Äußerungen: Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Richtigstellung, Geldentschädigung, § 823 BGB, § 824 BGB und § 1004 BGB analog. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Anspruchslandkarte
- Unterlassung: Wiederholungsgefahr, rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder Unternehmenspersönlichkeitsrechts.
- Beseitigung/Löschung: fortwirkende Beeinträchtigung.
- Widerruf/Richtigstellung: vor allem bei unwahren Tatsachenbehauptungen.
- Geldentschädigung: nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
- § 824 BGB: kreditgefährdende unwahre Tatsachen über Unternehmen oder berufliches Fortkommen.
- § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetze wie §§ 185 ff. StGB.
Prüfung
- Äußerungstyp.
- Rechtsgut.
- Rechtswidrigkeit durch Abwägung.
- Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr.
- Anspruchsziel.
- Beweislast und Belege.
Schneller Arbeitsmodus
- Starte mit Wortlaut, Medium, Adressat, Anlass, Vor- und Nachgeschichte, Reichweite, Betroffenem und vorhandenen Belegen.
- Trenne strikt: Tatsachenbehauptung, Werturteil, gemischte Aeusserung, Satire/Spott, Schmähungs- oder Prangerkontext.
- Gewichte meinungsfreiheitsfreundlich, aber nicht blind: Sachbezug, Machtkritik, Beleglage, Formalbeleidigung, Privatbereich und Eskalationsrisiko getrennt ausweisen.
- Keine erfundene Rechtsprechung. Entscheidungen nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle nennen; sonst Recherchebedarf markieren.
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