Beleglage tatsachenbehauptung beweissicherung
Wenn es um Beleglage bei Tatsachenbehauptungen in Meinungsprüfer geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Chronologie mit Belegmatrix und Widerspruchsliste.From its SKILL.md
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Beleglage bei Tatsachenbehauptungen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Belegmatrix
| Tatsachenkern | Quelle | Qualität | Gegenbeleg | Risiko |
|---|---|---|---|---|
| eigene Wahrnehmung / Dokument / Zeuge / öffentlich / Hörensagen | stark / mittel / schwach | grün / gelb / rot |
Prüfpunkte
- Wahrheit: Ist die Behauptung belegbar wahr?
- Nichterweislichkeit: Bei § 186 StGB kann schon fehlender Wahrheitsbeweis problematisch sein.
- Bewusste Unwahrheit: Bei § 187 StGB und im Zivilrecht besonders gefährlich.
- Verdachtsäußerung: Mindestbestand an Belegtatsachen? Betroffener vorher angehört? Verdacht als Verdacht gekennzeichnet?
- Wertung auf Tatsachenbasis: Sind die zugrunde gelegten Tatsachen vollständig genug?
- Aktualität: Ist der Sachverhalt überholt, korrigiert oder erledigt?
Besonders riskante Tatsachenkerne
- Straftatvorwürfe: Betrug, Korruption, Urkundenfälschung, Diebstahl.
- Berufliche Pflichtverletzungen: "fälscht", "kassiert doppelt", "arbeitet bewusst gegen Kunden".
- Gesundheits-, Schul- oder Arbeitsplatzvorwürfe mit identifizierbaren Personen.
- Unternehmensbezogene Aussagen, die Kredit, Erwerb oder Fortkommen gefährden können.
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