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Abwaegung art arbeitgeber betrieb

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/meinungspruefer/skills/abwaegung-art-arbeitgeber-betrieb

Wenn es um Art. 5 GG - Abwägung in Meinungsprüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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Art. 5 GG - Abwägung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Leitbild

Art. 5 GG schützt auch scharfe, polemische und verletzende Meinungen. Das bedeutet nicht, dass Ehrschutz verdrängt wird. Es bedeutet: Im Normalfall muss konkret abgewogen werden.

Abwägungsmatrix

FaktorGewicht zugunsten ÄußernderGewicht zugunsten Betroffener
Sachbezughoher Sachbezug stärkt Art. 5reiner Personenangriff schwächt Art. 5
Öffentlichkeitöffentliche Debatte kann schützenPrangerwirkung kann belasten
PersonAmt/Machtrolle weiter KritikraumPrivatperson engerer Schutz
Formspontan, emotional, Kampf ums Rechtvorbedacht, wiederholt, drastisch
BelegeTatsachenkern tragfähigunbelegt oder widerlegt
Mediumkleiner Kreisdauerhaft, viral, bildgestützt

Arbeitsanweisung

  1. Prüfe Schutzbereich.
  2. Prüfe gesetzliche Schranke.
  3. Prüfe Sinnermittlung.
  4. Prüfe Ausnahmen.
  5. Wäge konkret.
  6. Formuliere Ergebnis als Risiko, nicht als absolute Gewissheit, wenn der Sachverhalt offen ist.

Schneller Arbeitsmodus

  • Starte mit Wortlaut, Medium, Adressat, Anlass, Vor- und Nachgeschichte, Reichweite, Betroffenem und vorhandenen Belegen.
  • Trenne strikt: Tatsachenbehauptung, Werturteil, gemischte Aeusserung, Satire/Spott, Schmähungs- oder Prangerkontext.
  • Gewichte meinungsfreiheitsfreundlich, aber nicht blind: Sachbezug, Machtkritik, Beleglage, Formalbeleidigung, Privatbereich und Eskalationsrisiko getrennt ausweisen.
  • Keine erfundene Rechtsprechung. Entscheidungen nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle nennen; sonst Recherchebedarf markieren.

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