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Waren dienstleistungen ekdb tmclass nizza

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/markenrecht-fashion-luxus/skills/waren-dienstleistungen-ekdb-tmclass-nizza

Wenn es um Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in markenrecht-fashion-luxus geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.From its SKILL.md

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Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).
  • Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

  • Normen-/Quellenanker: MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.
  • Entscheidende Weiche: Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Intake

  • Zeichen, Geschäftsmodell, aktuelle und geplante Produkte.
  • Zielländer und Anmeldeweg: DPMA, EUIPO, Madrid.
  • Budget, Priorität, Launch-Termin, geplante Lizenzierung.
  • Bestehende Marken und Benutzungsnachweise.

Prüfprogramm

  1. Produktwirklichkeit verstehen: Was wird wirklich verkauft, über welche Kanäle, an wen, unter welcher Marke?
  2. Klassen nicht überschätzen: Klassen sind Gebührenlogik, nicht Schutzumfang; entscheidend sind konkrete Waren-/Dienstleistungsbegriffe.
  3. Harmonisierte Begriffe nutzen: eKDB/TMclass live prüfen, damit Amtsbeanstandungen reduziert werden.
  4. Oberbegriffe kontrollieren: Keine scheinbar breite, aber unklare oder nicht benutzbare Anmeldung.
  5. Benutzungsschonfrist mitdenken: Zu breite Listen erhöhen Angriffsfläche für Verfall wegen Nichtbenutzung.
  6. Luxus-/Fashion-Spezial: Klassen 3, 9, 14, 18, 25, 35, 41, 42 prüfen; digitale Waren, NFTs, virtuelle Kleidung und Retail-Services sauber abgrenzen.

Quellen

TMclass, DPMA-eKDB, EUIPO Guidelines und aktuelle Gebührenhinweise live prüfen.

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