Absolute schutzhindernisse 8 markeng art7 umv
Wenn es um Absolute Schutzhindernisse in markenrecht-fashion-luxus geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.From its SKILL.md
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill absolute-schutzhindernisse-8-markeng-art7-umvAssembled from the repository path, not quoted from the project. Check it against their README if it does not work.
SKILL.md
4.2 KB, ~1.3k tokens by cl100k_base, as published. Nobody here has run it
Absolute Schutzhindernisse
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).
- Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Absolute Schutzhindernisse
- Normen-/Quellenanker: MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.
- Entscheidende Weiche: Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Pflichtfragen
- DPMA, EUIPO oder internationale Registrierung mit Schutzgesuch für Deutschland oder EU?
- Zeichenform: Wort, Bild, Wort-Bild, 3D, Farbe, Klang, Position, Bewegung oder sonstige Marke?
- Waren und Dienstleistungen mit Klassen und konkreten Begriffen?
- Liegt bereits ein Beanstandungsbescheid vor, mit Frist und Begründung?
- Gibt es Benutzungsnachweise für Verkehrsdurchsetzung?
Prüfprogramm
- Zeichen sauber lesen: Schreibweise, Sprache, Bestandteile, grafische Elemente, Aussprache, Übersetzungen und Branchenverständnis trennen.
- Unterscheidungskraft prüfen: Kann das Zeichen betriebliche Herkunft anzeigen oder bleibt es nur Werbespruch, Sachhinweis, Qualitätshinweis, Form, Dekor oder Preisversprechen?
- Freihaltebedürfnis prüfen: Brauchen Wettbewerber die Angabe zur Beschreibung von Art, Qualität, Menge, Bestimmung, Wert, geografischer Herkunft oder sonstigen Merkmalen?
- Sonderhindernisse prüfen: Täuschungsgefahr, öffentliche Ordnung, Hoheitszeichen, geschützte geografische Angaben, Sortenbezeichnungen, religiöse/politische Sensibilität.
- Formmarken-Falle: Wesentliche Form durch Art der Ware, technische Wirkung oder wesentlichen Wert der Ware prüfen; kein Schutzrechts-Hopping durch Marke.
- Rettungsoptionen: Waren-/Dienstleistungsverzeichnis verengen, Bildbestandteile stärken, Priorität ändern, Benutzungsdurchsetzung belegen, Design/UWG/GeschGehG als Alternative prüfen.
Quellen-Hardening
Normtext und Behördenpraxis live prüfen: MarkenG, UMV, DPMA-Hinweise, EUIPO Guidelines. Rechtsprechung nur mit verifizierter Quelle ausgeben.
Quellenkontrolle
Deutsche Marke und Unionsmarke getrennt prüfen. Für absolute Schutzhindernisse insbesondere Paragraf 8 Markengesetz und Artikel 7 UMV, für Widerspruch und Verletzung die jeweils einschlägigen Tatbestände, Benutzungsschonfrist und Verfahrensregeln verwenden. Entscheidungen von Bundesgerichtshof, Bundespatentgericht, Gericht der Europäischen Union oder Gerichtshof der Europäischen Union nur mit konkretem Prüfmerkmal und verifizierter tragender Aussage zuordnen.
What ships with it
Read from the repository
Just SKILL.md. No reference files, no scripts.