Mandatsverhaeltnis hinweis
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Wenn es um Mandatsverhältnis-Hinweis in mandantenanfragen-assistent geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Mandatsverhältnis-Hinweis
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BRAO § 44 unverzügliche Annahme/Ablehnung, RVG § 34 Erstberatung max. 190 EUR (Verbraucher), DSGVO Art. 13 Information bei Erhebung.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO §§ 43a, 44, 49b, BORA §§ 2, 11, BGB §§ 145 ff., 280, 627, 675, GwG §§ 10, 11, RVG §§ 1, 4, 34 (Erstberatung), DSGVO Art. 6, 13 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anfragender (Interessent), Anwalt, Sekretariat, Compliance-Beauftragter, Mandantenbetreuer.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Erstkontaktformular, Konfliktscreening, Mandatsvertrag, Vollmacht, Honorarvereinbarung, Mandantendossier, Datenschutzhinweis — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen
Formuliert den rechtlich erforderlichen Hinweis, dass mit der Beantwortung einer Erstanfrage noch kein Mandatsverhältnis begründet wird und die Antwort keine Rechtsberatung darstellt.
Triage zu Beginn
- Enthaelt die Erstantwort inhaltliche rechtliche Hinweise, die als konkludente Rechtsberatung ausgelegt werden koennten?
- Soll die Kurz- oder die Langform des Disclaimers verwendet werden?
- Ist der Mandant Verbraucher (§ 13 BGB) — dann auch Widerrufsrecht und Fernkommunikationspflichten beachten?
- Muss zusaetzlich auf die Kostenpflicht hingewiesen werden (§ 49b Abs. 5 BRAO)?
Zentrale Normen
- §§ 611, 675 BGB — Anwaltsvertrag: kommt durch Angebot und Annahme zustande; konkludente Entstehung möglich
- § 49b Abs. 5 BRAO — Kostenbelehrungspflicht: Hinweis auf voraussichtliche Kosten vor Mandatsannahme
- § 13 BGB — Verbraucher: erhoehtere Informationspflichten und Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB) bei Fernkommunikation
- § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheit: gilt auch gegenueber potenziellem Mandanten, der noch kein Mandat erteilt hat
Rechtlicher Hintergrund
Entstehung des Mandatsverhältnisses
Ein Anwaltsvertrag (Mandatsverhältnis) kommt durch Angebot und Annahme zustande (§§ 611 ff., 675 BGB). Die bloße Beantwortung einer eingehenden Anfrage — selbst wenn inhaltliche Einschätzungen gegeben werden — begründet noch kein Mandat, sofern kein ausdrückliches Angebot zur Mandatsübernahme unterbreitet und angenommen wurde.
Bedeutung für die Kanzlei
Ohne Mandat:
- Keine Honorar-Ansprüche nach RVG
- Aber auch: keine vollumfängliche Berater-Haftung nach § 280 BGB (Schlechterfüllung des Anwaltsvertrags)
- Keine Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO gegenüber dem konkreten Anliegen (wohl aber allgemeine Diskretion)
- Kein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen
- Kein Konfliktcheck-Erfordernis schon wirksam — aber: Kanzlei sollte vorab prüfen (vgl. Skill
konfliktcheck-vorab)
Haftungsrisiko ohne klaren Disclaimer
Wenn die Erstantwort inhaltliche Rechtshinweise enthält (z. B. "Ihre Kündigung dürfte unwirksam sein"), kann dies unter Umständen eine konkludente Rechtsberatung darstellen, für die Haftpflichtansprüche entstehen können. Der Disclaimer schützt die Kanzlei.
Kurzform (für den Fließtext der Erstantwort)
Bitte beachten Sie, dass diese Eingangsbestätigung kein Mandatsverhältnis
begründet und keine Rechtsberatung darstellt.
Mittlere Form (für den Abschluss der Erstantwort)
Hinweis: Diese Nachricht ist eine Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage.
Sie begründet kein Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und [KANZLEI-NAME].
Die Beantwortung dieser Anfrage stellt keine Rechtsberatung dar und
begründet keinerlei Pflichten der Kanzlei. Erst nach ausdrücklicher
schriftlicher Mandatserteilung und Annahme durch [KANZLEI-NAME] entsteht
ein Anwalts-Mandantenverhältnis.
Langform (für die Fußzeile oder auf Anfrage)
RECHTLICHER HINWEIS
Es besteht noch kein Mandatsverhältnis. Die Beantwortung dieser Anfrage
stellt keine Rechtsberatung dar und begründet keine Pflichten der Kanzlei.
Ein Anwalts-Mandantenverhältnis kommt erst durch ausdrückliche
schriftliche Mandatserteilung seitens der anfragenden Person und deren
ausdrückliche Annahme durch [KANZLEI-NAME] zustande.
Bis zur Mandatserteilung übernimmt [KANZLEI-NAME] keine Haftung für
Maßnahmen oder Unterlassungen, die auf der Grundlage dieser
Eingangsbestätigung getroffen werden.
Bitte beachten Sie insbesondere: Falls Ihnen Fristen drohen, handeln Sie
nicht allein auf Basis dieser Nachricht — wenden Sie sich umgehend an
einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder rufen Sie uns unter
[SEKRETARIATS-TELEFON] an.
Verwendung nach Kontext
| Kontext | Form | Platzierung |
|---|---|---|
| Standard-Erstantwort | Kurzform | Im Fließtext, erster oder letzter Absatz |
| Erstantwort mit Transkription | Mittlere Form | Vor dem Transkriptions-Abschnitt |
| Dringende Anfrage | Langform | Prominenter Hinweis; Fußzeile + Fließtext |
| Spam / Abgelehnte Anfrage | Nicht erforderlich | Entfällt |
Zusammenspiel mit anderen Hinweisen
- Vertraulichkeit: Der Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) erfolgt erst nach Mandatsbegründung — Skill
vertraulichkeit-erinnerung. - Dringlichkeit: Bei HOCH-Dringlichkeit wird die Langform mit ausdrücklichem Frist-Hinweis verwendet.
- Keine inhaltliche Rechtsberatung in der Erstantwort: Die Erstantwort enthält keine Einschätzung der Rechtslage. Falls versehentlich inhaltliche Aussagen in der Anfrage enthalten sind, werden diese nicht bewertet — nur die organisatorischen nächsten Schritte werden beschrieben.
Verweise auf andere Skills
erstantwort-generator— setzt Kurzform / Mittlere Form einvertraulichkeit-erinnerung— weiterführender Hinweis nach Mandatsbegründungtranskriptionsdienst-erklaerung— verwendet diesen Hinweis im Transkriptions-Abschnittdringlichkeitsmarker— bei HOCH: Langform mit Frist-Warnung
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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