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Passagierrechte schnittstelle

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/luftrecht-flughafenrecht/skills/passagierrechte-schnittstelle

Wenn es um Passagierrechte – EU 261/2004 Entschädigung und Durchsetzung in Luftrecht und Flughafenrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Passagierrechte – EU 261/2004 Entschädigung und Durchsetzung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Mandantenfall

  • Passagier wird bei überbuchtem Flug umgesetzt (Denied Boarding); Airline bietet nur Voucher statt Bargeldzahlung nach Art. 7 an.
  • Familie klagt nach fünfstündiger Ankunftsverspätung; Airline beruft sich auf Streik als außergewöhnlichen Umstand.
  • Verbindungsflug mit Endstrecke außerhalb EU: Mandant fragt ob EU 261 gilt wenn erster Abschnitt von Berlin nach London führt.

Erste Schritte

  1. Anwendungsbereich prüfen: EU-Flughafen als Abflug oder EU-Carrier als Betreiber (Art. 3 VO 261/2004).
  2. Tatbestand bestimmen: Denied Boarding (Art. 4) Annullierung (Art. 5) oder Verspätung von 3+ Stunden bei Ankunft (EuGH C-402/07 Sturgeon).
  3. Entschädigungshöhe: Art. 7 – 250 EUR (bis 1500 km) 400 EUR (1500-3500 km) 600 EUR (über 3500 km).
  4. Außergewöhnliche Umstände prüfen: Art. 5 Abs. 3; technische Defekte selten anerkannt (EuGH C-549/07 Wallentin-Hermann).
  5. Verbindungsflug-Regel: Gesamtreiseverspätung maßgeblich; EU 261 gilt für gesamten Flug wenn Abflug-Flughafen in EU.
  6. Klage: SÖP-Schlichtungsstelle oder direkt Klage beim AG; Verjährung 3 Jahre (§ 195 BGB).

Rechtsrahmen

  • EU-VO 261/2004 Art. 3: Anwendungsbereich; Abflugort oder EU-Carrier.
  • EU-VO 261/2004 Art. 4: Denied Boarding; Entschädigungspflicht.
  • EU-VO 261/2004 Art. 5: Annullierung; Entschädigung außer bei außergewöhnlichen Umständen.
  • EU-VO 261/2004 Art. 7: Entschädigungshöhe 250/400/600 EUR.
  • EuGH C-402/07 (Sturgeon): Verspätung ab 3 Stunden Ankunft = Entschädigungsanspruch wie Annullierung.
  • EuGH C-581/10 (Nelson): Bestätigung Sturgeon.
  • EuGH C-549/07 (Wallentin-Hermann): Technischer Defekt selten außergewöhnlicher Umstand.

Prüfraster

  1. Greift EU-VO 261/2004 (Abflugort EU oder EU-Carrier)?
  2. Liegt Denied Boarding Annullierung oder 3-h-Ankunftsverspätung vor?
  3. Beruft sich Airline auf außergewöhnliche Umstände – sind diese belegt?
  4. Ist Entschädigungshöhe korrekt berechnet (Entfernung)?
  5. Hat Airline alternative Betreuungsleistungen (Art. 9) erbracht?
  6. Ist Anspruch verjährt?

Typische Fallstricke

  • Außergewöhnliche Umstände zu weit angenommen; EuGH-Rechtsprechung einengend.
  • Verbindungsflug: nur Teil-Verspätung berechnet statt Gesamt-Ankunftsverspätung.
  • Voucher statt Barzahlung akzeptiert; Anspruch nicht vollständig abgegolten.
  • SÖP-Schlichtung nicht genutzt; unnötige Klageverzögerung.

Quellen

Hinweise für die Praxis

Dieser Skill deckt den Bereich Luftrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen:

  • Einschlägige Normen vor Mandatsbearbeitung vollständig auf aktuelle Fassung prüfen.
  • Behördenanschreiben stets mit Aktenzeichen und Fristbenennung versehen.
  • Klagefristen und Widerspruchsfristen sofort bei Mandatsannahme kalendarisch sichern.
  • Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten internationalen Normenkonflikt prüfen.

Dokumentationspflichten

Für Mandate im Bereich Luftrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern:

  • Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben
  • AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht)
  • Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry)
  • Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie
  • Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz

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