Leasing und cape town bezuege
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Wenn es um Leasing und Cape Town – Flugzeugsicherung im internationalen Leasing in Luftrecht und Flughafenrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Leasing und Cape Town – Flugzeugsicherung im internationalen Leasing
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Mandantenfall
- Irischer Leasinggeber verleast Boeing an deutsche Regionalairline (Dry-Lease); Vertrag nach englischem Recht; Sicherungsinteresse soll im ICAO-Register eingetragen werden.
- Wet-Lease-Arrangement: ausländische Airline stellt deutschem Carrier Flugzeug mit Crew zur Verfügung; AOC-Fragen und Betriebsgenehmigung unklar.
- Finance-Lease läuft aus; Airline will Kaufoption ausüben; Umschreibung in Luftfahrzeugrolle nötig.
Erste Schritte
- Leasingtyp bestimmen: Dry-Lease (Flugzeug ohne Crew Leasingnehmer nutzt eigenes AOC) Wet-Lease (Flugzeug mit Crew und AOC des Leasinggebers) Finance-Lease (wirtschaftliches Eigentum beim Leasingnehmer).
- Cape Town Registration: internationales Sicherungsinteresse des Leasinggebers im ICAO-Register eintragen; IDERA hinterlegen.
- IDERA-Prüfung: ermöglicht Entregistrierung bei Vertragsbruch ohne Gerichtsverfahren.
- Wet-Lease: LBA-Genehmigung nach LuftVG § 21a; EU-intern EU-VO 1008/2008 Art. 13; AOC bleibt beim Verleasenden.
- Nationales Pfandrecht: Falls Deutschland als Registrierungsstaat Pfandrecht beim AG Braunschweig eintragen.
- Insolvenzschutz: Aircraft Protocol Alternative A in Deutschland prüfen.
Rechtsrahmen
- Cape Town Convention Art. 2: Internationale Sicherungsinteressen; Entstehung durch Vertrag und ICAO-Registrierung.
- Cape Town Convention Art. 9: Schutz des gesicherten Gläubigers; Remedies bei Default.
- Aircraft Protocol Art. IV: Dry-Lease-Gleichstellung; Recht des Registrierungsstaats auf IDERA.
- Aircraft Protocol Art. XI: Insolvenzschutz Alternative A/B.
- EU-VO 1008/2008 Art. 13: Wet-Lease innerhalb der EU; Genehmigungspflicht.
- LuftVG § 21a: Wet-Lease mit Drittlands-Carrier; Sondergenehmigung LBA.
- LuftFzgG §§ 1-5: Nationales Pfandrecht; Eintragung AG Braunschweig.
Prüfraster
- Welcher Leasingtyp liegt vor (Dry/Wet/Finance)?
- Ist internationales Sicherungsinteresse im ICAO-Register eingetragen?
- Ist IDERA korrekt hinterlegt?
- Gilt EU-VO 1008/2008 Art. 13 für Wet-Lease?
- Hat Deutschland Alternative A des Aircraft Protocols erklärt?
- Ist Cape-Town-Eintrag zeitlich vor nationalem Pfandrecht?
Typische Fallstricke
- IDERA nicht hinterlegt; Entregistrierungsrecht fehlt bei Vertragsbruch.
- Wet-Lease ohne LBA-Genehmigung; Betrieb illegal.
- Finance-Lease als Dry-Lease deklariert; steuerliche und rechtliche Konsequenzen.
- Aircraft-Protocol-Alternative ignoriert; Insolvenzschutz schwächer als erwartet.
Quellen
- Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/
- ICAO Register: https://www.internationalregistry.aero
- EU-VO 1008/2008: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008R1008
- LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/
Hinweise für die Praxis
Dieser Skill deckt den Bereich Luftrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen:
- Einschlägige Normen vor Mandatsbearbeitung vollständig auf aktuelle Fassung prüfen.
- Behördenanschreiben stets mit Aktenzeichen und Fristbenennung versehen.
- Klagefristen und Widerspruchsfristen sofort bei Mandatsannahme kalendarisch sichern.
- Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten internationalen Normenkonflikt prüfen.
Dokumentationspflichten
Für Mandate im Bereich Luftrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern:
- Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben
- AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht)
- Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry)
- Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie
- Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis
- Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz
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