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Gefahrgut luftfracht

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Wenn es um Gefahrgut-Luftfracht – Klassifizierung, Compliance und Haftung in Luftrecht und Flughafenrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Gefahrgut-Luftfracht – Klassifizierung, Compliance und Haftung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Mandantenfall

  • Pharmaunternehmen will Lithium-Ionen-Batterien als Luftfracht versenden; Spediteur zweifelt an korrekter Deklaration nach IATA DGR.
  • Airline erhält nach Rampen-Inspektion einen Finding-Report über undeklarierten Gefahrguttransport; Bußgeldverfahren eingeleitet.
  • Bekannter Versender will Status als Known Consignor erlangen; Prüfung der Anforderungen.

Erste Schritte

  1. Gefahrgutklasse bestimmen: ICAO TI Doc 9284 / IATA DGR Klassenliste; Verpackungsanweisung Mengenbegrenzung Label.
  2. Verbotsliste prüfen: bestimmte Güter sind vollständig verboten (Explosivstoffe bestimmte Klassen in Passagierflugzeugen).
  3. Deklarations-Korrektheit prüfen: Shipper's Declaration (DGD) UN-Nummer korrekte Verpackungsanweisung Markierung.
  4. Pflichten nach LuftVG § 27: Gefahrgutbeauftragter vorgeschrieben für bestimmte Luftfahrtunternehmen und Verlader.
  5. Bei Verstoß: Bußgeldrahmen LuftVG § 58 Abs. 1; strafrechtliche Relevanz bei vorsätzlichem Handeln.
  6. Airline-Compliance: Gefahrgut-Annahmeprozess Schulungsnachweise Dokumentation (IATA DGR 3.5).

Rechtsrahmen

  • ICAO TI Doc 9284: Basisregelwerk; jährlich aktualisiert; bindend für ICAO-Vertragsstaaten.
  • IATA DGR: Operationale Umsetzung; strengere Anforderungen als ICAO TI.
  • LuftVG § 27: Gefahrgutbeauftragter für Luftfahrtunternehmen und Verlader.
  • LuftVG § 58 Abs. 1: Ordnungswidrigkeiten bei Gefahrgut-Verstößen.
  • EU-VO 300/2008: Einbeziehung von Gefahrgut in die allgemeine Luftsicherheit.
  • Montreal Convention Art. 18: Haftung des Luftfrachtführers für Gefahrgutschäden.
  • Montrealer Übereinkommen Art. 18: Haftung des Luftfrachtführers für Beschädigung; Haftungsausschlüsse.
  • LuftVG § 44: Nationale Verweisung auf Montrealer Übereinkommen für innerdeutsche Flüge.
  • EU-VO 300/2008 und DVO 2015/1998: Sicherheitsanforderungen für Luftfracht; ACC3 und RA/KC-Status.
  • HGB § 475: Frachtführerhaftung subsidiär; nur soweit MÜ keine Regelung trifft.

Prüfraster

  1. Ist Gut korrekt nach IATA DGR klassifiziert?
  2. Ist DGD vollständig und korrekt ausgefüllt?
  3. Bestehen Transportverbote für Passagierflugzeuge?
  4. Ist Gefahrgutbeauftragter nach LuftVG § 27 bestellt und geschult?
  5. Liegt Finding-Report-Befund in bußgeldrelevanter Schwere vor?
  6. Sind Schulungsnachweise aller Beteiligten aktuell?
  7. Ist Haftungsgrenze (22 SZR/kg) eingehalten oder Werterklärung im AWB vermerkt?
  8. Ist die Frachtkette lückenlos dokumentiert (AWB Sicherheitsdeklaration Manifest)?

Typische Fallstricke

  • Lithium-Batterien nach falscher Verpackungsanweisung; schwerer Verstoß.
  • DGD mit Mengenüberschreitung; Grenzwerte werden nicht jährlich geprüft.
  • Gefahrgutbeauftragter formal bestellt aber nicht geschult; Haftung des Unternehmens.
  • Bußgeldverfahren ohne anwaltliche Begleitung; falsche Aussagen.
  • Haftungsregime Montrealer Übereinkommen mit HGB-Recht vermischt; falsche Haftungssumme.
  • AWB fehlt oder unvollständig; Beweislastumkehr zulasten des Frachtführers.

Quellen

Hinweise für die Praxis

Dieser Skill deckt den Bereich Luftfrachtrecht und Warschauer/Montrealer System ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen:

  • Einschlägige Normen vor Mandatsbearbeitung vollständig auf aktuelle Fassung prüfen.
  • Behördenanschreiben stets mit Aktenzeichen und Fristbenennung versehen.
  • Klagefristen und Widerspruchsfristen sofort bei Mandatsannahme kalendarisch sichern.
  • Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten internationalen Normenkonflikt prüfen.

Dokumentationspflichten

Für Mandate im Bereich Luftfrachtrecht und Warschauer/Montrealer System sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern:

  • Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben
  • AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht)
  • Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry)
  • Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie
  • Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz

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