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Aircraft arrest airline finanzielle

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Wenn es um Aircraft Arrest International – grenzüberschreitender Flugzeug-Arrest in Luftrecht und Flughafenrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Aircraft Arrest International – grenzüberschreitender Flugzeug-Arrest

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Mandantenfall

  • Deutscher Leasinggeber will nach Vertragsbruch des ausländischen Leasingnehmers das Flugzeug bei Zwischenstopp in London arrestieren lassen.
  • Ausländischer Gläubiger will Flugzeug einer deutschen Airline bei Landung in New York sichern.
  • Airline-Insolvenz: mehrere Gläubiger aus verschiedenen Ländern konkurrieren um Arreste auf die verbliebene Flotte.

Erste Schritte

  1. Aufenthaltsort des Flugzeugs ermitteln: Flugplan ADS-B-Tracking Flughafendaten; Jurisdiktion folgt physischem Standort.
  2. Cape Town Convention prüfen: beide Länder Vertragsstaaten? Dann gelten Art. 8-15 Aircraft Protocol für Sicherungsrechte und Remedies.
  3. IDERA prüfen: Irrevocable Deregistration and Export Request Authorisation; ermöglicht Entregistrierung ohne Gerichtsverfahren.
  4. Lokalen Counsel beauftragen: Arrest-Antrag nach lokaler ZPO; in UK CPR Part 61 in USA Federal Aviation Act.
  5. Cape Town Remedies in Insolvenz: Art. 30 Aircraft Protocol; Alternative A (automatische Herausgabe) oder Alternative B (Genehmigungserfordernis).
  6. Koordination: deutsche Vollstreckungsmaßnahmen (ZPO §§ 916 ff.) parallel zu internationalem Arrest.

Rechtsrahmen

  • Cape Town Convention Art. 8: Gläubigerrechte bei Nichterfüllung; Besitznahme Veräußerung Vermietung.
  • Cape Town Convention Art. 10: Zusätzliche Remedies in Insolvenz.
  • Aircraft Protocol Art. IX: Entregistrierung und Verbringung; IDERA als Instrument.
  • Aircraft Protocol Art. XI Alt. A/B: Insolvenz-Schutzregime; Unterschiede je nach Ratifikationserklärung.
  • ZPO §§ 916-934: Arrestrecht; Arrestanspruch und Arrestgrund.
  • Montreal Convention Art. 35: Verjährungsfrist 2 Jahre für Frachtansprüche.
  • Chicago Convention Art. 79: Zusammenarbeit der Staaten bei Luftfahrt-Streitigkeiten.

Prüfraster

  1. Sind beide Staaten Vertragsstaaten der Cape Town Convention?
  2. Ist IDERA korrekt registriert und beim ICAO-Register hinterlegt?
  3. Hat der Staat Alternative A oder B erklärt?
  4. Besteht Arrestgrund (Fluchtverdacht Veräußerungsabsicht Zahlungsunfähigkeit)?
  5. Rangverhältnis der Gläubiger im ICAO-Register?
  6. Ist Insolvenzverfahren eröffnet (lex fori concursus)?

Typische Fallstricke

  • IDERA nicht hinterlegt; Entregistrierungsweg entfällt.
  • Staat des Flugzeugstandorts hat Cape Town nicht ratifiziert; rein nationales Recht gilt.
  • Alternative-B-Staat: kein automatischer Herausgabeanspruch in Insolvenz.
  • Parallel laufende nationale Arreste konkurrieren; Prioritätsreihenfolge unklar.

Quellen

Hinweise für die Praxis

Dieser Skill deckt den Bereich Luftrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen:

  • Einschlägige Normen vor Mandatsbearbeitung vollständig auf aktuelle Fassung prüfen.
  • Behördenanschreiben stets mit Aktenzeichen und Fristbenennung versehen.
  • Klagefristen und Widerspruchsfristen sofort bei Mandatsannahme kalendarisch sichern.
  • Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten internationalen Normenkonflikt prüfen.

Dokumentationspflichten

Für Mandate im Bereich Luftrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern:

  • Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben
  • AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht)
  • Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry)
  • Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie
  • Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz

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