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Finanzaufwendungen berechnen

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Wenn es um Finanzaufwendungen berechnen in Lobbyregister Bundestag geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Finanzaufwendungen berechnen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 3 LobbyRG Eintragung vor erster Interessenvertretung, § 5 LobbyRG jährliche Aktualisierung, Berichtspflicht ggf. innerhalb 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
  • Tragende Normen verifizieren: LobbyRG §§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (i.d.F. Reform 2024), Verhaltenskodex Lobbyregister, GOBT, BGleiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Interessenvertreter, Bundestagsverwaltung (Lobbyregisterstelle), Geschäftsstelle, registrierte Verbände, Bundesregierung (zweiter Registerteil).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lobbyregistereintrag, Verhaltenskodex-Bestätigung, Tätigkeitsbericht, Hausausweisantrag, Finanzangaben, Verbandsmitgliederliste — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Gefuehrter Ablauf

  1. Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt?
  2. Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex.
  3. Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren.
  4. Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion.

Leitfragen

  1. Welche Personen und Sachmittel dienen Interessenvertretung?
  2. Welche Kosten sind anteilig zuzuordnen?
  3. Welche Geschaeftsjahre und Rundungsstufen gelten im Portal?

Aufwendungs- und Finanzangabe § 3 Abs. 1 Nr. 8 LobbyRG

Anzugeben für das jeweilige letzte abgeschlossene Geschäftsjahr:

  • jährliche finanzielle Aufwendungen für Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung,
  • gestuft in den vorgegebenen Korridoren (siehe unten),
  • inkl. Personalkosten, Sachkosten, externe Dienstleistungen, Aufwendungen für Beauftragte.

Korridor-Stufen (Aufwendungsangabe)

Eintrag im Portal erfolgt in Stufen, nicht punktgenau:

StufeKorridor
1bis 10.000 Euro
210.001 - 20.000 Euro
320.001 - 30.000 Euro
...weiter in 10.000-Euro-Schritten bis ...
n90.001 - 100.000 Euro
n+1100.001 - 200.000 Euro (ab 100.000 in 100.000er-Schritten)
...weiter in 100.000-Euro-Schritten
Höchststufeüber mehrere Millionen Euro (exakter Schritt nach aktueller Portal-Vorgabe; Handbuch live prüfen)

(Stufenraster der amtlichen Vorgabe Bundestag entsprechen; vor Eintrag im Portal verifizieren.)

Methodik der Aufwandsberechnung

  1. Personalkosten anteilig: Vollzeit-Äquivalente, die für Interessenvertretung tätig sind; Bruttogehalt + Lohnnebenkosten + Sozialversicherung + ggf. variable Vergütung.
  2. Sachkosten anteilig: Büroraum, IT, Telefon, Reise, Veranstaltungen.
  3. Externe Dienstleistungen: Honorare für Berater, Agenturen, Anwälte, soweit sie Interessenvertretung tätigen (nicht: reine Rechtsberatung in Mandantenangelegenheit).
  4. Anteilssatz bei gemischter Tätigkeit: nachvollziehbar herleiten (z. B. Zeiterfassungssysteme, Schätzung mit Begründung, Dokumentation).
  5. Geschäftsjahr entsprechend Bilanzjahr; bei Vereinen / Stiftungen ggf. Kalenderjahr.

Pflichten zur Auftraggeber-Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 9 LobbyRG

  • Bei interessensvertretender Tätigkeit für Dritte Auftraggeber namentlich angeben.
  • Bei Schutzbedarf: Anonymisierung beantragen (§ 4 LobbyRG, vgl. Skill anonymisierung-schutzantrag).

Praxisfallen

  • Unter Schwelle 10.000 Euro: dennoch Stufe 1 anzugeben — kein „kein Aufwand", sondern „bis 10.000 Euro".
  • Beauftragte zählen zum Aufwand des Auftraggebers — bei doppelter Eintragung Doppelzählung vermeiden.
  • Aktualisierung unverzüglich bei wesentlicher Änderung (z. B. Stufenwechsel) — § 3 Abs. 3 LobbyRG (innerhalb 30 Tagen).
  • Anwaltliche Tätigkeit in Mandantenangelegenheit ist regelmäßig nicht Interessenvertretung (§ 2 II Nr. 9 LobbyRG); jedoch politische Lobbyarbeit der Kanzlei für Wirtschaftsmandanten kann pflichtig sein.
  • Branchenverband zählt seine Gesamt-Aufwendungen für Interessenvertretung; nicht aufzuteilen auf Mitglieder.

Quellenanker

Qualitaetsgate

  • Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt.
  • Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage.
  • Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt.
  • Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.

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