Verfassungsmaessigkeit quercheck
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Wenn es um Verfassungsmaessigkeit-Quercheck in Legistik-Werkstatt geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Verfassungsmaessigkeit-Quercheck
Nicht jeder Entwurf ist verfassungsgemäß, weil er gut gemeint ist.
Prüfstation 1 - Welche Grundrechte sind betroffen?
Prüfen pro Adressat:
- Art. 1 GG Menschenwürde
- Art. 2 GG allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf koerperliche Unversehrtheit
- Art. 3 GG Gleichheit
- Art. 4 GG Religionsfreiheit
- Art. 5 GG Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunk
- Art. 6 GG Ehe und Familie
- Art. 8 GG Versammlung
- Art. 9 GG Vereinigung
- Art. 10 GG Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis
- Art. 12 GG Berufsfreiheit
- Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 14 GG Eigentum
- Art. 16 GG Auslieferung
- Art. 17 GG Petitionsrecht
Prüfstation 2 - Prüfraster pro Grundrecht
- Schutzbereich (persönlich und sachlich)
- Eingriff
- Rechtfertigung
- verfassungsmäßige Schranke
- Schranken-Schranken (insbesondere Verhältnismaessigkeit)
- legitimer Zweck
- geeignet
- erforderlich (mildestes Mittel)
- angemessen
Prüfstation 3 - Art. 3 GG Gleichbehandlung
Bei Ungleichbehandlung: ist sie sachlich gerechtfertigt? Wenn personenbezogen: strenge Prüfung (neue Formel BVerfG E 88 / 87).
Prüfstation 4 - Art. 12 GG Berufsfreiheit
Drei-Stufen-Theorie (BVerfGE 7 / 377 Apotheker):
- Berufsausübung: leichter zu rechtfertigen
- Subjektive Zulassung: sachliche Gründe, Verhältnismaessigkeit
- Objektive Zulassung: überwiegende Interessen der Allgemeinheit
Prüfstation 5 - Art. 14 GG Eigentum
- Inhalts- und Schrankenbestimmung (regelmäßiger Eingriff)
- Enteignung (zugriff auf Eigentum gegen Entschädigung)
- ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung (BVerfG)
Prüfstation 6 - Art. 20 Abs. 3 GG Rechtsstaat
- Vorrang des Gesetzes
- Vorbehalt des Gesetzes
- Bestimmtheitsgebot (besonders streng bei Eingriffsverwaltung)
Prüfstation 7 - Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafnormen
Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen. Der Bürger muss erkennen, was strafbar ist.
Prüfstation 8 - Wesentlichkeitstheorie
Wesentliche Entscheidungen muss der Gesetzgeber selbst treffen, nicht der Verordnungsgeber.
Prüfstation 9 - Art. 28 Abs. 2 GG Selbstverwaltungsgarantie
Wenn der Entwurf in kommunale Angelegenheiten eingreift: Eingriff in Selbstverwaltungsgarantie? Erforderlich? Verhältnismaessig?
Prüfstation 10 - Demokratieprinzip Art. 20 Abs. 2 GG
Bei dynamischen Verweisungen auf EU-Recht oder andere externe Stellen: ist die demokratische Legitimation gewahrt?
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
Art. 1 Abs. 3 GG (Grundrechtsbindung) — Art. 3 GG (Gleichheitsgebot) — Art. 12 GG (Berufsfreiheit, Drei-Stufen-Theorie) — Art. 14 GG (Eigentum) — Art. 20 Abs. 3 GG (Wesentlichkeitstheorie, Bestimmtheit) — Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung)
Ausgabe
Tabellarisches Querprotokoll mit allen einschlaegigen Grundrechten plus Prüfergebnis plus Empfehlung.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --><!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Anschluss
folgenabschaetzung-erfuellungsaufwand.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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