Terminologie konsistenz
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Wenn es um Terminologie-Konsistenz in Legistik-Werkstatt geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Terminologie-Konsistenz
Ein Wort, eine Bedeutung. Quer durch die ganze Rechtsordnung.
Schritt 1 - Begriffsernte
Alle in der Norm verwendeten Fachbegriffe sammeln. Substantive zuerst, dann Adjektive und Verben, die definierte Bedeutung haben.
Schritt 2 - Prüfung "schon definiert?"
Pro Begriff suchen:
- Stammgesetz (interne Definition?)
- HGB, BGB, ZPO, StPO, VwGO, SGB I (Allgemeine Begriffe)
- DSGVO (personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher etc.)
- EU-VO (DSA, DMA, AI Act, eIDAS 2.0)
- Landesgesetze des betreffenden Landes
Schritt 3 - Konsistenz-Matrix
| Begriff | Definition Entwurf | Andere Norm | Abweichung | Bewertung | Vorschlag |
|---|---|---|---|---|---|
| Postfach | elektr. Postf. | beA-Verordnung | beA = nur Anwalt | bewusst weiter | OK, andere Bezeichnung wählen |
| Unternehmen | iSd HGB | DSA Art. 3 g | DSA umfasst auch Plattformen ohne HReg | nein | Verweis auf DSA klarstellen |
| Zweigniederlassung | iSd HGB | Niederlassung iSd EU | abweichend | nein | Wahl klarstellen |
Schritt 4 - HdR-Test
Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes (BMJ, 3. Auflage 2008, in Bearbeitung 4. Auflage):
- Bestimmte Begriffe meiden ("etwaige", "gegebenenfalls" - Unbestimmtheit)
- Aktiv statt Passiv
- Singular ist Plural-feindlich, wenn Mehrzahl gemeint ist
- Praesens ist Vergangenheits-feindlich
Schritt 5 - GGO-Test
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO): formale Mindestanforderungen.
Schritt 6 - Genderaspekt
Geschlechtergerechte Sprache. Bei Personenbezeichnungen entweder:
- Paarform "die Bürgerin oder der Bürger"
- generisches Femininum oder Maskulinum
- neutrale Formulierung "die Person"
Inkonsistenz vermeiden - eine Formel je Gesetz.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
§§ 43-46 HdR (einheitliche Begriffsverwendung, Terminologie-Gebot) — Art. 20 Abs. 3 GG (Bestimmtheitsgebot, Normenklarheit) — § 288 AEUV (EU-Richtlinie verlangt einheitliche terminologische Umsetzung) — §§ 1-5 DIN 1422 (Norm Terminologie-Konsistenz in Rechtstexten)
Ausgabe
Begriffstabelle als Anhang zum Entwurf. Kritische Fälle (Bruchbildung) markiert.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --><!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Anschluss
zirkelschluss-pruefen, dann referentenentwurf-bauen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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