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Referentenentwurf bauen

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/legistik-werkstatt/skills/referentenentwurf-bauen

Wenn es um Referentenentwurf bauen in Legistik-Werkstatt geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Referentenentwurf bauen

Normenanker

Arbeitsfokus: Referentenentwurf bauen. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

  • Art. 14 Abs. 1 GG — Eigentum.
  • Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG — Bodenrecht/raumbezogene Kompetenz.
  • § 1 Abs. 3 BauGB — Erforderlichkeit der Bauleitplanung.
  • § 1 Abs. 7 BauGB — Abwägungsgebot.
  • § 9 BauGB — Festsetzungen.
  • § 535 Abs. 1 BGB — Mietvertrag.
  • § 556 Abs. 1 BGB — Betriebskosten.
  • Art. 20 Abs. 3 GG — Normklarheit.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

Aufbau eines Referentenentwurfs

Profilwahl: Bund oder Land?

Vor dem Aufbau immer festlegen:

ProfilPflichtangabenMaßstab
BundesreferentenentwurfBundesministerium, Referat, Federführung, Mitzeichner, Bearbeitungsstand, Ressortabstimmung, NKR-BeteiligungGGO, HdR, Kabinetts- und Bundesratsweg
LandesreferentenentwurfBundesland, Landesministerium, Federführung, Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung, Landtags- und VerkündungswegLandesrechtlicher Stil; HdR nur als Orientierung, soweit landesrechtlich passend

Wenn das Vorhaben nicht von einem Ministerium kommt, sondern aus Bundestag, Fraktion, Landtag oder Opposition, nicht diesen Skill erzwingen. Dann zu formulierungshilfe-bauen routen.

Vorblatt

Das Vorblatt vor dem eigentlichen Entwurfstext. Sieben bis acht Abschnitte (alphabetisch in der GGO geregelt):

  • A. Problem und Ziel - was ist das Problem, was soll erreicht werden
  • B. Lösung - die im Entwurf gewählte Lösung in drei Sätzen
  • C. Alternativen - welche Alternativen wurden erwogen, warum verworfen
  • D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand - was kostet es den Haushalt
  • E. Erfüllungsaufwand - Bürger, Wirtschaft, Verwaltung (Bund / Land / Gemeinde)
  • F. Weitere Kosten - z.B. Preiseffekte
  • G. Weitere Folgen - oekologisch, sozial, demografisch, gleichstellungspolitisch
  • H. Befristung und Evaluierung

Eingangsformel

"Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:" (bei Bundesgesetz, regulaer) Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen: "Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:"

Artikel und Paragrafen

Bei Änderungsgesetzen: Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 ... Pro Artikel je ein Stammgesetz, das geändert wird. Innerhalb des Artikels:

  • "Paragraf X wird wie folgt geändert:"
  • "1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ..."
  • "2. Folgender Absatz wird angefügt: ..."

Bei Stammgesetzen (neuen Vollgesetzen): Paragraf 1, Paragraf 2 etc.

Änderungsbefehle - Standardformulierungen

  • "wird wie folgt geändert"
  • "wird durch folgenden Satz ersetzt"
  • "wird folgender Satz angefügt"
  • "wird folgender Paragraf eingefügt"
  • "wird aufgehoben"
  • "wird gestrichen"
  • "wird die Angabe ... durch die Angabe ... ersetzt"

Inkrafttretensregel

Letzter Artikel. Standardformel: "Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft." Oder gestaffeltes Inkrafttreten: "Artikel 1 tritt am ... in Kraft. Artikel 2 tritt am ... in Kraft."

Schlussformel

"Berlin, den ... Der Bundespräsident ... Die Bundeskanzlerin ... Der Bundesminister ..."

Bei Landesgesetzen und Landesverordnungen die landesspezifische Eingangs- und Schlussformel verwenden. Wenn sie nicht bekannt ist, als offenen Prüfpunkt ausweisen statt eine Bundesformel zu übertragen.

Inhaltliche Standardstruktur eines Paragrafen

  1. Anwendungsbereich / Definition
  2. Grundregel (Pflicht, Erlaubnis, Verbot)
  3. Ausnahmen
  4. Sanktionen / Rechtsfolgen bei Verstoß (oder Verweis ins Bußgeldrecht)
  5. Verfahren (Antrag, Bescheid, Rechtsmittel)
  6. Übergangsregelung in eigenem Paragrafen am Ende des Stammgesetzes

Prüfliste

  • Vorblatt vollständig (alle Abschnitte A bis H)
  • Eingangsformel passt zum Gesetz (Zustimmungserfordernis korrekt)
  • Bund/Land-Profil und zuständiges Ressort sauber dokumentiert
  • Bei Landesentwurf: Bundesland, Landesverfassung, Landes-Geschäftsordnung, Landtagsweg und Verkündungsblatt geprüft
  • Änderungsbefehle in Standardform
  • Inkrafttreten klar geregelt
  • Schlussformel passend
  • HdR-Sprach- und Rechtsförmlichkeitsregeln eingehalten; bei Begriffen zusätzlich terminologie-konsistenz nutzen
  • Keine Verweisschleife (siehe zirkelschluss-pruefen)
  • Terminologie konsistent (siehe terminologie-konsistenz)

Arbeitsgrundlagen

  • GGO: Vorarbeiten, Beteiligungen, Rechtsprüfung, Ressortabstimmung, Kabinett und Bundesratsweg für Bundesentwürfe.
  • Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ: Form, Sprache, Änderungsbefehle, Aufbau von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
  • Art. 76 GG: Einbringungsweg von Regierungsvorlagen im Bund.
  • Landesverfassung, Geschäftsordnung der Landesregierung und Landtags-Geschäftsordnung: maßgeblich für Landesentwürfe.
  • Art. 20 Abs. 3 GG und Bestimmtheitsgebot: Normtext muss klar, vollziehbar und widerspruchsfrei sein.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

GGO (Bundesreferentenentwurf, Ressortabstimmung, Beteiligung, Kabinett) — Art. 76 Abs. 1 GG (Einbringungsrecht Bundesregierung) — HdR (Rechtsförmlichkeit, Änderungsbefehle) — Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (Zitiergebot in Rechtsverordnungen) — Landesverfassung und Landes-Geschäftsordnung bei Landesentwürfen

Ausgabe

Markdown-Datei mit dem kompletten Entwurfstext, bereit für Bundes- oder Landes-Ressortabstimmung, einschließlich Profilvermerk und offenen landesspezifischen Prüfpunkten.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Anschluss

  • begruendung-allgemein-und-besonders
  • synopse-erstellen
  • xml-paralleldarstellung
  • dokumente-rendern-docx-pdf (am Ende, erzeugt lieferfertiges DOCX und PDF im offiziellen HdR-Layout)

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