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Verbraucherbeweglich

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Wenn es um Verbraucherleasing beweglicher Sachen: Pflichten und Widerruf in Leasingrecht Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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Verbraucherleasing beweglicher Sachen: Pflichten und Widerruf

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Anwendungsbereich

§ 506 BGB: Entgeltliche Finanzierungshilfe

  • Verbraucher (§ 13 BGB): Natürliche Person außerhalb gewerblicher/beruflicher Tätigkeit
  • Entgeltlich: Gegen Zahlung von Leasingraten
  • Bewegliche Sachen: Kfz, Haushaltsgeräte, IT-Equipment, Möbel, Sportgeräte

Nicht erfasst

  • Kurzfristige Mietverträge ohne Amortisationsstruktur (z.B. Mietauto für 3 Tage)
  • B2B-Verträge: § 506 BGB nicht anwendbar
  • Immobilien: Spezialnormen gelten

Pflichtangaben § 506 III BGB: Vollständige Liste

  1. Art des Leasingvertrags (Finanzierungsleasing / Operating-Lease klar bezeichnen)
  2. Name und Anschrift des Leasinggebers
  3. Anschaffungspreis des Leasingobjekts
  4. Gesamtbetrag aller Zahlungen des Verbrauchers (Raten + Sonderzahlung + Restwert wenn geschuldet)
  5. Laufzeit des Vertrags
  6. Betrag, Anzahl und Fälligkeit der einzelnen Raten
  7. Effektiver Jahreszins (§ 6 PAngV, Annuitätenmethode)
  8. Gesamtkosten (Gesamtbetrag abzgl. Anschaffungspreis = Finanzierungskosten)
  9. Widerrufsrecht: Hinweis auf Widerrufsfrist und Widerrufsfolgen
  10. Restwert/Restwertgarantie (falls vereinbart)
  11. Sonstige Kosten: Versicherung, Wartung wenn im Vertrag enthalten

Fehlerfolgen bei fehlenden Pflichtangaben (§ 494 BGB)

Fehlende AngabeRechtsfolge
Kein EffektivzinsVertrag gilt mit gesetzlichem Zinssatz
Kein GesamtbetragVertrag gilt, aber Gesamtbetrag = Anschaffungspreis
Keine LaufzeitVertrag auf 12 Monate beschränkt
Kein WiderrufshinweisWiderrufsfrist läuft nicht ab (max. 1 Jahr 14 Tage)
Keine Raten-AngabeVertrag schwebend unwirksam bis Heilung

Widerrufsrecht: Details

Frist und Auslöser

  • Standard: 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 355 I BGB)
  • Verlängerung: Wenn Widerrufsinformation nicht korrekt (Anlage 7 EGBGB-Format) → Widerruf weiter möglich
  • Maximum: 12 Monate + 14 Tage (§ 356b III BGB)

Ordnungsgemäße Widerrufsinformation

  • Format: Anlage 7 zu Art. 247 § 6 EGBGB (Muster-Widerrufsinformation)
  • Abweichungen vom Muster → Belehrung gilt nicht als ordnungsgemäß
  • Aktuelles Muster verwenden: Änderungen durch Gesetzgeber beachten

Widerrufsfolgen

  • Rückgabe des Leasingobjekts durch Verbraucher
  • LG erstattet alle Zahlungen (Raten, Anzahlung)
  • Wertersatz: Verbraucher schuldet Wertersatz für tatsächliche Nutzung (§ 357 VII BGB)
  • Kein Restwert: Restwertgarantie entfällt

Musterfälle

Fall 1: Fehlendes Widerrufshinweis

LN least Kfz; Vertrag enthält keinen Widerrufshinweis. 2 Jahre nach Vertragsschluss widerruft LN. → Widerruf wirksam (Frist nie angelaufen); Rückabwicklung; LN muss Wertersatz für 2 Jahre Nutzung zahlen; keine Restwertpflicht.

Fall 2: Falscher Effektivzins

Effektivzins im Vertrag falsch angegeben (1,9 % statt korrekt 3,2 %). → § 494 II BGB: Vertrag gilt mit gesetzlichem Zinssatz (aktuell § 246 BGB: 4 % oder Basiszinssatz + 5 PP); LN schuldet niedrigere Rate.

Fall 3: Widerruf nach Insolvenz LG

LG insolvent; LN will widerrufen. → Widerruf gegen InsO-Verwalter; Rückabwicklung aus Insolvenzmasse; Quotensituation für LN oft schlecht.

Fernabsatz-Leasing

  • Vertragsschluss per Telefon, Internet: §§ 312a ff. BGB zusätzlich
  • Widerrufsrecht für Fernabsatz: 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 356 BGB)
  • Informationspflichten: Identität des LG, Gesamtpreis, Widerruf

Prüfprogramm

  1. Verbraucher (§ 13 BGB)? Bewegliche Sache?
  2. Alle 11 Pflichtangaben § 506 III BGB vorhanden?
  3. Widerrufsinformation nach Anlage 7 EGBGB aktuell und korrekt?
  4. Widerrufsfrist: Noch laufend? Belehrung fehlerhaft?
  5. Fehlerfolge § 494 BGB: Welche Angabe fehlt? Rechtsfolge?
  6. Fernabsatz: Zusätzliche §§ 312 ff. BGB-Anforderungen?

Typische Fallen

  • Veraltetes Widerrufsformular → Widerruf 3 Jahre nach Vertragsschluss noch möglich
  • Effektivzins fehlt → LN schuldet nur gesetzlichen Zins; erhebliche Einnahmeverluste
  • Restwertgarantie ohne gesonderte Pflichtangabe → Klausel nichtig; kein Restwert
  • Fernabsatz: Widerruf auch wenn LN das Fahrzeug bereits nutzt → Nutzungswert als Wertersatz

Normen und Quellen

Output-Formate

  • Pflichtangaben-Prüf-Checkliste: Alle 11 Punkte § 506 III BGB
  • Widerrufsinformation-Muster: Aktuelle Anlage 7 EGBGB
  • Fehlerfolgen-Tabelle: Fehlende Angabe → Rechtsfolge § 494 BGB
  • Widerrufserklärung: Muster für Verbraucher (Textform)

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