Start up equipment leasing covenants
Wenn es um Start-up Equipment-Leasing: Covenants und Risikoabsicherung in Leasingrecht Praxis geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.From its SKILL.md
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Start-up Equipment-Leasing: Covenants und Risikoabsicherung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Bonitätsprüfung bei Start-ups
Herausforderungen
- Keine Unternehmenshistorie → keine historischen Finanzberichte
- Negativer oder kein Cashflow → klassische Kreditwürdigkeitsprüfung scheitert
- Hohe Unsicherheit → LG kalkuliert hohes Ausfallrisiko ein
Unterlagen, die LG verlangt
- Businessplan mit Finanzplanung (mind. 3 Jahre)
- Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug
- Gesellschafterstruktur und Gesellschafter-Bonität
- Ggf. Investoren-Letters (VC-Commitment)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Sicherungsmechanismen des LG
1. Anzahlung / Sonderzahlung
- LG verlangt erhöhte Anzahlung (z.B. 3 Monatsraten voraus)
- Reduziert das Ausfallrisiko in der kritischen Anlaufphase
2. Bürgschaft der Gesellschafter/Gründer
- Persönliche Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB): Gründer bürgen für Leasingverpflichtungen
- Selbstschuldnerische Bürgschaft (§ 773 BGB): LG kann sofort gegen Bürgen vorgehen
- AGB-Wirksamkeit: Bürgschaft in AGB? Gegenüber Verbrauchern/Gründern strenge Anforderungen
3. Financial Covenants
Typische Covenants:
- Mindesteigenkapital (z.B. Eigenkapital > 0 oder > definierter Betrag)
- Maximalverschuldung (Debt/Equity Ratio)
- Mindest-Cashflow (EBITDA > X)
- Jahresabschluss fristgerecht vorzulegen
Bei Verletzung: Kündigungsrecht des LG oder Sonderkündigungsrecht.
4. Abtretung von Forderungen / Rechten
- Start-up tritt Kundenverträge oder Fördergelder als Sicherheit ab
- § 398 BGB: Abtretung möglich, wenn Forderungen bestimmt oder bestimmbar
5. Verpfändung von Gesellschaftsanteilen
- GmbH-Anteile können verpfändet werden (§ 1274 BGB i.V.m. § 15 IV GmbHG: notarielle Form)
- LG erhält Stimmrechte bei Pfandfall (ggf. in Pfandvertrag)
Anlaufrisikoklauseln
Verlängerter Rücktritt
- Wenn Start-up erste Kundenzahlung nicht erhält: LG kann von Vertrag zurücktreten
- Selten; eher: Anpassungsklausel
Change of Control
- Wenn Gründer das Unternehmen verlassen oder verkaufen: LG hat Sonderkündigungsrecht oder Nachbesicherungspflicht tritt ein
Reporting-Pflichten
- Quartalsberichte (P&L, Cashflow)
- Sofortige Mitteilung von Covenant-Verletzungen
- Benachrichtigung bei wesentlichen Änderungen (Geschäftsführer, Investoren, Haftungsumfang)
Verhandlungspositionen des Start-ups
Gründer-Bürgschaft begrenzen
- Höchstbetrag vereinbaren
- Akzessorietät erhalten (Bürgschaft erlischt mit Hauptforderung)
- Nachhaftung ausschließen: Bürgschaft endet mit Vertragsbeendigung
Covenants anpassen
- An realistische Unternehmensplanung (nicht an Erwachsenen-Unternehmen-Standards)
- Cure Period: Zeit zur Heilung einer Covenant-Verletzung
Sicherheitenrückgabe
- Sicherheiten werden freigegeben wenn Track Record aufgebaut (z.B. nach 12 Monaten ohne Rückstand)
Prüfprogramm
- Bonitätslage: Businessplan, Finanzplanung, Gesellschafterstruktur?
- Sicherheiten: Anzahlung, Bürgschaft, Covenants, Forderungsabtretung?
- Bürgschaft: Selbstschuldnerisch, Höchstbetrag, Privatperson?
- Covenants: Realistisch für Start-up? Cure Period?
- Change of Control: Klausel vorhanden? Wann ausgelöst?
- Verhandlung: Sicherheitenrückgabe vereinbart?
Typische Fallen
- Bürgschaft ohne Höchstbetrag → unbegrenzte persönliche Haftung der Gründer
- Covenants zu streng → Verletzung bei erster Schwankung → sofortige Kündigung
- Keine Cure Period → sofortige Kündigung bei technischer Covenant-Verletzung
- Forderungsabtretung zu weit gefasst → Start-up kann eigene Forderungen nicht mehr einziehen
Normen und Quellen
- §§ 765–778 BGB (Bürgschaft): https://dejure.org/gesetze/BGB/765.html
- § 773 BGB (selbstschuldnerische Bürgschaft): https://dejure.org/gesetze/BGB/773.html
- § 398 BGB (Abtretung): https://dejure.org/gesetze/BGB/398.html
- § 15 IV GmbHG (Verpfändung GmbH-Anteile): https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html
- § 307 BGB (AGB-Inhaltskontrolle Bürgschaft): https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html
- BGH IX ZR 48/15 (Bürgschaft AGB): https://www.bgh.de
Output-Formate
- Covenant-Template: Financial Covenants für Start-up-Leasingvertrag
- Bürgschafts-Vorlage: Selbstschuldnerische Bürgschaft mit Höchstbetrag
- Reporting-Pflichten-Anlage: Quartalsbericht-Format
- Verhandlungsmatrix: LG-Anforderungen vs. Start-up-Gegenvorschläge
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