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Sale back mietkauf abgrenzung

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Wenn es um Sale-and-Lease-Back: Liquidität, Bilanzierung und Insolvenzanfechtung in Leasingrecht Praxis geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Sale-and-Lease-Back: Liquidität, Bilanzierung und Insolvenzanfechtung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Struktur einer SLB-Transaktion

Grundkonstruktion

  1. Verkauf: Unternehmen (künftiger LN) verkauft Objekt an LG (§ 433 BGB, Kaufvertrag)
  2. Leasing: LG vermietet/verleast das Objekt zurück an Verkäufer als LN
  3. Effekt: Unternehmen erhält Kaufpreis (Liquidität), behält aber Nutzung

Wirtschaftliche Funktion

  • Bilanzbereinigung (Off-Balance, wenn Finanzierungsleasing beim LG verbleibt)
  • Freisetzung stiller Reserven
  • Finanzierung ohne Kreditaufnahme im klassischen Sinn
  • Alternative zu Asset-backed Security oder Factoring

Zivilrechtliche Einordnung

Kaufvertrag und Eigentumsübergang

  • Vollständiger Eigentumsübergang erforderlich (§§ 929–931 BGB)
  • Bei beweglichen Sachen: Übergabe oder Abtretung des Herausgabeanspruchs (§ 931 BGB)
  • Bei Immobilien: Auflassung und Grundbucheintragung (§§ 873, 925 BGB)

Scheingeschäft-Risiko (§ 117 BGB)

Falls die Parteien in Wirklichkeit keinen Eigentumsübergang wollen, sondern nur eine Kreditbesicherung: Scheingeschäft nichtig. Dahinter liegendes Sicherungsgeschäft nach §§ 1204 ff. BGB (Pfandrecht) oder Sicherungsübereignung beachten.

Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO)

Anfechtungsrisiken bei SLB

§ 133 InsO (Vorsätzliche Benachteiligung): 10-Jahresfrist

  • Wenn SLB mit Benachteiligungsvorsatz gegenüber Gläubigern abgeschlossen wurde
  • Insolvenzverwalter kann Eigentumsübergang anfechten → Objekt fällt zurück in Masse
  • LG verliert Eigentum und hat nur Insolvenzforderung (Kaufpreisrückzahlung)

§ 134 InsO (Unentgeltliche Leistung): 4-Jahresfrist

  • SLB zum symbolischen Kaufpreis (unter Verkehrswert) kann anfechtbar sein

§ 131 InsO (Inkongruente Deckung): 3-Monatsfrist

  • SLB kurz vor Insolvenz → inkongruente Sicherung?

Schutzmaßnahmen für LG

  • Due Diligence: Finanzlage des LN zum Zeitpunkt der SLB prüfen
  • Kaufpreis: Marktgerechter Preis (nicht unter Buchwert)
  • Zeitpunkt: Je weiter von Insolvenz entfernt, desto geringer das Anfechtungsrisiko
  • Gutachten: Marktwertgutachten für Kaufpreisnachweis

Bilanzierung

HGB (beim LN)

  • Wenn wirtschaftliches Eigentum bei LG (BMF-Erlass): Off-Balance für LN; Kauferlös = Liquidität, kein Anlagevermögen mehr
  • Wenn wirtschaftliches Eigentum beim LN: Rückkauf ins Anlagevermögen, Kauferlös = Verbindlichkeit

IFRS 16 (SLB-Regelung)

IFRS 16 §§ 98–103 regeln SLB gesondert:

  • Wenn Verkauf ein echter Verkauf ist (§ 15 IFRS 9): RoU-Asset + Leasingverbindlichkeit beim LN; Gewinn nur anteilig erfasst
  • Wenn kein echter Verkauf (Finanzierungstransaktion): Keine Ausbuchung; Zufluss als Darlehen behandeln

Steuerliche Behandlung

  • Verkauf: Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn, wenn Buchwert < Marktpreis
  • Leasing: Raten als Betriebsausgabe beim LN (wenn LG wirtschaftlicher Eigentümer)
  • Stille Reserven werden aufgedeckt → Steuerlast im Verkaufsjahr!

Prüfprogramm

  1. Eigentumsübergang rechtswirksam vollzogen? (§§ 929–931 BGB)
  2. Kaufpreis marktgerecht? Gutachten vorhanden?
  3. Scheingeschäft-Risiko: Wollen Parteien wirklich Eigentümer wechseln?
  4. Insolvenzanfechtung: Zeitpunkt, Finanzlage LN, Benachteiligungsvorsatz?
  5. Bilanzierung HGB vs. IFRS 16: Echter Verkauf oder Finanzierungstransaktion?
  6. Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn eingeplant?

Typische Fallen

  • SLB als Krisenmaßnahme kurz vor Insolvenz → Anfechtungsrisiko § 133 InsO hoch
  • Kaufpreis unter Verkehrswert → unentgeltliche Leistung (§ 134 InsO)
  • IFRS 16 unterschätzt: Gewinn nicht vollständig realisierbar
  • Stille Reservenauflösung steuerlich nicht geplant

Normen und Quellen

Output-Formate

  • SLB-Strukturübersicht: Kaufvertrag, Leasingvertrag, Eigentümerfluss
  • Anfechtungsrisiko-Matrix: Zeitpunkt – Anfechtungsgrund – Frist – Schutzmaßnahme
  • IFRS-16-Buchung: Echte vs. unechte SLB-Transaktion
  • Steuer-Memo: Veräußerungsgewinn, AfA, Leasingraten-Abzug

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