Diebstahl totalschaden
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Wenn es um Diebstahl und Totalschaden: Gefahrtragung im Leasingrecht in Leasingrecht Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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Diebstahl und Totalschaden: Gefahrtragung im Leasingrecht
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Gefahrtragung: Wer trägt den Untergang?
Finanzierungsleasing (Regelfall)
- BGH-Linie zur Gefahrabwälzung bei Leasingverträgen live prüfen; als frei prüfbarer Anker kommt BGH, Urteil vom 15.07.1998 - VIII ZR 348/97 in Betracht
- Auch zufälliger Untergang: LN haftet
- Ausnahme: LG hat durch Pflichtverletzung zum Untergang beigetragen
Operating-Lease
- LG trägt Untergangsrisiko (Verwertungsrisiko beim LG)
- AGB-Klausel, die Untergang auf LN überträgt: nach § 307 BGB zu prüfen
Ratenpflicht nach Untergang
Grundsatz
- Finanzierungsleasing: Leasingraten laufen trotz Untergang weiter
- Ratio: LN hat für die gesamte Amortisation einzustehen
- § 275 BGB (Unmöglichkeit): Gilt nicht für Geldschulden des LN
Ausnahme: Versicherungsleistung tilgt Forderung
- Wenn Versicherungsleistung die Restschuld übersteigt: LG hat keinen Anspruch mehr
- Wenn Versicherungsleistung < Restschuld: LN zahlt Differenz
Diebstahl: Besonderheiten
Sorgfaltspflichten des LN
- LN ist zur sorgfältigen Aufbewahrung verpflichtet (§ 241 II BGB)
- Verschlossenes Fahrzeug, Diebstahlschutz (Lenkradschloss, Immobilizer)
- Schlüssel gesondert aufbewahren
Obliegenheiten nach Diebstahl
- Unverzügliche Diebstahlsanzeige bei Polizei (Beweis für Versicherung)
- Meldung an Versicherung (Obliegenheit nach VVG)
- Meldung an LG (Vertragspflicht)
Versicherungsabwicklung bei Diebstahl
- Kaskoversicherung (Teilkasko): Diebstahl gedeckt
- Wartezeit: Versicherung zahlt oft erst nach 6 Wochen (Fahrzeug könnte wiedergefunden werden)
- Wiederfindung: LN muss Fahrzeug wieder übernehmen (Versicherung zahlt nicht)
Totalschaden: Vorgehensweise
Unfallschaden = Totalschaden
- Reparaturkosten übersteigen Wiederbeschaffungswert × 130 %: Technischer Totalschaden
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten > Restwert
Gutachterprozess
- Versicherung beauftragt Gutachter (DEKRA, TÜV, DA-Direkt)
- LN kann Gegengutachten beantragen
- Streit über Wiederbeschaffungswert: Häufiger Konflikt
Fordforderung des LG nach Totalschaden
- LG erhält Versicherungsleistung (Wiederbeschaffungswert oder Restwert)
- Formel: LG-Forderung - Versicherungsleistung = LN-Differenzzahlung
- GAP-Versicherung: Deckt Differenz
Verschuldensmaßstab: Wann haftet LN über Versicherung hinaus?
- Grobe Fahrlässigkeit: Versicherung kann Leistung kürzen (VVG § 81 II)
- Vorsatz: Versicherung zahlt gar nicht (VVG § 81 I)
- Wenn LN vorsätzlich Fahrzeug beschädigt: LN haftet persönlich; kein Versicherungsschutz
Prüfprogramm
- Finanzierungsleasing oder Operating-Lease? Gefahrtragung klar?
- Versicherungsklausel: Vollkasko, Teilkasko, GAP vorhanden?
- Obliegenheiten erfüllt: Polizei, Versicherung, LG unverzüglich informiert?
- Gutachten: Wer hat beauftragt? LN Gegengutachter?
- Versicherungsleistung vs. Restschuld: Differenz berechnet?
- Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz? Leistungskürzung durch Versicherung?
Typische Fallen
- Diebstahlsmeldung zu spät → Versicherung kürzt Leistung (Obliegenheitsverletzung)
- GAP-Versicherung fehlt → LN schuldet Differenz aus eigener Tasche
- LG erhält keine Versicherungsleistung (nicht als Begünstigter eingetragen) → Abrechnungsproblem
- Grobe Fahrlässigkeit (z.B. Schlüssel im Fahrzeug gelassen) → Versicherung kürzt auf 50 %
Normen und Quellen
- BGH VIII ZR 71/93: https://www.bgh.de
- § 241 II BGB (Sorgfaltspflicht): https://dejure.org/gesetze/BGB/241.html
- VVG § 81 (Obliegenheiten, Verschulden): https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html
- VVG §§ 43 ff.: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__43.html
- § 307 BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/307.html
- openjur.de Leasingdiebstahl-Urteile: https://openjur.de
Output-Formate
- Diebstahl-Sofortprotokoll: Polizei, Versicherung, LG – Fristen und Schritte
- Totalschaden-Abrechnung: Formel mit GAP-Versicherung
- Obliegenheits-Checkliste: Was muss LN nach Schaden tun?
- Gegengutachten-Antrag: Muster für Widerspruch gegen Versicherungsgutachten
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