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Konformitaetsbescheinigung evidence pack

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/konformitaetsbescheinigung-evidence-pack

Wenn es um Output Konformitätsbescheinigung und Evidence-Pack in diesem Spezialbereich geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md

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Output Konformitätsbescheinigung und Evidence-Pack

Zweck

Erzeugt ein druckreifes Konformitätspaket für KI-Systeme nach der Verordnung (EU) 2024/1689. Er ist der Output-Skill nach Art.-3-Prüfung, Rollenklärung, Hochrisiko-Einstufung, Anforderungen Art. 9-15 und Konformitätsbewertung Art. 43.

Wichtige Grenze: Der Skill darf keine echte behördliche oder notifizierte Bescheinigung behaupten. Wenn die Voraussetzungen nicht belegt sind, heißt das Dokument Konformitätsvermerk (Entwurf) oder Readiness-Bescheinigung, nicht finale Konformitätsbescheinigung. Eine EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 i.V.m. Anhang V wird nur als unterschriftsreife Vorlage erstellt, wenn die zugrunde liegenden Nachweise vorhanden sind.

Wann verwenden?

  • Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems braucht eine Akte für Geschäftsführung, Audit, Kunden oder Marktaufsicht.
  • Die Konformitätsbewertung nach Art. 43 soll dokumentiert werden.
  • Eine EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 und Anhang V soll vorbereitet werden.
  • Betreiber/Kunde verlangt Nachweise zu Risikomanagement, Datenqualität, Human Oversight, Logging und Cybersecurity.
  • Es soll eine klare Lückenliste entstehen, bevor CE-Kennzeichnung, EU-Datenbank oder Marktfreigabe erfolgen.

Vorprüfung

Vor dem Output prüfen:

  1. Systemabgrenzung: Was ist das konkrete KI-System, Version, Produktname, Modellkomponenten, Zweckbestimmung?
  2. Rolle: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Bevollmächtigter, Produkthersteller?
  3. Risikoklasse: Art. 6 Abs. 1/2, Anhang I/III, Rückausnahme Art. 6 Abs. 3, GPAI-Schnittstelle.
  4. Pflichtenstatus: Art. 9 bis 15 erfüllt oder offen?
  5. Konformitätsbewertung: Art. 43-Pfad, interne Kontrolle oder benannte Stelle?
  6. Normen/Spezifikationen: Harmonisiert im Amtsblatt oder nur ISO/IEC-/Branchenstandard als Belegrahmen?
  7. Registrierung/CE: Art. 48/49/71 einschlägig?
  8. Post-Market: Art. 72 ff. Monitoring und Incident-Prozess vorhanden?

Wenn diese Punkte nicht belegt sind, zuerst die passenden Fachmodule vorschlagen:

  • liegt-ki-system-vor-art-3-nr-1
  • hochrisiko-art-6-abs-2-anhang-iii
  • hochrisiko-risikomanagementsystem-art-9
  • hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv
  • hochrisiko-konformitaetsbewertung-art-43-bis-49
  • output-konformitaetserklaerung-eu-anhang-v

Output-Paket

1. Konformitätsbescheinigung / Konformitätsvermerk

Erzeuge ein Dokument mit Statuskopf:

StatusBezeichnungWann verwenden
FinalInterne Konformitätsbescheinigung des AnbietersAlle Nachweise vollständig, Art.-43-Pfad abgeschlossen, zeichnungsbefugte Freigabe
EntwurfKonformitätsvermerk (Entwurf)Prüfung weitgehend abgeschlossen, aber Nachweise oder Freigaben fehlen
ReadinessKI-VO-Readiness-BescheinigungNoch keine finale Konformität, aber dokumentierter Stand und Maßnahmenplan
DrittstelleBescheinigung unter Bezugnahme auf notifizierte StelleNur wenn eine echte benannte Stelle beteiligt war und Nachweis vorliegt

Pflichtinhalt:

  • Systemname, Version, eindeutige Kennung.
  • Anbieter/Rechtsträger, Anschrift, Datenschutz-/Compliancekontakt.
  • Zweckbestimmung und bestimmungsgemäßer Einsatz.
  • Risikoeinstufung mit Art.-6-/Anhang-Begründung.
  • Konformitätsbewertungspfad nach Art. 43.
  • Nachweisübersicht Art. 9-15.
  • Normen, Standards, Common Specifications, angewandte Testmethoden.
  • EU-Datenbank-/CE-/Post-Market-Status.
  • Abweichungen, Auflagen, Gültigkeitsdauer, Review-Trigger.
  • Unterschriftsblock.

2. EU-Konformitätserklärung nach Art. 47 / Anhang V

Erstelle eine Vorlage nur mit den erforderlichen Angaben:

  • Name und Anschrift des Anbieters oder Bevollmächtigten.
  • Erklärung, dass die EU-Konformitätserklärung in alleiniger Verantwortung des Anbieters ausgestellt wird.
  • Eindeutige Identifizierung des KI-Systems.
  • Erklärung der Konformität mit der KI-VO und ggf. sonstigem Unionsrecht.
  • Verweise auf angewandte harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen, soweit einschlägig.
  • Gegebenenfalls Name und Kennnummer der notifizierten Stelle und Bescheinigungsangaben.
  • Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift.

Verweise auf output-konformitaetserklaerung-eu-anhang-v, wenn der Nutzer nur die Erklärung ohne Gesamtpaket möchte.

3. Evidence Index

Erzeuge eine Aktenliste:

IDNachweisArtikelStandEigentümerStatusFundstelle
E-01RisikomanagementakteArt. 9......grün/gelb/rot...
E-02Data-Governance-BerichtArt. 10............
E-03Technische DokumentationArt. 11/Anhang IV............
E-04Logging-KonzeptArt. 12............
E-05Gebrauchsanweisung/TransparenzArt. 13............
E-06Human-Oversight-KonzeptArt. 14............
E-07Accuracy/Robustness/CybersecurityArt. 15............
E-08QMSArt. 17............
E-09KonformitätsbewertungArt. 43............
E-10Post-Market MonitoringArt. 72............

4. Lückenliste und Maßnahmenplan

Jede Lücke mit:

  • Pflicht.
  • Befund.
  • Risiko.
  • Maßnahme.
  • Verantwortlicher.
  • Frist.
  • Blockiert Marktfreigabe: ja/nein.

5. Kunden- oder Behördenpaket

Wenn der Nutzer "für Kunden", "für Behörde" oder "zum Ausdrucken" sagt, zusätzlich:

  • Einseitige Management Summary.
  • Nicht-technische Systembeschreibung.
  • Zweckbestimmungs- und Nutzungsgrenzen.
  • Art.-6-/Anhang-III-Matrix.
  • Zusammenfassung der Konformitätsbewertung.
  • Auflagen und Review-Prozess.

Standards und Normen

  • Harmonisierten Normen kommt Vermutungswirkung nur zu, soweit die Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist.
  • ISO/IEC 42001, ISO/IEC 23894, ISO/IEC 22989, ISO/IEC 23053 und vergleichbare Standards können als Governance- und Nachweisrahmen dienen, ersetzen aber nicht automatisch KI-VO-Anforderungen.
  • Wenn keine harmonisierte Norm einschlägig oder veröffentlicht ist, dokumentiere alternative angemessene Mittel und Tests.

Warnsignale

Setze den Status nie auf final, wenn:

  • System und Version nicht eindeutig sind.
  • Zweckbestimmung und tatsächliche Nutzung auseinanderfallen.
  • Anhang-III-Einstufung nicht entschieden ist.
  • Art. 9-15 nur behauptet, aber nicht belegt sind.
  • Bei erforderlicher Drittstellenprüfung keine benannte Stelle vorliegt.
  • CE-Kennzeichnung oder EU-Datenbank-Registrierung als erledigt behauptet wird, aber Nachweise fehlen.
  • GPAI-Komponenten genutzt werden, deren Anbieterpflichten/Lieferantennachweise unklar sind.

Abschlussformat

Am Ende immer:

  1. Status: Final / Entwurf / Readiness / Stop.
  2. Darf unterschrieben werden? Ja/Nein/Ja mit Auflagen.
  3. Nicht behaupten: Liste von Aussagen, die wegen fehlender Nachweise nicht gemacht werden dürfen.
  4. Nächste Schritte: Maximal sieben priorisierte Maßnahmen.

Quellen und Aktualität

  • Stand: 07/2026.
  • Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Art. 3, 6, 9-17, 25, 43-49, 71-73 und Anhang IV/V.
  • Europäische Kommission/JRC: harmonisierte Standards geben erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt eine Vermutungswirkung.

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