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Hochrisiko technische dokumentation art 11 und anhang iv

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Wenn es um Technische Dokumentation — Art. 11 und Anhang IV europäischer Technikregulierungsrahmen in europäischem Technikregulierungsrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt. Auswahlstichwort: Hochrisiko Technische Dokumentation Art 11 Und Anhang Iv; Arbeitsfeld: europäischem Technikregulierungsrecht.From its SKILL.md

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Technische Dokumentation — Art. 11 und Anhang IV KI-VO

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Art. 5 Verbote ab 02.02.2025, Art. 51-55 GPAI ab 02.08.2025, Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026, Hochrisiko Anhang III nach Digital-Omnibus-Zeitstrahl spätestens ab 02.12.2027, Anhang I spätestens ab 02.08.2028; vor Außenverwendung amtlichen Stand prüfen.
  • Tragende Normen verifizieren: KI-VO (EU 2024/1689) Art. 3, 5 (Verbote), 6 (Hochrisiko), 8-15 (Anforderungen), 16, 26 (Pflichten Anbieter/Betreiber), 50 (Transparenz), 51-55 (GPAI), 73, 99 (Sanktionen) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Marktüberwachungsbehörde (BNetzA/BMDV), benannte Stelle, EU-AI-Office, AI Board.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung Art. 47, technische Dokumentation Anhang IV, Risikomanagement-System Art. 9, Datengovernance Art. 10, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) Art. 27, EU-Datenbank-Registrierung Art. 49 — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Zeitpunkt der Erstellung

Die technische Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Hochrisiko-KI-Systems erstellt sein. Sie ist bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren.

Inhalt der technischen Dokumentation nach Anhang IV KI-VO

Abschnitt 1 — Allgemeine Beschreibung des KI-Systems

  • Name, Version und Zweck des Systems
  • Vorgesehene Verwendung und bestimmungsgemäßer Einsatz
  • Beschreibung der Wechselwirkungen mit Hardware oder Software, mit der das System zusammenarbeitet
  • Kategorien natürlicher Personen, die vom System betroffen sind
  • Beschreibung der Ausgaben und deren Verwendung
  • Hardware-Anforderungen

Abschnitt 2 — Detaillierte Beschreibung von Elementen und Entwicklungsprozess

  • Entwicklungsmethoden und Verfahren (einschließlich Software-Entwicklungsverfahren)
  • Systembeschreibung: Architektur, Methoden und Modelle
  • Trainingsverfahren und -methodiken
  • Beschreibung der Trainingsdaten und ihrer Eigenschaften (Herkunft, Umfang, Verarbeitungsschritte)
  • Informationen über vortrainierte Modelle und externe Tools
  • Ergebnisse der Validierungs- und Testverfahren
  • Validierungs- und Testprotokolle

Abschnitt 3 — Informationen über die Überwachung, den Betrieb und die Kontrolle

  • Leistungsmetriken und Messmethoden
  • Leistungsniveaus und Schwellenwerte
  • Annahmen und Einschränkungen des Systems
  • Bekannte oder vorhersehbare Risiken
  • Datenpflege und Datenpipeline
  • Mögliche Einsatzszenarien außerhalb der vorgesehenen Verwendung

Abschnitt 4 — Überwachung nach dem Inverkehrbringen

  • Plan für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Art. 72 KI-VO)

Abschnitt 5 — Konformitätsbewertungsverfahren

  • Ergebnisse der Konformitätsbewertung
  • Beteiligung benannter Stellen (falls zutreffend)
  • EU-Konformitätserklärung

Abschnitt 6 — EU-Konformitätserklärung

Verweis auf die EU-Konformitätserklärung nach Anhang V KI-VO.

Abschnitt 7 — Einfache Beschreibung für Betreiber

Kurzfassung der wesentlichen Merkmale des Systems, die für Betreiber verständlich sein muss.

Besonderheiten für GPAI-Modelle als Grundlage

Wenn das Hochrisiko-KI-System auf einem GPAI-Modell aufbaut, sind in der technischen Dokumentation auch die Eigenschaften des GPAI-Modells zu dokumentieren — soweit der Anbieter des GPAI-Modells entsprechende Informationen bereitgestellt hat (Art. 11 Abs. 3 KI-VO).

Aktualisierungspflichten

Die technische Dokumentation ist aktuell zu halten. Eine Aktualisierung ist insbesondere erforderlich:

  • Bei wesentlichen Änderungen des Systems
  • Bei Änderungen des vorgesehenen Verwendungszwecks
  • Wenn neue Risiken bekannt werden
  • Bei Änderungen der Marktüberwachungsvorschriften

Aufbewahrungspflichten

Die technische Dokumentation ist zehn Jahre nach Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme aufzubewahren (Art. 18 KI-VO). Bei Hochrisiko-KI in sicherheitskritischen Bereichen können längere Fristen gelten.

Prüffragen

  • Liegt eine schriftliche, aktuelle technische Dokumentation vor, die alle Abschnitte nach Anhang IV abdeckt?
  • Wurde die Dokumentation bei der letzten wesentlichen Systemänderung aktualisiert?
  • Ist die Dokumentation für die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde auf Anfrage bereit?
  • Liegt eine verständliche Kurzbeschreibung für Betreiber vor?

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
  • Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
  • Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
  • Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

Triage zu Beginn

  1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
  2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
  3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
  4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
  5. Ist die Maßnahme nach aktuellem Art. 113- und Digital-Omnibus-Zeitstrahl fristgerecht umgesetzt?

Output-Template — Prüfergebnis

Adressat: Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich

PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO TECHNISCHE DOKUMENTATION ART 11 UND ANHANG IV
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 11 Rn. 5]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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