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Governance aufsichtsbehoerden art 70

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/governance-aufsichtsbehoerden-art-70

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Governance und Aufsichtsbehörden — Art. 70 ff. europäischer Technikregulierungsrahmen in europäischem Technikregulierungsrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.

SKILL.md

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Governance und Aufsichtsbehörden — Art. 70 ff. KI-VO

Nationale Ebene — Nationale Aufsichtsbehörden (Art. 70 KI-VO)

Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere nationale zuständige Behörden, die für die Anwendung und Durchsetzung der KI-VO zuständig sind. Diese Behörden üben auch die Funktion der Marktüberwachungsbehörde aus.

Aufgaben der nationalen Aufsichtsbehörden:

  • Marktüberwachung (Kontrolle von Hochrisiko-KI-Systemen auf dem Markt)
  • Überprüfung von Konformitätsbewertungen
  • Entgegennahme von Meldungen zu schwerwiegenden Vorfällen
  • Befugnis, Informationen anzufordern und Prüfungen durchzuführen
  • Befugnis, den Rückzug von Produkten vom Markt zu fordern

Deutschland: Die nationale Governance-Struktur für die KI-VO wird in Deutschland noch konkretisiert. Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind als potenzielle Anlaufstellen diskutiert worden. Für Datenschutzaspekte bleiben die Datenschutzaufsichtsbehörden (Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragte) zuständig.

EU-Ebene — Europäisches KI-Büro (Art. 64 KI-VO)

Das Europäische KI-Büro wurde innerhalb der Kommission eingerichtet (nicht als separate Agentur). Es ist zuständig für:

  • Aufsicht über GPAI-Modelle (einschließlich solcher mit systemischem Risiko)
  • Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden
  • Entwicklung und Überwachung von Verhaltenskodizes
  • Durchführung von Untersuchungen bei GPAI-Modell-Anbietern
  • Erlass von Beschlüssen bei Verstößen durch GPAI-Anbieter

Besondere Befugnis: Für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko ist das Europäische KI-Büro die primäre Aufsichtsbehörde — nationale Behörden haben insoweit eine sekundäre Rolle.

EU-Ebene — KI-Ausschuss (Art. 65 KI-VO)

Der KI-Ausschuss setzt sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Er hat beratende Funktion:

  • Unterstützung der kohärenten Anwendung der KI-VO in der EU
  • Empfehlungen und Stellungnahmen
  • Koordination bei grenzüberschreitenden Fällen

EU-Ebene — Wissenschaftliches Gremium (Art. 68 KI-VO)

Das wissenschaftliche Gremium besteht aus unabhängigen Sachverständigen. Es unterstützt das Europäische KI-Büro bei der Bewertung systemischer Risiken von GPAI-Modellen und berät bei technischen Fragen.

EU-Ebene — Beratungsforum (Art. 67 KI-VO)

Das Beratungsforum setzt sich aus Vertretern der Industrie, Zivilgesellschaft, Akademie und anderen Interessengruppen zusammen. Es berät den KI-Ausschuss und die Kommission.

Praktische Bedeutung für Unternehmen

Wer ist Ansprechpartner bei Anfragen?

  • Bei Marktüberwachungsfragen → nationale Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats, in dem Sie tätig sind
  • Bei GPAI-Modell-Fragen → Europäisches KI-Büro
  • Bei Datenschutzfragen im KI-Kontext → nationale Datenschutzaufsichtsbehörde

Was tun bei behördlichen Anfragen?

  • Unverzüglich kooperieren (Art. 78 KI-VO: Vertraulichkeit der Informationen beachten)
  • Anwalt hinzuziehen bei Verdacht auf Bußgeldverfahren (mandatsabbruch-empfehlung-komplexe-faelle)
  • Unterlagen bereitlegen: technische Dokumentation, Konformitätserklärung, Protokolle

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
  • Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
  • Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
  • Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

Triage zu Beginn

  1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
  2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
  3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
  4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
  5. Ist die Maßnahme nach aktuellem Art. 113- und Digital-Omnibus-Zeitstrahl fristgerecht umgesetzt?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Governance und Aufsichtsbehoerden-Anforderungen Art. 70 KI-VO prüfenPrüfergebnis nach Schema; Template unten
Variante A — Behörde hat bereits Anfrage gestelltAntwort-Vorlage statt Prüfprotokoll; Fristen beachten
Variante B — System kein Hochrisiko keine Art. 70 PflichtKurzdokumentation der Nicht-Anwendbarkeit
Variante C — Mehrere Jurisdiktionen EU und nationalSeparate Prüfung pro Mitgliedstaat; Koordination erforderlich

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Output-Template — Prüfergebnis

Adressat: Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich

PRUEFERGEBNIS — GOVERNANCE AUFSICHTSBEHOERDEN ART 70
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 70 Rn. 5]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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