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Code of practice und harmonisierte normen

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Wenn es um Verhaltenskodizes, harmonisierte Normen und ISO-Standards in diesem Spezialbereich geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md

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Verhaltenskodizes, harmonisierte Normen und ISO-Standards

Zweck

Unterstützt die Compliance-Strategie für KI-Systeme, Hochrisiko-KI und GPAI-Modelle. Er trennt sauber:

  • harmonisierte Normen nach Art. 40 KI-VO
  • gemeinsame Spezifikationen nach Art. 41 KI-VO
  • GPAI Code of Practice nach Art. 56 KI-VO
  • internationale ISO/IEC-Standards als Orientierung

Wichtig: Nicht jede ISO-Norm ist automatisch eine harmonisierte Norm im Sinne der KI-VO. Eine Vermutungswirkung entsteht nur, soweit eine harmonisierte europäische Norm im Amtsblatt der EU referenziert ist und die einschlägigen Anforderungen abdeckt.

Art. 40 KI-VO — harmonisierte Normen

Harmonisierte Normen konkretisieren KI-VO-Anforderungen technisch. Bei vollständiger Konformität mit einschlägigen, im EU-Amtsblatt veröffentlichten harmonisierten Normen wird die Konformität mit den abgedeckten Anforderungen vermutet.

Prüffragen:

  • Gibt es für die konkrete KI-VO-Anforderung bereits eine harmonisierte Norm mit Amtsblatt-Fundstelle?
  • Welche Anforderungen deckt sie ab: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Logging, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit, Qualitätsmanagement?
  • Wurde die Norm vollständig umgesetzt oder nur als Orientierung genutzt?
  • Gibt es Lücken, weil die Norm nicht alle Anforderungen abdeckt?

Dokumentationsregel:

  • Nie pauschal schreiben "ISO-konform = KI-VO-konform".
  • Immer benennen, welche Norm welche Anforderung abdeckt und ob eine EU-Vermutungswirkung besteht.

Art. 41 KI-VO — gemeinsame Spezifikationen

Wenn harmonisierte Normen fehlen oder unzureichend sind, kann die Kommission gemeinsame Spezifikationen erlassen. Auch diese können für die praktische Compliance maßgeblich sein.

Prüffragen:

  • Gibt es eine einschlägige gemeinsame Spezifikation?
  • Ist sie verpflichtend oder gibt es eine begründete alternative technische Lösung?
  • Wie wird Abweichung dokumentiert?

Art. 56 KI-VO — GPAI Code of Practice

Für Anbieter von GPAI-Modellen ist der GPAI Code of Practice besonders relevant. Er kann als Brücke dienen, bis harmonisierte Normen und weitere sekundäre Rechtsakte die Pflichten konkretisieren.

Prüffragen:

  • Ist der Mandant Anbieter eines GPAI-Modells?
  • Hat er den Code of Practice gezeichnet oder befolgt?
  • Deckt der Code technische Dokumentation, Copyright-Policy, Trainingsdaten-Zusammenfassung, Safety, Evaluierung und systemisches Risiko ab?
  • Welche Lücken bleiben trotz Code?

Standards-Landkarte

Diese Standards können als Arbeitsrahmen dienen, ohne automatisch KI-VO-Konformität zu beweisen:

StandardNutzen im KI-VO-Vorsicht
ISO/IEC 42001:2023AI Management System, Governance, Rollen, Richtlinien, kontinuierliche Verbesserungnicht identisch mit allen KI-VO-Pflichten; keine Vermutungswirkung ohne harmonisierte Referenz
ISO/IEC 23894:2023AI Risk Management, Risikoidentifikation, Bewertung, Behandlung, Monitoringan Art. 9 KI-VO anpassen, Grundrechte ausdrücklich ergänzen
ISO/IEC 22989:2022AI Concepts and Terminologyhilfreich für Begriffe, ersetzt nicht Art. 3 KI-VO
ISO/IEC 23053:2022Framework für KI-Systeme mit maschinellem Lernengut für technische Architektur- und Lifecycle-Beschreibung
ISO/IEC 27001:2022Informationssicherheits-Managementunterstützt Cybersicherheit, aber nicht spezifisch KI-VO
ISO/IEC 27701Datenschutz-Management als Erweiterung zu 27001/27002unterstützt DSGVO/Privacy, ersetzt keine KI-VO- oder DSFA-Prüfung
ISO/IEC 38507Governance implications of AIOrientierung für Leitungs- und Aufsichtsgremien

Standards in die Sachprüfung einbauen

Art. 3 KI-System-Check

Nutze ISO/IEC 22989 und 23053 nur als technische Begriffshilfe. Die rechtliche Definition bleibt Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Dokumentiere besonders:

  • maschinenbasiertes System
  • Autonomiegrad
  • Inferenz
  • Output
  • Umgebungseinfluss

Art. 6 Abs. 2 / Anhang III

Standards helfen bei Risikomanagement und Kontrollen, entscheiden aber nicht allein über Hochrisiko. Die Hochrisiko-Klassifikation folgt Zweckbestimmung und Anhang III.

Hochrisiko-Pflichten

Zuordnen:

  • Art. 9 Risikomanagement: ISO/IEC 23894 plus KI-VO-Grundrechte
  • Art. 10 Daten/Data Governance: Datenqualitäts- und Bias-Prozesse ergänzen
  • Art. 11/Anhang IV Dokumentation: ISO/IEC 23053 als technische Strukturhilfe
  • Art. 12 Logging: Sicherheits- und Audit-Standards ergänzend
  • Art. 14 menschliche Aufsicht: Governance- und Human-oversight-Konzept gesondert
  • Art. 15 Genauigkeit/Robustheit/Cybersicherheit: 27001/Threat-Modeling/Testkonzept ergänzend
  • Art. 17 Qualitätsmanagement: ISO/IEC 42001 als Rahmen, KI-VO-spezifische Lücken schließen

Output-Template — Normen- und Standardsplan

NORMEN- UND STANDARDSPLAN KI-VO
Datum: [DATUM]
System / Modell: [NAME]
Risikoklasse: [Hochrisiko / begrenzt / GPAI / unklar]

1. Harmonisierte Normen Art. 40
[vorhanden / nicht vorhanden / Amtsblatt-Fundstelle offen]
[abgedeckte KI-VO-Anforderungen]

2. Gemeinsame Spezifikationen Art. 41
[vorhanden / nicht vorhanden / prüfen]

3. GPAI Code of Practice Art. 56
[einschlägig ja/nein; Umsetzung]

4. ISO/IEC-Arbeitsrahmen
- ISO/IEC 42001: [Governance-Maßnahmen]
- ISO/IEC 23894: [Risikomanagement-Maßnahmen]
- ISO/IEC 22989/23053: [Begriffe/Architektur]
- Sicherheits-/Datenschutzstandards: [27001/27701/weitere]

5. KI-VO-Lücken trotz Standards
[Grundrechte, Zweckbestimmung, Art. 6, Art. 10, Art. 14, Art. 26/27, Dokumentation]

6. Konformitätsaussage
[Welche Norm begründet Vermutungswirkung? Welche Standards sind nur Orientierung?]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellen- und Aktualitätshinweis

Stand: 07/2026. Maßgeblich sind Art. 40, 41, 56 und 95 KI-VO sowie die jeweils aktuell im Amtsblatt der EU referenzierten harmonisierten Normen. Vor jeder finalen Aussage ist der Normenstand zu aktualisieren. Keine Rechtsberatung.

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