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Executive summary bausteine

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/ki-richtlinie-kanzleien/skills/executive-summary-bausteine

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Executive Summary Bausteine in diesem Spezialbereich geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.

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Executive Summary Bausteine

Arbeitsbereich

Executive Summary der KI-Nutzungsrichtlinie für Kanzleien erstellen: Anwendungsfall Kanzleiführung will Mitarbeitern die wichtigsten Kernpunkte in kurzem Executive Summary vermitteln. § 43a BRAO Verschwiegenheit, § 43e BRAO IT-Dienstleister, Art. 4 KI-VO KI-Kompetenz. Prüfraster sechs Kern-Eckpunkte Werkzeugcharakter, Verschwiegenheit, Datenschutz, Quellenprüfung, keine Privat-Accounts, Kennzeichnungspflichten. Output modularer Executive Summary anpassbar an Kanzlei-Groesse und Rechtsgebiete. Abgrenzung zu Richtlinien-Skelett für vollständige Richtlinie und zu Compliance-Regelsatz. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO; DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen

Der Executive Summary einer KI-Nutzungsrichtlinie fasst die sechs wichtigsten Eckpunkte so zusammen, dass alle Mitarbeitern — Anwälte wie auch nicht-anwaltliche Kräfte — die wesentlichen Verhaltensregeln sofort überblicken können. Die Bausteine sind modular und können je nach Kanzlei-Profil angepasst werden.

Rechtlicher Hintergrund

Die sechs Eckpunkte spiegeln die zentralen Rechtspflichten wider: § 43 BRAO (Gewissenhaftigkeit), § 43a Abs. 2 BRAO (Verschwiegenheit), § 43e BRAO (IT-Dienstleister), § 203 StGB (Geheimnisverrat), Art. 5 und 6 DSGVO (Datenschutzgrundsätze und Rechtmäßigkeit), § 2 Abs. 2 UrhG (Schöpfungshöhe) sowie Art. 50 Abs. 4 KI-VO (Kennzeichnungspflichten). BRAK-Hinweise 12/2024 und DAV-Stellungnahme 32/2025 konkretisieren die berufsrechtliche Anforderung der Prüfpflicht.

Vorgehen

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

  1. Eckpunkt 1 – Werkzeugcharakter herausarbeiten und in die Richtlinie einpassen.
  2. Eckpunkt 2 – Verschwiegenheit mit § 43a BRAO und § 203 StGB verankern.
  3. Eckpunkt 3 – Datenschutz und Geheimnisschutz mit DSGVO-Artikeln verbinden.
  4. Eckpunkt 4 – Quellenprüfung mit OLG Koblenz-Linie und BRAK/DAV verknüpfen.
  5. Eckpunkt 5 – Keine Privat-Accounts organisatorisch verankern.
  6. Eckpunkt 6 – Kennzeichnung auf Art. 50 Abs. 4 KI-VO abstützen.

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

KonstellationEmpfohlener Weg
Standard — Executive Summary KI-Richtlinie erstellenSummary nach Schema; Template unten
Variante A — Nur für Fuehrungsebene kein Technik-DetailManagementfassung ohne technische Spezifikationen
Variante B — Summary soll Mandanten ueberzeugen nicht internExterne Kommunikations-Version; Nutzen betonen
Variante C — Summary für RegulierungsbehoerdeRegulierungskonforme Darstellung; Compliance-Sprache

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Vorlagentext / Bausteine

Eckpunkt 1 – Unterstützendes Werkzeug: Nutzen Sie KI-Systeme nur als Werkzeug, nicht als Ersatz für Ihre juristische Expertise. Die finale Verantwortung für rechtliche Bewertungen und die persönliche Leistungserbringung liegt stets bei den Anwälten (§ 43 Satz 1 BRAO).

Eckpunkt 2 – Verschwiegenheit: Achten Sie strikt auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO, § 203 StGB). Die Weitergabe von Mandatsgeheimnissen an KI-Dienstleister ist berufsrechtlich nur unter den engen Voraussetzungen des § 43e BRAO zulässig. Die sorgfältige Auswahl und vertragliche Bindung des Anbieters ist entscheidend.

Eckpunkt 3 – Datenschutz und Geheimnisschutz: Personenbezogene Daten, Mandatsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse dürfen nur in Ausnahmefällen und nach Möglichkeit anonymisiert in KI-Systeme eingegeben werden. Dokumente, Akten und Informationen müssen vor einem Upload anonymisiert werden. Im Zweifel ist der Upload zu unterlassen.

Eckpunkt 4 – Quellenprüfung und Risikobewusstsein: Auch wenn der Output der KI-Systeme plausibel klingt: Die Ergebnisse sind kritisch zu hinterfragen. Zitate und Quellen müssen zwingend nachrecherchiert werden. Ein "Grundvertrauen" wie bei menschlichen Mitarbeitern ist nicht angebracht (BRAK-Hinweise 12/2024; DAV 32/2025).

Eckpunkt 5 – Keine Privat-Accounts: Verwenden Sie für Ihre berufliche Tätigkeit in der Kanzlei nur vorab freigegebene Kanzlei-Accounts, nicht Ihre privaten Accounts, um dem Compliance-Risiko der "Schatten-KI" entgegenzuwirken.

Eckpunkt 6 – Kennzeichnung und Transparenz: Öffentliche KI-generierte Inhalte, die keiner menschlichen Verantwortung oder redaktionellen Kontrolle unterliegen, müssen als solche gekennzeichnet werden (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). KI-generierte Inhalte sind stets auf mögliche Verletzungen von Urheber- und Persönlichkeitsrechten zu prüfen.

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]

Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.

Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.

Hinweise zur Aktualisierung

Die Eckpunkte sind zu überarbeiten, wenn neue BRAK-Hinweise oder DAV-Stellungnahmen veröffentlicht werden oder wenn die KI-VO durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert wird. Auch neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung bei KI-Nutzung können eine Anpassung erforderlich machen.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheit (Kern jedes Executive Summary)
  • Art. 28 DSGVO — AVV-Pflicht (kein Einsatz ohne AVV)
  • Art. 4 Nr. 1 DSGVO — Personenbezug und Anonymisierungspflicht
  • § 203 StGB — strafrechtliches Berufsgeheimnis

Triage zu Beginn

  1. Für welche Zielgruppe ist das Executive Summary — Partner, alle Mitarbeiter, Mandanten?
  2. Wie umfangreich ist die KI-Nutzungsrichtlinie — was muss im Summary priorisiert werden?
  3. Sind kritische Nutzungsfaelle bekannt — muss das Summary sie explizit adressieren?
  4. Soll das Summary als eigenstaendiges Dokument oder als Richtlinien-Deckblatt verwendet werden?
  5. Wird das Summary zum Compliance-Nachweis gegenueber Mandanten oder Behörden verwendet?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Output-Template — Executive Summary KI-Nutzungsrichtlinie

Adressat: Kanzlei-Fuehrung / alle Mitarbeiter — Tonfall: klar, begrenzend, essentiell

EXECUTIVE SUMMARY — KI-NUTZUNGSRICHTLINIE
[KANZLEI] — Stand: [DATUM]

6 GRUNDSAETZE FUR DEN KI-EINSATZ IN UNSERER KANZLEI:

1. WERKZEUGCHARAKTER: KI ist ein Arbeitshilfsmittel — keine eigenstaendige Rechtsberatung.
 Jede KI-Ausgabe wird menschlich geprueft und verantwortet.

2. VERSCHWIEGENHEIT (§ 43a Abs. 2 BRAO): Mandatsdaten werden vor KI-Eingabe anonymisiert.
 Das Mandantengeheimnis gilt absolut.

3. DATENSCHUTZ (DSGVO / Art. 28): Nur KI-Systeme mit Kanzlei-Account und AVV.
 Kein Privat-Account. Kein Upload personenbezogener Daten ohne AVV.

4. QUELLENPRÜFUNG: Rechtsprechungs-Zitate werden gegen amtliche Quellen verifiziert.
 Halluzinierte Fundstellen sind ein Haftungsrisiko.

5. KEINE PRIVAT-ACCOUNTS: Nur freigegebene Kanzlei-Lizenzen.
 (Freigabeliste: [REFERENZ AUF LISTE])

6. KENNZEICHNUNGSPFLICHT: KI-generierte Abschnitte in Mandanten-Dokumenten als solche
 kennzeichnen (interne Kennzeichnung genuegt).

Bei Fragen: [ANSPRECHPARTNER] — [EMAIL]
Vollstaendige Richtlinie: [REFERENZ]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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