Auftragsverarbeitungsvertrag pruefen
Wenn es um Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen in diesem Spezialbereich geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.From its SKILL.md
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Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen
Arbeitsbereich
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bei KI-Anbietern prüfen: Anwendungsfall Kanzlei schließt Vertrag mit KI-Dienstleister und muss AVV auf DSGVO-Konformität prüfen. Art. 28 DSGVO AVV-Pflicht, § 43e BRAO IT-Dienstleister, AI Act Betreiberpflichten. Prüfraster Subprozessoren-Genehmigung, technisch-organisatorische Maßnahmen TOMs, Drittlandtransfer SCC, Auditrrechte, Löschpflichten, Training-Opt-out. Output AVV-Prüfprotokoll mit Lueckenliste und Nachverhandlungsbedarf. Abgrenzung zu Musterklauseln-IT-Vertrag und zu Dienstleister-Due-Diligence. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO; DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen
Jeder KI-Dienstleister, der im Auftrag der Kanzlei personenbezogene Daten verarbeitet, muss als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden werden. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine datenschutzrechtliche Pflichtgrundlage — sein Fehlen begründet einen DSGVO-Verstoß. Dieser Skill stellt eine strukturierte Prüfcheckliste bereit.
Rechtlicher Hintergrund
Art. 28 Abs. 1 DSGVO: Beauftragung nur von Auftragsverarbeitern mit hinreichenden Garantien für technisch-organisatorische Maßnahmen. Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Pflichtinhalt des AVV (Gegenstand, Dauer, Art, Zweck, Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, TOMs, Unterauftragsverarbeiter, Betroffenenrechte, Löschung/Rückgabe, Audits). Art. 28 Abs. 4 DSGVO: Unterauftragsverarbeiter müssen denselben Pflichten unterliegen. Art. 46 DSGVO: Anforderungen für Drittlandtransfers (SCC, Angemessenheitsbeschluss). Art. 83 Abs. 4 DSGVO: Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes bei AVV-Verstößen. Art. 82 DSGVO: Schadensersatzhaftung.
Vorlagentext / Bausteine
AVV-Prüfcheckliste:
☐ Schriftliche AVV-Vereinbarung liegt vor (Art. 28 Abs. 9 DSGVO: auch elektronische Form genügt) ☐ Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sind definiert ☐ Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen sind spezifiziert ☐ Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters ist vereinbart ☐ Vertraulichkeitspflicht für alle zugriffsberechtigten Personen ist geregelt ☐ Konkrete TOMs sind beschrieben oder als Anlage beigefügt ☐ Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter liegt vor und wird aktuell gehalten ☐ Kanzlei-Genehmigung bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter ist vereinbart ☐ Unterstützungspflicht bei Betroffenenanfragen und Datenschutzbehörden ist geregelt ☐ Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO ist vereinbart ☐ Datenschutz-Folgenabschätzung-Unterstützung nach Art. 35 DSGVO ist zugesagt ☐ Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende ist geregelt ☐ Audit- und Kontrollrechte der Kanzlei sind vereinbart ☐ Drittlandtransfer-Rechtsgrundlage ist dokumentiert (falls anwendbar) ☐ § 43e-BRAO-Vereinbarung ist zusätzlich abgeschlossen (berufsrechtliche Anforderung)
Hinweise zur Aktualisierung
Die Anforderungen an AVV können sich durch Entscheidungen der Datenschutzbehörden oder neue EuGH-Rechtsprechung ändern. Ebenso müssen AVV bei wesentlichen Änderungen der Datenverarbeitungstätigkeit aktualisiert werden. Bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter des KI-Anbieters ist zu prüfen, ob eine erneute Risikobeurteilung erforderlich ist.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitung (Pflichtinhalt AVV)
- Art. 46 DSGVO — Drittlandtransfer-Garantien (SCC, Angemessenheitsbeschluss)
- Art. 82 DSGVO — Schadensersatz
- Art. 83 Abs. 4 DSGVO — Bussgelder bis 10 Mio. EUR
- § 43e BRAO — Berufsrechtliche IT-Dienstleister-Anforderungen
Triage zu Beginn
- Besteht ein schriftlicher AVV nach Art. 28 DSGVO mit dem KI-Anbieter?
- Sind alle Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO enthalten?
- Verarbeitet der Anbieter Daten ausserhalb des EWR — ist eine TIA durchgefuehrt?
- Sind Unterauftragsverarbeiter benannt und durch eigenen AVV gebunden?
- Sind Auditrechte der Kanzlei nach Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO vereinbart?
Output-Template — AVV-Prüfungsprotokoll
Adressat: Kanzlei intern / DSB — Tonfall: checklisten-strukturiert
AVV-PRUEFUNGSPROTOKOLL
[DATUM] — Anbieter: [ANBIETERNAME] — Anwendungsfall: [BESCHREIBUNG]
Ergebnis: [WIRKSAMER AVV / LUECKEN / KEIN AVV — EINSATZ UNZULAESSIG]
Pflichtinhalte Art. 28 Abs. 3 DSGVO:
☑/☐ Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
☑/☐ Weisungsgebundenheit
☑/☐ Vertraulichkeitspflicht
☑/☐ TOMs (konkret oder als Anlage)
☑/☐ Unterauftragsverarbeiter-Liste
☑/☐ Unterstuetzung Betroffenenrechte
☑/☐ Meldepflicht Datenpanne Art. 33 DSGVO
☑/☐ Loeschung / Rueckgabe nach Vertragsende
☑/☐ Auditrecht Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO
☑/☐ Drittlandtransfer-Rechtsgrundlage (Art. 46 DSGVO)
§ 43e BRAO Berufsrechts-AVV: ☑/☐ vorhanden
Naechste Pruefung: [DATUM]
Geprueft von: [NAME]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenkontrolle
Die Richtlinie muss Berufsrecht, Verschwiegenheit, Datenschutz, Arbeitsrecht und technische Organisation getrennt abbilden. Paragraf 43a Absatz 2 und Paragraf 43e BRAO, Paragraf 203 StGB sowie Artikel 5, 28 und 32 DSGVO nur für den jeweils geregelten Vorgang verwenden. Rechtsprechung nur mit einer konkret passenden tragenden Aussage aufnehmen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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