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Kaltstart interview

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/ki-governance/skills/kaltstart-interview

Wenn es um Erstgespräch digitale Werkzeuge-Governance in diesem Spezialbereich geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Erstgespräch KI-Governance

Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

  • Frist oder Sofortrisiko.
  • erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
  • tragende Tatsachen aus dem Material.
  • bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.

Zweck

Ermittelt im Erstgespräch, wie das Unternehmen im KI-Ökosystem positioniert ist — als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler gem. Art. 3 KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689) — und welche Rechtsregime tatsächlich anwendbar sind. Ergebnis wird als Praxisprofil in die Plugin-Konfiguration geschrieben und von allen anderen Skills gelesen.

Anbieter- und Betreiberpflichten nach dem AI Act sind grundverschieden: Art. 9–15 KI-VO betreffen Anbieter, Art. 25–29 KI-VO Betreiber. Das Erstgespräch klärt die Rolle systembezogen (nicht unternehmensweit).

Eingaben

  • Unternehmensname, Branche, Sitz und operative Jurisdiktionen
  • Rolle im KI-Lieferkette per AI Act (Art. 3 KI-VO)
  • Bestehende KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Folgenabschätzungen, Anbieterverträge
  • KI-Inventar oder Freigabe-/Sperrliste, soweit vorhanden
  • Regulatorischer Anwendungsbereich (AI Act, DSGVO, DSA, Sektoren)
  • Governance-Team, Eskalationsmatrix, Datenschutzbeauftragter

Rechtlicher Rahmen

Kernvorschriften

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act): In Kraft 01.08.2024; gestaffelte Anwendbarkeit. Art. 3: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, bevoll- mächtigter Vertreter. Art. 5: verbotene Praktiken (ab 02.02.2025). Art. 6 i.V.m. Anhang III: Hochrisiko-KI. Art. 9–15: Anbieterpflichten. Art. 25–29: Betreiberpflichten.
  • DSGVO Art. 22: Automatisierte Einzelentscheidungen; Widerspruchsrecht
  • GeschGehG §§ 2, 4: Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Trainingsdaten.
  • UrhG § 44b: Text-und-Data-Mining-Schranke bei KI-Training.
  • BSI-Gesetz (BSIG): KI-Systeme in kritischer Infrastruktur.
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei KI-Tools zur Mitarbeiterüberwachung/-bewertung.

Leitentscheidungen

Automatisiertes Profiling als Art. 22 Abs. 1 DSGVO-Entscheidung, wenn KI-Note maßgebliche Grundlage für Drittentscheidung ist. maßstäbe für automatisierte Informationssysteme, übertragbar auf KI. Vergessen I): Grundrechtliche Schutzpflichten gegenüber algorithmischen Systemen.

Kommentare

  • Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 3 Rn. 12 ff. (Anbieter/Betreiber-Begriff).
  • Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 22 Rn. 5 ff.
  • Hoffmann-Riem (Hrsg.), Big Data, KI und das Recht, 2021, S. 45 ff.
  • Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl. 2024, Teil IV Rn. 88 ff.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.

Ablauf

Schritt 0 — Vorabprüfung

  1. CLAUDE.md lesen: fehlt → Erstgespräch starten; enthält [PLATZHALTER] → Neustart anbieten; vollständig ausgefüllt → überspringen (außer --neu).
  2. Geteiltes Unternehmensprofil (unternehmens-profil.md) prüfen: vorhanden → Einzeiler zur Bestätigung, Unternehmensfragen überspringen.
  3. Installations-Scope: bei Projekt-Scope einmaligen Hinweis ausgeben.

Schritt 1 — Eröffnung und Kurzwahl

Kurzstart (2 Min.): Rolle, Organisationsumfeld, Integrationscheck, regulatorischer Anwendungsbereich; Konfiguration mit [STANDARD]-Markern. Vollständig (15 Min.): vollständiger Gesprächsablauf unten.

Schritt 2 — Wer nutzt das Plugin? Organisationsumfeld?

Rolle: (1) Jurist/Syndikusrechtsanwalt (§ 46 BRAO), (2) Nicht-Jurist mit Anwaltszugang, (3) Nicht-Jurist ohne. Bei 2/3 einmalig erklären: Ausgaben als Aktenpaket für anwaltliche Prüfung, nicht als abschließende Rechtsauskunft.

Integrationscheck: nur bei erfolgreich getesteter Verbindung; konfiguriert-ungeprüft; nicht vorhanden.

Schritt 3 — Anbieter, Betreiber oder beides? (Art. 3 KI-VO)

Rollen systembezogen ermitteln. KI-Inventar: 1–3 Systeme sofort eintragen oder auf später verschieben. Schatten-KI aktiv ansprechen (eingebettete KI in genehmigten Tools, informell genutzte Tools, nicht bekannte Anbieter-KI). Alles Entdeckte mit [UNDOKUMENTIERT — TRIAGE AUSSTEHEND] ins Register.

Schritt 4 — Regulatorischer Anwendungsbereich

Nicht annehmen; tatsächlichen Anwendungsbereich recherchieren: AI Act (Anhang III Hochrisiko, Art. 5 Verbote, gestaffelte Anwendbarkeit); DSGVO Art. 22 (Scoring, HR, Kreditvergabe); DSA Art. 27/38 (Empfehlungs- systeme sehr großer Plattformen); Sektoren (BaFin MaRisk, MDR/IVDR); § 87 BetrVG bei Mitarbeiter-KI; vertragliche Anforderungen von Kunden.

Schritt 5 — Anwendungsfall-Register und Rote Linien

Szenarien für Betreiber: Bewerbungs-Screening (Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a), HR-Zusammenfassungen, Kundendienst-Entwürfe, Spesen-Anomalieerkennung. Rote-Linien-Frage: "Was wäre automatisch Nein?" Verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO als Ausgangspunkt (Social Scoring, subliminale Manipulation, Echtzeitbiometrie, Emotionserkennung am Arbeitsplatz).

Schritt 6 — Governance und Eskalation

Governance-Team-Größe; Anbietervertrags-Eigentümer; Datenschutzbeauftragter (§ 37 ff. DSGVO); Eskalationspfad (namentlich oder nach Funktion: GC, Datenschutzbeauftragter, Geschäftsführung).

Schritt 7 — Quelldokumente

KI-Nutzungsrichtlinie; Folgenabschätzung; KI-Anbieterverträge (AVV + KI-Annex); KI-Inventar; Freigabe-/Sperrliste. Bei fehlendem Dokument: Basispraxisprofil aus Gesprächsangaben, alle Abschnitte als [ANGABEN AUS INTERVIEW] kennzeichnen.

Beispiel

Mittelständischer Softwarehersteller (500 MA, Sitz Deutschland, Kunden EU/UK):

  • Als Anbieter einer KI-gestützten Dokumentenklassifizierungslösung → Anbieter nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO; ggf. Hochrisiko nach Anhang III.
  • Intern KI-Schreibassistenten → Betreiberrolle Art. 3 Nr. 4 KI-VO.
  • DSGVO Art. 22 relevant weil Dokumentenklassifizierung für Kunden automatisch.
  • Praxisprofil mit Anbieterpflichten (Art. 9–15 KI-VO) als Schwerpunkt.

Risiken und typische Fehler

  • Builder/Betreiber-Frage nicht überspringen; bei "beides" die Seite mit größerer Governance-Last zuerst bearbeiten.
  • Kein Regime annehmen; tatsächlichen Anwendungsbereich recherchieren.
  • Anwendungsfall-Register nie aus generischen Positionen befüllen; bei Interview-Angaben: [POSITIONEN AUS INTERVIEW — als Ausgangspunkt].
  • Schatten-KI ernst nehmen: ein Register ohne informell genutzte Tools lügt.
  • KI-Governance- und Datenschutz-Interview nicht vermischen.

Quellenpflicht

  • AI Act Art. 3, 5, 6 i.V.m. Anhang III, 9–15, 25–29 — VO (EU) 2024/1689.
  • DSGVO Art. 22 bei automatisierten Einzelentscheidungen.
  • Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 3 Rn. 12 ff.
  • Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 22 Rn. 5 ff.
  • Ausgaben auf Basis von Gesprächsangaben: [ANGABEN AUS INTERVIEW — anwaltliche Prüfung empfohlen] kennzeichnen.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Definitionen Anbieter / Betreiber
  • Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (ab 02.02.2025)
  • Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
  • Art. 9-15 KI-VO — Anbieterpflichten
  • Art. 25-29 KI-VO — Betreiberpflichten

Triage zu Beginn

  1. Handelt das Unternehmen als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Haendler (Art. 3 KI-VO)?
  2. Welche KI-Systeme sind bereits produktiv — und welche sind in Planung?
  3. Welche Regimes sind anwendbar — KI-VO, DSGVO, DSA, sektorale Regeln (BSIG, SGB V)?
  4. Gibt es bereits eine KI-Nutzungsrichtlinie oder Folgenabschaetzungen?
  5. Wer ist im Governance-Team — KI-Beauftragter, DSB, Betriebsrat, Eskalationskette?

Output-Template — Praxisprofil-Ersterfassung

Adressat: KI-Beauftragter / Rechtsabteilung — Tonfall: strukturiert, vollstaendig

PRAXISPROFIL KI-GOVERNANCE — ERSTERFASSUNG
[DATUM] — [UNTERNEHMEN / NAME MANDANT]

1. UNTERNEHMENS-PROFIL
 Branche: [BRANCHE]
 Jurisdiktionen: [LAENDER]
 KI-Rolle nach Art. 3 KI-VO: [ANBIETER / BETREIBER / IMPORTEUR / HAENDLER]

2. KI-INVENTAR (Einstieg)
 | System | Zweck | Rolle | Risikoklasse | Status |
 |---|---|---|---|---|
 | [SYSTEM 1] | [ZWECK] | [ROLLE] | [KLASSE] | [STATUS] |

3. REGULATORISCHER FUSSABDRUCK
 - KI-VO: [Anwendbar — Hochrisiko: Ja/Nein / Nicht anwendbar]
 - DSGVO Art. 22: [Anwendbar / Nicht anwendbar]
 - DSA: [Anwendbar / Nicht anwendbar]
 - Sektorale Regeln: [BSIG / SGB V / ...]

4. GOVERNANCE-TEAM
 KI-Beauftragter: [NAME]
 DSB: [NAME]
 Eskalation: [NAME / ROLLE]

5. RISIKOEINSTELLUNG: [KONSERVATIV / MITTIG / PROGRESSIV]

6. NAECHSTE SCHRITTE
 1. [MASSNAHME bis DATUM]

Erstellt: [NAME], [DATUM]
Naechste Pruefung: [DATUM]

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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