Alternative marktdefinition eng
Wenn es um Alternative Marktdefinition — Enger in Kartellrecht — Marktabgrenzungsprüfung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Alternative Marktdefinition — Enger
Arbeitsbereich
Mandant will eine engere Marktabgrenzung argumentieren um niedrigere Marktanteile oder fehlende Marktbeherrschung zu zeigen. Generiert engere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begründung. Normen § 18 GWB Art. 102 AEUV EU-Bekanntmachung Marktdefinition 2024 ABl 2024/C 1645. Prüfraster Nachfragesubstitution ausgeschlossene Produkte Regionen Begründung Ausschluss. Auswirkung auf Marktanteil und Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB 40-Prozent-Schwelle. Output Argumentationsmemo mit Begründungs-Pyramide und Risikobewertung. Abgrenzung: alternative-marktdefinition-weit für die andere Richtung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR).
- Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Alternative Marktdefinition — Enger
- Normen-/Quellenanker: Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis.
- Entscheidende Weiche: Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Vorgehensweise
Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen
Welche Produkte/Regionen sind in der vorgelegten Abgrenzung enthalten?
Schritt 2: Ausschlusskandidaten identifizieren
Welche Produkte werden bisher einbezogen, sind aber tatsächlich schwache Substitute?
Kriterien für den Ausschluss:
- Niedrige Kreuzpreiselastizität (< 0,3 als Indiz).
- Deutlich unterschiedliche Verwendungszwecke (Konsumgut vs. Investitionsgut).
- Unterschiedliche Regulierung (Verschreibungspflicht vs. frei verkäuflich).
- Qualitätsgefälle (Premium vs. Standard, verschiedene Kundensegmente).
- Räumliche Trennung durch Transportkosten oder regulatorische Grenzen.
Schritt 3: Juristische Begründung
Referenz auf Rechtsprechung, die engere Definitionen stützt:
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 4: Ökonomische Begründung
- Diversion-Ratio-Analyse: Welche Diversion Ratio fließt aus dem engeren Markt heraus?
- SSNIP-Test auf engem Markt: Ist 5-Prozent-Preiserhöhung profitabel?
Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil
Vorgelegter Marktanteil (weiter Markt): [X%]
Marktanteil bei engerer Abgrenzung: [Y%]
Änderung: [+Z Prozentpunkte]
Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht]
Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...]
Schritt 6: Stärke der alternativen Definition
Bewertung der Vertretbarkeit der engeren Definition:
- Sehr gut vertretbar: Klare Evidenz und konsistente Behördenpraxis.
- Vertretbar: Einige Anhaltspunkte, aber nicht eindeutig.
- Schwach: Nur theoretisch argumentierbar.
Standardformulierung für Schriftsatz
"Selbst wenn man — entgegen der hier vertretenen Auffassung — den Markt enger definiert und [Produkt X] ausklammert, weil [Begründung], ergibt sich ein Marktanteil des Antragstellers von [Y%], was [Ergebnis] zur Folge hat."
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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