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Alternative marktdefinition weit

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Wenn es um Alternative Marktdefinition — Weiter in Kartellrecht — Marktabgrenzungsprüfung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Alternative Marktdefinition — Weiter

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR).
  • Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Alternative Marktdefinition — Weiter

  • Normen-/Quellenanker: Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis.
  • Entscheidende Weiche: Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Vorgehensweise

Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen

Welche Produkte/Regionen enthält die vorgelegte Abgrenzung?

Schritt 2: Einschlusskandidaten identifizieren

Welche Produkte wurden bisher ausgeschlossen, könnten aber substitutiv sein?

Kriterien für den Einschluss:

  • Überlappende Verwendungszwecke aus Kundensicht.
  • Angebotsseitige Substitution innerhalb eines Jahres möglich.
  • Kreuzpreiselastizität > 0,4 (Indiz für Substitutionsbeziehung).
  • Überschneidende Kundengruppen und Einsatzgebiete.
  • Behördenpraxis in anderen Verfahren hat breiteren Markt anerkannt.

Schritt 3: Juristische Begründung

Referenz auf Rechtsprechung, die breitere Definitionen stützt:

  • EU-Bekanntmachung 2024, Rn. 28 ff.: Supply-Side Substitution als Marktabgrenzungsinstrument.
  • Praxis der Kommission: Fusionsfälle, in denen Markt breit definiert wurde.

Schritt 4: Ökonomische Begründung

  • SSNIP-Test: Bei Einschluss des breiteren Produktsatzes wird Preiserhöhung unrentabel → breiterer Markt korrekt.
  • Wettbewerbsdisziplinierung: Selbst wenn Produkte nicht perfekte Substitute, bringen sie Preisdruck.
  • Importkonkurrenz bei räumlicher Erweiterung: Ausländische Anbieter disziplinieren Inland.

Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil

Vorgelegter Marktanteil (enger Markt): [X%]
Marktanteil bei weiterer Abgrenzung: [Y%]
Änderung: [-Z Prozentpunkte]
Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht]
Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...]

Schritt 6: Stärke der alternativen Definition

  • Sehr gut vertretbar: Klare Evidenz für Substitutionsbeziehungen.
  • Vertretbar: Einige Anhaltspunkte, Behörde wird Argumente prüfen.
  • Schwach: Nur zur Risikodarstellung geeignet.

Leitentscheidungen Weitere Marktdefinition

  • EK, Beschl. v. 04.09.2019 — COMP/M.9064 (Google/Fitbit) — Weiter Markt Wearables; Substitution zwischen Smart-Watch und Fitness-Band trotz Unterschiede möglich.

Standardformulierung für Schriftsatz

"Bezieht man — dem Verständnis der Nachfrager entsprechend — auch [Produkt X] in den relevanten Markt ein, weil [Begründung], reduziert sich der Marktanteil auf [Y%]. Die Marktbeherrschungsvermutung des § 18 Abs. 4 GWB wäre dann nicht erfüllt."

Ergänzung: räumliche Erweiterung

Wenn nationale Marktdefinition angegriffen werden soll:

  • EWR-weiter Markt: Importquote analysieren, Preiskonvergenz nachweisen.
  • Globaler Markt: Globale Anbieter und Handelsströme dokumentieren.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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