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Missbrauchsverbot modus

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Wenn es um Missbrauchsverbot — Modus in Kartellrecht — Marktabgrenzungsprüfung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Missbrauchsverbot — Modus

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FKVO Art. 4 Anmeldepflicht vor Vollzug, GWB § 40 1-Monats-Frist Phase I / 4 Monate Phase II, Bagatellschwellen § 35 GWB (50/17,5 Mio. EUR).
  • Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 18, 19, 20, 35, 36, 39, AEUV Art. 101, 102, FKVO (VO 139/2004), Bekanntmachung Kommission Marktabgrenzung 2024 (C/2024/1645), Leitlinien horizontale/vertikale Zusammenarbeit, HMG-Index — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundeskartellamt, EU-KOM (DG COMP), Anmelder, Wettbewerber, OLG Düsseldorf (Kartellsenat), EuG, EuGH.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zusammenschlussanmeldung Form CO, Marktabgrenzungsanalyse, SSNIP-Test, HMG-Berechnung, Critical-Loss-Analyse, Datenanalyse (PoS/Scanner), Marktbefragung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Missbrauchsverbot — Modus

  • Normen-/Quellenanker: Art. 101/102 AEUV, VO 1/2003, FKVO, GWB, Vertikal-GVO, DMA/DSA-Schnittstellen, private damages und Behördenpraxis.
  • Entscheidende Weiche: Markt, Verhalten, Beteiligte, Schwelle, Effekt, Effizienzrechtfertigung, Verfahren, Dawn Raid/Leniency und Schadensersatz getrennt ordnen.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Rechtsrahmen

  • Art. 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung.
  • § 19 GWB: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
  • § 20 GWB: Relative Marktmacht, Diskriminierungsverbot.

Prüfungsaufbau

Schritt 1: Marktbeherrschung

Voraussetzung für Art. 102 AEUV ist eine beherrschende Stellung auf dem relevanten Markt. Marktdefinition ist damit unausweichliche Vorfrage jedes Missbrauchsverfahrens.

Marktanteils-Indizien:

  • Ab 40 Prozent: § 18 Abs. 4 GWB Vermutung.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Unterhalb 40 Prozent: Marktmacht durch andere Faktoren möglich (Netzwerkeffekte, Patente, Datenzugang).

Schritt 2: Missbrauchstatbestand

Behinderungsmissbrauch

Kampfpreise (predatory pricing):

  • Preise unter AVC (Average Variable Cost) → in der Regel missbräuchlich.
  • Preise zwischen AVC und ATC: Missbräuchlich wenn Verdrängungsabsicht nachweisbar.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Margin Squeeze:

  • Differenz zwischen Vorleistungspreis und Endkundenpreis zu gering für effiziente Wettbewerber.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Refusal to Deal / Essential Facility:

  • Verweigerung des Zugangs zu essenzieller Infrastruktur oder Information.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Selbstbegünstigung (Self-Preferencing):

  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Neue Kategorie des Missbrauchs, noch nicht abschließend kodifiziert.

Kopplungs- und Bündelungsstrategien:

  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Ausbeutungsmissbrauch

Überhöhte Preise:

  • Selten angewendet, methodisch schwierig (kein Vergleichsmarkt).

Unfaire Geschäftsbedingungen:

  • Auferzwingen unangemessener Konditionen (Art. 102 lit. a AEUV).

Schritt 3: Auswirkung auf Handelsbeziehungen

Zwischenstaatlichkeitsklausel: Spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten.

Prüfprotokoll Missbrauch

Markt: [definiert]
Marktbeherrschung: [ja / zweifelhaft]
Marktanteil: [%]
Missbrauchstatbestand: [Kampfpreise / Margin Squeeze / Refusal to Deal / Self-Preferencing / Überhöhte Preise / andere]
Objektive Rechtfertigung: [ja / nein]
Zwischenstaatlichkeit: [erfüllt / nicht erfüllt]
Ergebnis: [missbräuchlich / nicht missbräuchlich / offen]

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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