Sonstige aufwendungen uebernachtung
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Wenn es um JVEG-Sonstige-Aufwendungen-Belege in JVEG-Kostenprüfer geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md
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JVEG-Sonstige-Aufwendungen-Belege
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: JVEG-Sonstige-Aufwendungen-Belege
- Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Aufwendungsart: Kopien, Dateien, Begleitperson, Vertretungskosten oder sonstige bare Auslagen?
- Notwendigkeit: Waren die Aufwendungen für die Auftragserfüllung notwendig (Wirtschaftlichkeitsgebot)?
- Belege: Liegen Originalquittungen oder sonstige Belege vor?
- Begleitperson: Ist die Mitnahme einer Begleitperson medizinisch oder faktisch notwendig nachgewiesen?
- Normgrundlage: Ist die konkrete Aufwendung im JVEG geregelt oder nur analog zu behandeln?
Zentrale Normen
- § 7 Abs. 2 JVEG (Reisenebenkosten, bare Auslagen)
- § 12 JVEG (Nebenkosten Sachverständige: Kopien, Dateien, Lichtbilder)
- § 5 Abs. 4 JVEG (Parkkosten und Sonderreisenebenkosten)
- § 6 JVEG (Sonderfall Begleitperson bei Reise)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Startet bei
Rechnung enthält Positionen jenseits von Honorar, Reisezeit und Fahrtkosten.
Output-Template
| Position | Norm | Betrag geltend (EUR) | Beleg | Notwendig | Anerkannt (EUR) |
|---|---|---|---|---|---|
| Kopien [X × Y EUR] | § 12 JVEG | 00,00 | Ja/Nein | Ja/Nein | 00,00 |
| Begleitperson | § 6 JVEG | 00,00 | Ja/Nein | Ja/Nein | 00,00 |
| Sonstige bare Auslagen | § 7 Abs. 2 JVEG | 00,00 | Ja/Nein | Ja/Nein | 00,00 |
| Gesamt | 00,00 | 00,00 |
Ausgabe
Prüfergebnis für Sammelposition sonstige Aufwendungen mit Belegstatus.
Leitplanken
- Kein Ansatz ohne Normgrundlage; Analogie nur in engen Grenzen.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.
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