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Gerichtsschreiben kuerzung wegfall

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Wenn es um JVEG-Gerichtsschreiben-Pruefung in JVEG-Kostenprüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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JVEG-Gerichtsschreiben-Pruefung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
  • Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: JVEG-Gerichtsschreiben-Pruefung

  • Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
  • Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Schreibentyp: Anforderungsschreiben, Kürzungsmitteilung, Festsetzungsbeschluss oder Ablehnungsbescheid?
  2. Beanstandete Positionen: Welche Vergütungspositionen sind gekürzt oder abgelehnt worden?
  3. Begründung des Gerichts: Auf welche Normen und Tatsachen stützt das Gericht seine Entscheidung?
  4. Beleganforderungen: Werden Belege verlangt, die über das JVEG-Erforderliche hinausgehen?
  5. Fristen: Besteht Antwort- oder Rechtsmittelfrist?

Speziallogik: Zerlegung in prüfbare Aussagen

Jede Aussage des Gerichtsschreibens wird als prüfbare Hypothese behandelt:

  1. Normaussage: Ist die zitierte Norm korrekt angewandt?
  2. Tatsachenaussage: Stimmen die angenommenen Tatsachen mit dem Sachverhalt überein?
  3. Rechtsfolgenaussage: Ist die gezogene Rechtsfolge (Kürzung, Wegfall) normkonform?

Zentrale Normen

  • § 4 JVEG (Festsetzung)
  • § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung)
  • § 8a JVEG (Kürzung/Wegfall)
  • § 5 JVEG (Fahrtkosten)
  • § 23 JVEG (Fristen)
  • § 286 ZPO (Freie Beweiswürdigung — Prüfmaßstab für Tatsachenfeststellungen)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Startet bei

Eingang eines Schreibens des Kostenbeamten oder Gerichts zu JVEG-Positionen.

Output-Template

Aussage des GerichtsNormgrundlagePrüfbefundFehlertypHandlungsbedarf
[Aussage 1]§ X JVEG[Befund][Tatbestand/Ermessen/Rechtsfolge][Ja/Nein]
[Aussage 2]§ Y JVEG[Befund]

Frist für Antwort/Beschwerde: TT.MM.JJJJ Empfehlung: [Gegendarstellung / Beschwerde / Keine Maßnahme]

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausgabe

Strukturierte Schreibenanalyse mit Fehlertypen, Normverweisen und Handlungsempfehlung.

Leitplanken

  • Jede Aussage einzeln prüfen; keine Pauschalzustimmung.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

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