Dolmetscher sonderfall und edge case
Wenn es um Dolmetscher: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung in JVEG-Kostenprüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Dolmetscher: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Dolmetscher: Sonderfall und Edge-Case-Prüfung
- Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Dolmetscher prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Dolmetscher-Edge-Cases
- Gebärdensprache (DGS): § 9 Abs. 3 JVEG analog; in der Praxis je nach Bundesland separate Honorarordnungen / Rahmenverträge -- live prüfen.
- Seltene Sprache: Zuschlag möglich, wenn Beschaffung schwierig (Begründung im Beschluss).
- Telefondolmetschen: Zulässig nach § 185 GVG (richterliches Ermessen); Vergütung wie Anwesenheit, abzüglich Fahrtkosten.
- Konsekutiv mit langer Wartezeit: Wartezeit nach § 19 JVEG; aktive Tätigkeit separat ausweisen.
- Mehrere Verfahren am selben Tag: Reisekosten anteilig (§ 5 JVEG, § 8 JVEG).
- Übersetzungsauftrag mit elektronisch editierbarem Ausgangstext: Reduzierter Satz nach § 11 Abs. 1 JVEG.
- Beglaubigte Übersetzung: Beglaubigungsvermerk und Stempelgebühr separat; Vereidigung des Übersetzers gem. § 189 GVG.
- Dolmetscher in Untersuchungshaft (JVA): zusätzliche Wegezeiten und ggf. Wartezeit infolge Sicherheitsprozeduren.
Anti-Muster
- Pauschalsatz statt detaillierter Zeitaufstellung (führt zu Kürzung im Festsetzungsverfahren).
- Übersetzungsauftrag ohne Festlegung der Standardzeile (§ 11 JVEG).
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