Dolmetscher uebersetzer
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Wenn es um JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer in JVEG-Kostenprüfer geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.From its SKILL.md
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JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer
- Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Tätigkeit: Dolmetschen (mündlich, § 13 JVEG) oder Übersetzen (schriftlich, § 16 JVEG)?
- Sprachkombination: Welche Sprache — liegt eine Sonderregelung für seltene Sprachen vor?
- Umfang: Stunden (Dolmetscher) oder Zeilen/Normseiten (Übersetzer) — wie belegt?
- Reisezeit und Fahrtkosten: Sind Reisezeiten als Wartezeit oder als Dolmetschzeit abgerechnet?
- Fristen: Dreimonatsfrist § 23 JVEG gewahrt?
Zentrale Normen
- § 13 JVEG (Dolmetscher — Stundensatz, Mindestdauer)
- § 14 JVEG (Zuschlag für besondere Leistungen)
- § 15 JVEG (Kürzung bei unvollständiger Tätigkeit)
- § 16 JVEG (Übersetzer — Vergütung nach Zeilen)
- §§ 5–7 JVEG (Fahrtkosten)
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Startet bei
Eingang einer Rechnung eines Dolmetschers oder Übersetzers im gerichtlichen Verfahren.
Output-Template
| Position | Geltend (EUR) | Norm | Prüfbefund | Anerkannt (EUR) |
|---|---|---|---|---|
| Dolmetschzeit [X Std.] | 00,00 | § 13 JVEG | [Befund] | 00,00 |
| Übersetzungszeilen [X] | 00,00 | § 16 JVEG | [Befund] | 00,00 |
| Fahrtkosten | 00,00 | § 5 JVEG | [Befund] | 00,00 |
| Gesamt | 00,00 | 00,00 |
Fristenstatus § 23 JVEG: [Fristende]
Ausgabe
Positionsgenaues Prüfergebnis mit anerkanntem Betrag und Kürzungsbegründung.
Leitplanken
- Wartezeiten ohne Dolmetschleistung nicht vergütungsfähig.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.
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