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Dolmetscher uebersetzer

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/jveg-kostenpruefer/skills/dolmetscher-uebersetzer

Wenn es um JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer in JVEG-Kostenprüfer geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.From its SKILL.md

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JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
  • Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: JVEG-Dolmetscher-Uebersetzer

  • Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
  • Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Tätigkeit: Dolmetschen (mündlich, § 13 JVEG) oder Übersetzen (schriftlich, § 16 JVEG)?
  2. Sprachkombination: Welche Sprache — liegt eine Sonderregelung für seltene Sprachen vor?
  3. Umfang: Stunden (Dolmetscher) oder Zeilen/Normseiten (Übersetzer) — wie belegt?
  4. Reisezeit und Fahrtkosten: Sind Reisezeiten als Wartezeit oder als Dolmetschzeit abgerechnet?
  5. Fristen: Dreimonatsfrist § 23 JVEG gewahrt?

Zentrale Normen

  • § 13 JVEG (Dolmetscher — Stundensatz, Mindestdauer)
  • § 14 JVEG (Zuschlag für besondere Leistungen)
  • § 15 JVEG (Kürzung bei unvollständiger Tätigkeit)
  • § 16 JVEG (Übersetzer — Vergütung nach Zeilen)
  • §§ 5–7 JVEG (Fahrtkosten)
  • § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Startet bei

Eingang einer Rechnung eines Dolmetschers oder Übersetzers im gerichtlichen Verfahren.

Output-Template

PositionGeltend (EUR)NormPrüfbefundAnerkannt (EUR)
Dolmetschzeit [X Std.]00,00§ 13 JVEG[Befund]00,00
Übersetzungszeilen [X]00,00§ 16 JVEG[Befund]00,00
Fahrtkosten00,00§ 5 JVEG[Befund]00,00
Gesamt00,0000,00

Fristenstatus § 23 JVEG: [Fristende]

Ausgabe

Positionsgenaues Prüfergebnis mit anerkanntem Betrag und Kürzungsbegründung.

Leitplanken

  • Wartezeiten ohne Dolmetschleistung nicht vergütungsfähig.
  • Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

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