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Tatbestaende lernen

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Wenn es um Tatbestaende Lernen in Jurastudium geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Tatbestaende lernen für Jurastudium und Examensvorbereitung: Anwendungsfall Student muss Tatbestaende und Definitionen sicher beherrschen für Klausuren und Examen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
  • Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studenten, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fokus: Tatbestaende lernen für Jurastudium und Examensvorbereitung: Anwendungsfall Student muss Tatbestaende und Definitionen sicher beherrschen für Klausuren und Examen. Lösungsschemata Tatbestandsmerkmale BGB Strafrecht öffentliches Recht, Subsumtion, Methodenlehre. Prüfraster Tatbestandsmerkmale vollständig, Definitionen normiert oder hM-Definition, Abgrenzung verwandter Tatbestaende, Examensrelevanz einordnen. Output Tatbestand-Lernkarten mit Definition Schema und Abgrenzungshinweisen. Abgrenzung zu Lösungsschemata für Klausuraufbau und zu Karteikarten für allgemeines Lernen.

Tatbestände lernen

Triage zu Beginn

  1. Welcher Tatbestand soll erarbeitet werden (§ 242 StGB, § 280 BGB, § 823 BGB, etc.)?
  2. Ist das Ziel: Tatbestandsmerkmale kennen, Definitionen abrufbar machen oder Streitstaende verorten?
  3. Soll im Drill-Format (Abfragen) oder im Erklaer-Format (Zusammenhaenge) gearbeitet werden?
  4. Gibt es einen Klausur-/Examens-Druck oder dient die Übung der Grundlagen-Vertiefung?

Zentrale Normen

  • §§ 433, 280, 823 BGB — Zivil-Kerntatbestaende für Drill-Lernen
  • §§ 242, 263, 212 StGB — Straf-Kerntatbestaende für Drill-Lernen
  • §§ 40, 42 VwGO — VwR-Grundtatbestaende für Drill-Lernen
  • §§ 133, 157 BGB — Auslegung als Querschnittskompetenz bei jedem Tatbestand

Eingaben

  • Tatbestand (z. B. § 433 BGB, § 242 StGB, § 35 VwVfG)
  • Optional: Rechtsgebiet für eine Karteikartenladung mehrerer Normen (BGB Schuldrecht AT, StGB Vermögensdelikte, VerwR Allgemeiner Teil)
  • Optional: Niveau (Anfang / Examensvorbereitung)

Methodik

Schritt 1 — Norm zerlegen

Jedes Tatbestandsmerkmal isolieren. Beispiel § 433 I 1 BGB:

  • "Durch den Kaufvertrag" — gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag (Angebot, Annahme).
  • "wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet" — Sache § 90 BGB, Verkäuferpflicht.
  • "dem Käufer die Sache zu übergeben" — Besitzverschaffung § 854 BGB.
  • "und das Eigentum an der Sache zu verschaffen" — Verfügungsgeschäft §§ 929 ff. BGB, Trennungsprinzip.

Sechs Merkmale, sechs Lernziele.

Schritt 2 — Definition pro Merkmal

Jedes Merkmal bekommt eine abrufbare Definition — kurz, im eigenen Wortlaut, mit zwei bis drei Markern.

Beispiel "fremd" (§ 242 StGB):

Fremd ist eine Sache, wenn sie weder im Alleineigentum des Täters steht noch herrenlos ist. Maßgeblich ist die zivilrechtliche Eigentumslage im Tatzeitpunkt.

Marker: Alleineigentum / herrenlos / zivilrechtlich / Tatzeitpunkt — vier Anker, abprüfbar.

Schritt 3 — Streitstand verankern

Streitstände werden am Tatbestandsmerkmal, nicht "irgendwo daneben" gelernt. Beispiel: Theorienstreit zur "Sache" als "Tier" (§ 90a BGB) gehört zu § 433 I als Streit um den Sachbegriff im Kaufrecht (Ergebnis: Tiere können Gegenstand eines Kaufvertrags sein, § 90a S. 3 BGB).

Aufbau einer Streit-Karteikarte:

  • Frage: Welche Auffassungen vertreten BGH, Lehre Mindermeinung beim Merkmal X?
  • Antwort: Eine Position pro Bullet, jeweils mit Argument ("+") und Gegenargument ("−").

Schritt 4 — Hilfsgerüst Schemata

Schemata sind erlaubt — als Lernhilfsmittel, nicht als Klausurprodukt. Siehe loesungsschemata für die ehrliche Einordnung.

Schritt 5 — Drill

  • Skill fragt: "Wie definierst du fremd?"
  • Studentenr antwortet.
  • Skill prüft Vollständigkeit: vier Anker erwartet, drei genannt — "Was fehlt: zivilrechtlich oder Tatzeitpunkt?"
  • Korrektur, Wiederholung, in Karteikarte einfügen.

Tatbestandsgruppen — was sich lohnt

BGB

  • Schuldrecht AT: §§ 280, 286, 281, 311a, 313, 314, 320, 323, 326 — die Leistungsstörungs-Familie.
  • Schuldrecht BT: § 433 (Kauf), § 535 (Miete), § 631 (Werk), § 611, 611a (Dienst, Arbeitsvertrag), § 812 (Bereicherung).
  • Sachenrecht: §§ 929 ff. (Übereignung), § 932 (gutgläubiger Erwerb), § 985 (Herausgabe), § 1004 (Beseitigung/Unterlassung), §§ 994 ff. (EBV).
  • Deliktsrecht: § 823 I, § 823 II, § 826, § 831.

StGB

  • Vermögensdelikte: §§ 242, 246, 253, 263, 266, 267.
  • Tötung/Körper: §§ 211, 212, 213, 222, 223, 224, 226, 227.
  • Freiheit/Ehre: §§ 185, 186, 187, 240, 239.
  • Straßenverkehr: §§ 315c, 316, 142.

Öffentliches Recht

  • § 35 VwVfG (VA).
  • §§ 113, 114, 80 V VwGO (Anfechtung, Ermessen, einstweiliger Rechtsschutz).
  • Grundrechte als Schichtenprüfung (siehe methodenlehre-öffentliches-recht).

Karteikartenintegration

Diese Skill arbeitet eng mit karteikarten:

  • Pro Tatbestand → 1 Karte "Norm und Tatbestandsmerkmale" + pro Merkmal 1 Karte "Definition".
  • Pro Streitstand → 1 Karte mit Argumenten und Gegenargumenten.
  • Frequenz: Vor der Klausur 14 Tage täglich, dann SM-2-Algorithmus.

Was diese Skill nicht tut

  • Sie liefert keine vorgefertigten Karteikartendecks, die der Studenten nur konsumiert. Lernzweck wäre dann verfehlt. Die Definitionen muss der Studenten formulieren — die Skill korrigiert.
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Sie übt keine ganzen Klausuren (siehe gutachten-uebung).

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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