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Loesungsschemata

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/skills/loesungsschemata

Wenn es um Lösungsschemata in Jurastudium geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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Lösungsschemata

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
  • Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studenten, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn

  1. Welches Schema wird benoetigt: Anspruchspruefung, Verbrechensaufbau, Grundrechtspruefung, Klageart-Bestimmung?
  2. In welchem Prüfungsniveau (Anfaenger, Fortgeschrittene, Examen) soll das Schema eingesetzt werden?
  3. Gibt es Streitfragen zum Schema selbst (z.B. Aufbaufragen im Strafrecht)?
  4. Soll das Schema als Gedaechtnisstuetze oder zum Verstaendnis-Aufbau verwendet werden?

Zentrale Normen

  • §§ 433, 280 BGB — Vertrag und Leistungsstoerung: Kern des Anspruchspruefungs-Schemas
  • §§ 13-35 StGB — Allgemeiner Teil: Fundament des Verbrechensaufbau-Schemas
  • Art. 1, 19 GG — Grundrechte: Schutzbereich als erster Schritt des Grundrechtsschemas
  • §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klageart als erster Schritt des Verwaltungsrecht-Schemas

Ehrlicher Disclaimer vorweg

Schemata sind nicht das Gesetz, nicht die Lehre und nicht das Examen. Sie sind didaktische Krücken — manchmal sehr gute, manchmal irreführende.

Die ehrliche Lage:

  • Die ausgezeichneten Studentenn brauchen keine Schemata. Sie haben die innere Struktur verstanden und arbeiten direkt aus dem Gesetz.
  • Für viele andere — auch sehr ordentliche Studenten — sind Schemata ein Verständniskatalysator. Wer mit einem Schema im Kopf einsteigt, fragt sich beim Lesen des Sachverhalts: "An welchem Punkt bin ich jetzt im Schema?" Das gibt Halt und Reihenfolge.
  • Wer die innere Begründung kennt und das Schema dann als Stütze nutzt, ist gut bedient. Wer Schemata abspult, ohne zu verstehen warum, schreibt mediokere Klausuren.
  • Whatever works: Wenn ein Schema dir hilft, die nächste Klausur zu schreiben — nimm es. Wenn du es nicht brauchst — auch gut.

Diese Skill stellt Schemata bereit, weil das Verbieten nichts bringt. Wir kommentieren aber jedes Schema mit dem dogmatischen Grund, warum es so aussieht — damit du irgendwann ohne auskommst.

Eingaben

  • Rechtsgebiet und Thema (z. B. "§ 823 I BGB Schema", "§ 32 StGB Notwehr", "Art. 8 GG Versammlungsfreiheit")
  • Optional: Erklärungstiefe ("nur das Schema" / "mit Erläuterung warum")

Zivilrechtliche Schemata

Anspruchsprüfung (allgemein)

  1. Anspruch entstanden? — Tatbestand der AGL.
  2. Anspruch nicht erloschen? — Erlöschensgründe (Erfüllung § 362, Aufrechnung § 389, Rücktritt §§ 346 ff., Anfechtung § 142 I).
  3. Anspruch durchsetzbar? — Einreden (Verjährung § 214, Zurückbehaltung § 273).

Warum so: Diese Dreiteilung folgt der Logik der Anspruchsnorm — sie entsteht, kann erlöschen, kann gehemmt sein.

§ 433 I BGB — Kaufvertragsanspruch

  1. Vertragsschluss: §§ 145, 147 BGB — Angebot, Annahme, Konsens über Ware und Preis (essentialia negotii).
  2. Wirksamkeit: keine Nichtigkeit (§§ 105 ff., 116 ff., 134, 138 BGB), keine Anfechtung (§§ 142, 143 BGB), keine erfolgreiche Formanforderung (§ 311b BGB bei Grundstückskaufverträgen).
  3. Anspruch nicht erloschen: keine Erfüllung, kein Rücktritt.
  4. Anspruch durchsetzbar: keine Verjährung (§§ 195, 199 BGB).

§ 280 I BGB — Schadensersatz neben der Leistung

  1. Schuldverhältnis.
  2. Pflichtverletzung (jede Abweichung vom Soll-Zustand).
  3. Vertretenmüssen (§§ 276 ff. BGB, Vermutung).
  4. Schaden (§§ 249 ff. BGB).
  5. Haftungsausfüllende Kausalität.

§ 823 I BGB — Delikt

  1. Rechtsgutsverletzung (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, sonstiges Recht).
  2. Verletzungshandlung.
  3. Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenz + Adäquanz + Schutzzweck der Norm).
  4. Rechtswidrigkeit (indiziert).
  5. Verschulden (§§ 276 ff., evtl. Deliktsfähigkeit §§ 827, 828).
  6. Schaden + haftungsausfüllende Kausalität.

Warum so: Drei Ebenen — Tatbestand (1–3), Rechtswidrigkeit (4), Verschulden (5) — wie im Strafrecht, dann Schaden als Rechtsfolge.

§ 812 I 1 Fall 1 BGB — Leistungskondiktion

  1. "Etwas erlangt" — Vermögensvorteil.
  2. "Durch Leistung" eines anderen — bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
  3. "Ohne rechtlichen Grund" — kein wirksamer Behaltensgrund.

§ 985 BGB — Herausgabe

  1. Anspruchsteller ist Eigentümer.
  2. Anspruchsgegner ist Besitzer.
  3. Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz (§ 986 BGB).

EBV — §§ 987 ff. BGB

Sperrwirkung: §§ 987 ff. BGB regeln die Folgen abschließend, daneben kein § 823 BGB (Ausnahme: § 992 BGB bei deliktischem Besitzerwerb), kein § 812 BGB (Ausnahme: bei Bösgläubigkeit § 988 BGB).

Culpa in contrahendo — §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB

  1. Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 II BGB).
  2. Pflichtverletzung (§ 241 II BGB).
  3. Vertretenmüssen.
  4. Schaden.

Strafrechtliche Schemata

Verbrechensaufbau (jedes Delikt)

  1. Tatbestand
  • Objektiver Tatbestand (Handlung, Erfolg, Kausalität, objektive Zurechnung)
  • Subjektiver Tatbestand (Vorsatz § 15, besondere subjektive Merkmale)
  1. Rechtswidrigkeit (Rechtfertigungsgründe)
  2. Schuld (Schuldfähigkeit, Entschuldigungsgründe, Unrechtsbewusstsein)

§ 242 StGB — Diebstahl

  1. Objektiver Tatbestand:
  • Fremde bewegliche Sache.
  • Wegnahme: Bruch fremden, Begründung neuen Gewahrsams.
  1. Subjektiver Tatbestand:
  • Vorsatz bzgl. obj. Merkmalen.
  • Zueignungsabsicht: Aneignungsabsicht (Vorsatz 1. Grades) + Enteignungsvorsatz (dolus eventualis reicht), Rechtswidrigkeit der Zueignung.
  1. Rechtswidrigkeit (Notwehr § 32, Notstand § 34, Einwilligung — selten).
  2. Schuld.

§ 32 StGB — Notwehr (Rechtfertigungsgrund)

  1. Notwehrlage: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff.
  2. Notwehrhandlung: erforderlich + geboten.
  3. Subjektives Rechtfertigungselement: Verteidigungswille.

Öffentlich-rechtliche Schemata

Grundrechtsprüfung (Schichtenprüfung)

  1. Schutzbereich: persönlich + sachlich.
  2. Eingriff.
  3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung:
  • Schranke (Vorbehalt des Gesetzes).
  • Schranken-Schranken (Verhältnismäßigkeit, Wesensgehalt Art. 19 II GG, Zitiergebot Art. 19 I 2 GG, Bestimmtheit).

Verhältnismäßigkeit

  1. Legitimer Zweck.
  2. Geeignetheit.
  3. Erforderlichkeit.
  4. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn).

Klage im Verwaltungsprozess

  1. Klageart bestimmen (Anfechtung, Verpflichtung, Leistung, Feststellung, FFK, Normenkontrolle).
  2. Zulässigkeit:
  • Verwaltungsrechtsweg (§ 40 VwGO).
  • Statthaftigkeit (richtige Klageart).
  • Klagebefugnis (§ 42 II VwGO, "möglicherweise verletzt").
  • Vorverfahren (§ 68 VwGO).
  • Klagefrist (§ 74 VwGO).
  • Form (§ 81 VwGO).
  • Beteiligten- und Prozessfähigkeit (§§ 61, 62 VwGO).
  1. Begründetheit (z. B. § 113 I 1 VwGO bei Anfechtungsklage: VA rechtswidrig + Kläger in seinen Rechten verletzt).

Verwaltungsaktqualität (§ 35 VwVfG)

  1. Verfügung, Entscheidung, andere hoheitliche Maßnahme.
  2. Behörde.
  3. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
  4. Zur Regelung.
  5. Eines Einzelfalls.
  6. Mit Außenwirkung.

Drill-Modus

Die Skill stellt das Schema bereit, erklärt aber jeden Schritt mit der dogmatischen Begründung. Beispiel:

Frage: "Warum prüft man bei § 985 BGB drei Voraussetzungen?" Antwort der Skill: "Weil die Norm den Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe regelt, wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz hat. Die drei Schritte sind keine Konvention, sondern direkt der Wortlaut."

Im Drill-Modus stellt die Skill Schritt-für-Schritt-Fragen, die der Studenten erst aus dem Gesetz beantwortet, dann mit dem Schema abgleicht.

Was diese Skill nicht tut

  • Sie ist nicht das Lehrbuch. Wer nur das Schema lernt, geht durch das Examen wie ein Roboter mit fehlerhafter Firmware: erkennt einen 80%-passenden Sachverhalt nicht.
  • Sie ersetzt keine bereitgestellten Lehrmaterialien und keine verifizierte Quellenarbeit.
  • Sie ist nicht universell. Manche Fälle passen in kein Schema — dann hilft das Verständnis der Methodenlehre (siehe methodenlehre-grundlagen), nicht das Krampfhalten am Schema.

Schlusswort

Schemata sind wie Stützräder am Fahrrad. Solange sie tragen, lassen sie sich nicht ohne Folgen abbauen. Wer fahren kann, fährt ohne. Wer das Fahren lernt, fährt erstmal mit — und schämt sich nicht.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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