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Examensvorbereitung fragen

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Wenn es um Examensvorbereitungs-Fragen in Jurastudium geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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Examensvorbereitungs-Fragen

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
  • Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studenten, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn

  1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)?
  2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
  3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training?
  4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert?

Zentrale Normen

  • §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmaßstab (exemplarisch für alle Bundeslaender)
  • § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren
  • § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht
  • § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard öffentliches Recht

Eingaben

  1. Lernprofil unter ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
  2. Optional: lernplan.yaml – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
  3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
  4. Prüfungstyp: --schriftlich (Klausur, 5h) oder --mündlich (Aktenvortrag, AG-Fragen)

Ablauf

1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen)

Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, vor der Fragengenerierung fragen:

  • "In welchem Bundesland legst du das Examen ab?"
  • "1. oder 2. Staatsexamen?"
  • "Schriftlich oder mündlich?"

Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.

2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate

Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:

"In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"

3. Fragengenerierung

  • Fragen gewichtet nach Schwächeprofil aus dem Lernprofil
  • Examenstypische Sachverhalte (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial
  • Schwierigkeitsmarkierung: [Grundniveau] / [Examensniveau] / [Schwerpunkt]
  • JAG-Markierung: kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist

4. Auswertung

Nach jeder Antwort:

  1. Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert?
  2. Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft?
  3. Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt?
  4. Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus ../references/zitierweise.md?
  5. Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren

--session <n> läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.

Quellen und Zitierweise

../references/zitierweise.md (maßgeblich für alle Zitate)

Quellenregel je Rechtsgebiet:

RechtsgebietStandardkommentar
BGB AT / SchuldrechtNormtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung
SachenrechtNormtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung
BGB AllgemeinNormtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung
HandelsrechtNormtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien
GesellschaftsrechtNormtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien
ZPONormtext, amtliche Hinweise, verifizierte Rechtsprechung
StGBNormtext, verifizierte Rechtsprechung, bereitgestellte Materialien
VerwaltungsrechtNormtext, amtliche Materialien, verifizierte Rechtsprechung

Ausbildungszeitschriften: Nur verwenden, wenn der Nutzer den konkreten Aufsatz bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.

Ausgabeformat

Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil)

**Sachverhalt:**
[3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]

**Aufgabe:**
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]

Musterlösung (nach Nutzerantwort)

**Lösungsskizze – Gutachtenstil**

A. Ansprüche des A gegen B

I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
 Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
 gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
 Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
 Definition Kaufvertrag: …
 Subsumtion: …
 Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.

II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
 Obersatz: …

**Literaturnachweise:**
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

Beispiel

Sachverhalt: Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.

Aufgabe: Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.

Musterlösung (Auszug):

I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB

Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.

Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind.

Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.

Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.

II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB

Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.

[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.

Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.

Quellenhinweis: Literaturfundstellen nur ergänzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.

Risiken / typische Fehler

  • Falscher JAG-Rahmen: BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen.
  • Urteilsstil statt Gutachtenstil: Der Obersatz muss hypothetisch sein. "A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren.
  • h.M. ohne Beleg: "nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen.
  • Scheinprobleme ignorieren: Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen.
  • Konkurrenzprobleme: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten – vgl. ../references/methodik-buergerliches-recht.md.
  • Fehlende Fundstellen im Gutachten: Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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