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Ag vorbereitung examens prognose

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Wenn es um AG/Seminar-Vorbereitung (Cold-Call-Prep) in Jurastudium geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md

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AG/Seminar-Vorbereitung (Cold-Call-Prep)

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
  • Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studenten, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Triage zu Beginn

  1. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht?
  2. Welches Thema oder welcher Fall steht auf dem AG-Plan?
  3. Wie viel Zeit bis zur AG — und welche Vorbereitung ist bisher erfolgt?
  4. Gibt es spezifische Fragen oder Schwachpunkte, die besonders geuebt werden sollen?

Zentrale Normen

  • §§ 133, 157 BGB — Auslegung als AG-Dauerthema
  • § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz: Standard-AG-Anspruch
  • §§ 32, 34 StGB — Notwehr/Notstand: AG-Klassiker Strafrecht
  • §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klagearten: AG-Grundlage öffentliches Recht

Eingaben

  1. Fall oder Thema – als Text oder Stichworte
  2. AG-Typ – Grundstudium / Fortgeschrittenenübung / Examens-AG / Seminar
  3. Lernprofil (~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md) → Fachsemester, Schwächen, Lernstil
  4. Optional: bisherige Musterlösung oder eigene Antwort zur Besprechung

Ablauf

Schritt 1: Fallanalyse

Das Plugin analysiert den vorliegenden Fall / das Thema und:

  • Identifiziert die 3–5 klassischen Bohrerpunkte, an denen ein AG-Leiter einhaken wird
  • Bewertet, welche Streitstände für die AG-Besprechung typisch sind
  • Markiert Punkte, die erfahrungsgemäß unterschätzt werden

Schritt 2: Simuliertes Aufrufen

Das Plugin nimmt die Rolle des AG-Leiters ein und bohrt dich:

"Du bist A und behauptest einen Anspruch auf Rückzahlung. Welche Anspruchsgrundlage prüfst du zuerst, und warum nicht § 812 BGB?"

Es gibt nicht die Antwort. Es wartet auf deine Antwort und hakt nach.

Typische AG-Leiter-Fragen, die das Plugin simuliert:

  • "Was ist der Obersatz?"
  • "Wie definierst du [Tatbestandsmerkmal]?"
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • "Was ist die Mindermeinung, und warum folgt die h.M. nicht ihr?"
  • "Kannst du den Unterschied zwischen § 280 Abs. 1 und § 280 Abs. 3 BGB erklären?"
  • "Was ändert sich, wenn [Sachverhaltsmodifikation]?"

Im Drill-Modus: Das Plugin stellt die Fragen, ohne Hinweise zu geben. Im Erklärungs-Modus: Das Plugin gibt nach der Frage einen Kontext-Hinweis.

Schritt 3: Sachverhaltsmodifikationen

Nach der Grundbesprechung gibt das Plugin typische AG-Variationen:

  • "Was ändert sich, wenn A weiß, dass B ein Minderjähriger ist?"
  • "Wie wäre es, wenn A die Frist nicht gesetzt hätte?"
  • "Gilt das auch, wenn es sich um Dienst- statt Kaufvertrag handelt?"

Schritt 4: Zusammenfassung

Nach der Simulationssitzung:

  • Liste der beantworteten und offenen Fragen
  • Schwachstellen mit gezielten Verweisen (Norm, Kommentar, Lernplan)
  • Empfehlung, welche Abschnitte vor der AG nochmals durchzuarbeiten sind

Quellen und Zitierweise

../references/zitierweise.md

In der AG wird das mündliche Zitieren erwartet – kein vollständiges Literaturverzeichnis, aber:

  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • BGH nennen: "Der BGH hat in der Entscheidung NJW [Jahr], [Seite] entschieden, dass …"
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Quellen in AGs:

  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Beispiel

Fall: A und B schließen einen Kaufvertrag über ein Notebook (800 €). Das Notebook ist bei Übergabe defekt (Bildschirm flimmert). B verlangt Nacherfüllung. A verweigert. B setzt eine Frist von 14 Tagen, die fruchtlos verstreicht.

AG-Vorbereitung:

Schwerpunktnormen: §§ 433, 434, 437, 439, 280, 281 BGB

Die 5 wahrscheinlichsten AG-Fragen:

  1. "Was ist der Obersatz für den Schadensersatzanspruch?" → §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
  2. "Wann liegt ein Sachmangel vor?" → § 434 Abs. 1 BGB
  3. "War die Fristsetzung wirksam?" → § 281 Abs. 1 S. 1 BGB; Frist muss angemessen sein Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. "Wie verhält sich § 280 Abs. 1 BGB zu §§ 280 Abs. 3, 281 BGB?" → Abgrenzung einfacher Schadensersatz und Schadensersatz statt der Leistung

Simulierte AG-Frage: "Wir sind bei dem Schadensersatzanspruch. Du sagst, § 437 Nr. 3 BGB. Gut. Aber was ist mit dem Vertretenmüssen? Hat B das zu beweisen, oder A?"

[Deine Antwort]

Nachbohren: "Und wenn A beweist, dass der Defekt durch unsachgemäße Behandlung nach Übergabe entstanden ist – was passiert dann mit § 477 BGB?"

Risiken / typische Fehler

  • Unpräziser Obersatz: In der AG erwartet der Dozent den hypothetisch formulierten Obersatz, nicht eine Zusammenfassung des Sachverhalts.
  • Streitstände nicht kennen: AG-Leiter bohren gezielt auf bekannte Diskussionspunkte. § 434 BGB n. F. (2022) hat den Mangelbegriff verändert – vor jeder AG auf aktuelle Gesetzeslage prüfen.
  • Sachverhaltsmodifikationen nicht antizipieren: Fast jede AG endet mit Modifikationsfragen. Diese üben und im Lernprofil protokollieren.
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Defensives Schweigen: Lieber eine strukturierte Antwort auf falschem Fundament als gar keine Antwort – der AG-Leiter kann nur korrigieren, was er hört.

Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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