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Retention and setoff

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/internationales-handelsrecht-lex-mercatoria/skills/retention-and-setoff

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung International in Internationales Handelsrecht und Lex Mercatoria geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.

SKILL.md

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Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung International

Arbeitsbereich

Internationales Handelsrecht: Einbehalt und Aufrechnung im internationalen Kaufvertrag. Zurückbehaltungsrecht (CISG Art. 58, BGB § 273), Aufrechnung (BGB §§ 387-396), CISG-Schweigen zur Aufrechnung, grenzüberschreitende Aufrechnung und Insolvenzaufrechnung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Worum es geht

Das Zurückbehaltungsrecht (CISG Art. 58 Abs. 1: Käufer zahlt gegen Übergabe; BGB § 273) und die Aufrechnung (§§ 387-396 BGB) sind wichtige Defensivrechte. CISG regelt die Aufrechnung nicht direkt — nationale Recht nach IPR gilt. Grenzüberschreitende Aufrechnung kann durch Formerfordernisse und Anerkennung im Ausland kompliziert werden.

Kernnormen / Kernquellen

  • CISG Art. 58 Abs. 1: Zahlung Zug um Zug gegen Übergabe (vertragsimmanentes ZBR)
  • BGB § 273: Zurückbehaltungsrecht — Verbindung der Ansprüche
  • BGB §§ 387-396: Aufrechnung — Gegenseitigkeit, Fälligkeit, Aufrechnungserklärung
  • PICC Art. 8.1-8.5: Set-off (Aufrechnung) — autonom geregelt
  • InsO § 94: Aufrechnung in der Insolvenz — privilegierte Aufrechnungslage
  • EuInsVO Art. 9: Schutz des Aufrechnungsberechtigten bei EU-Insolvenz

Schlüsselbegriffe

  • Zug-um-Zug-Leistung (CISG Art. 58): Käufer muss nicht vorleisten wenn kein Zahlungsziel
  • Konnexität (BGB § 273): ZBR nur wenn Gegenanspruch und Hauptanspruch aus gleichem rechtlichem Verhältnis
  • PICC Art. 8.1: Aufrechnung durch einseitige Erklärung; Fälligkeit der Gegenforderung nicht immer erforderlich
  • Set-off vs. Netting: Set-off einseitig; Netting vertraglich (z.B. ISDA Close-Out Netting)
  • Insolvenzaufrechnung: privilegiert wenn Aufrechnungslage vor Insolvenz entstanden (§ 94 InsO)

Typische Streitfragen / Anwendungsfälle

  1. CISG-Vertrag: Käufer rechnet mit Gegenforderung aus anderem Vertrag auf — zulässig?
  2. Aufrechnung mit unbestrittener vs. bestrittener Gegenforderung: Wirksamkeit?
  3. ZBR bei CIF-Lieferung: Kann Käufer Zahlung zurückhalten bis Dokumente vorliegen?
  4. Grenzüberschreitende Aufrechnung: Aufrechnung erklärt in D gegen eng. Forderung — Wirkung?
  5. Insolvenz-Netting (ISDA): Schützt Close-Out Netting vor Insolvenzanfechtung in EU?

Methodik

  • Aufrechnung: Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit, Fälligkeit der Gegenforderung prüfen
  • CISG-Lücke: Aufrechnung nach IPR-Recht (Vertragsstatut) beurteilen
  • ZBR im Akkreditivgeschäft: Akkreditiv ist abstrakt — ZBR aus Grundgeschäft nicht gegenüber Bank
  • Netting-Vereinbarung: für Finanzderivate ISDA Master Agreement mit Close-Out-Netting-Klausel

Quellenregel

BGB §§ 273, 387-396: gesetze-im-internet.de. CISG Art. 58: uncitral.un.org. PICC Art. 8.1: unidroit.org. InsO § 94: gesetze-im-internet.de. Unsicherheit bleibt sichtbar.

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