Currency risk and indexation
Wenn es um Währungsrisiko und Indexklauseln in Internationales Handelsrecht und Lex Mercatoria geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.From its SKILL.md
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Währungsrisiko und Indexklauseln
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Worum es geht
Wechselkursrisiken können den wirtschaftlichen Vertragswert erheblich verschieben. Parteien können das Risiko durch Hard-Currency-Klauseln (USD, EUR), Indexklauseln oder Currency-Hedge-Verpflichtungen allozieren. CISG regelt die Zahlungspflicht (Art. 54) aber nicht explizit das Währungsrisiko.
Kernnormen / Kernquellen
- CISG Art. 54: Zahlungspflicht des Käufers — alle Maßnahmen um Zahlung zu ermöglichen
- CISG Art. 74: Schadensersatz inkl. Wechselkursverlust? (str. in Rspr.)
- PICC Art. 6.1.9: Zahlung in Fremdwährung — Umrechnung bei Hindernis
- Rom I VO Art. 12 Abs. 1 lit. b: Vertragserfüllung — Zahlungsmodalitäten nach Vertragsstatut
- IWF Art. IV Abs. 2 lit. b IWF-Statut: Sonderziehungsrechte (SZR) als Referenzwährung
- BGH XI ZR 238/12: Währungsklausel und Anpassungsrecht
Schlüsselbegriffe
- Hard Currency Clause: Zahlung nur in USD/EUR — schützt Verkäufer bei Käuferwährungs-Abwertung
- Currency Basket Klausel: Zahlung referenziert IWF-SZR oder gemischten Währungskorb
- Zahlungswährung vs. Rechnungswährung: unterschiedliche Funktionen im Vertrag
- Force-Majeure-Währungsrisiko: Extremabwertung als FM? (Grundsätzlich kein FM — normales Marktrisiko)
- PICC Art. 6.1.9: Umrechnung nach Tageskurs am Fälligkeitstag
Typische Streitfragen / Anwendungsfälle
- USD-Preisklausel: Käufer zahlt in EUR — welcher Umrechnungszeitpunkt gilt?
- Extreme Abwertung (50%): Hardship oder normales Geschäftsrisiko?
- CISG Art. 78: Zinsen auf Zahlungsrückstand — in welcher Währung?
- Indexklausel: Anpassung an Rohstoffpreisindex — Probleme bei Indexabschaffung?
- Währungskontrollen: Zahlung durch Käufer unmöglich wegen staatlichen Kontrollen — FM?
Methodik
- Vertragsklausel: Zahlungswährung und Umrechnungsmethode explizit regeln
- Hedging-Empfehlung: bei langen Laufzeiten Währungsforward-Absicherung empfehlen
- Indexklausel: Fallback-Index für Fälle der Indexabschaffung definieren
- Währungskontrollen: Force-Majeure-Klausel explizit auf Devisenbeschränkungen erstrecken
Quellenregel
CISG Art. 54, 74, 78: uncitral.un.org. PICC Art. 6.1.9: unidroit.org. Rom I Art. 12: eur-lex.europa.eu. Unsicherheit bleibt sichtbar.
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