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Cartel dawn raid

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/internal-investigations-praxis/skills/cartel-dawn-raid

Wenn es um Kartell-Dawn-Raid und Leniency in Internal Investigations Praxis geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.From its SKILL.md

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SKILL.md

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Kartell-Dawn-Raid und Leniency

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Rechtlicher Rahmen

Kartellrechtliche Durchsuchungen durch das Bundeskartellamt (§ 59 GWB, gesetze-im-internet.de) oder die EU-Kommission (Art. 20 VO (EG) Nr. 1/2003, eur-lex.europa.eu) sind unter Wettbewerbsrecht besonders mächtig: weitgehende Befugnisse, kurze Reaktionszeiten und der Zeitdruck des Kronzeugenprogramms erzeugen eine Ausnahmesituation. Zuwiderhandlungen gegen Art. 101 AEUV oder § 1 GWB können Bußgelder bis 10 % des weltweiten Konzernumsatzes auslösen (Art. 23 VO 1/2003; § 81 GWB, gesetze-im-internet.de).

Ziel dieses Skills

Dieser Skill stellt das korrekte Verhalten bei Kartell-Nachprüfungen sicher, schützt Privilege-Rechte und analysiert die Kronzeugen-Option zeitkritisch.

Arbeitsprogramm

1. Sofortmaßnahmen beim Erscheinen der Behörde

  • Nachprüfungsberechtigte feststellen: EU-Kommission (Inspektoren) oder Bundeskartellamt (Beamte)?
  • Prüfungsmandat verlangen (Art. 20 VO 1/2003 oder § 59 GWB).
  • Anwalt sofort benachrichtigen; kein Interview ohne Anwalt.
  • Mitarbeiter anweisen: keine Aussagen zur Sache; keine Dokumente verschieben oder löschen.
  • Zeuge hinzuziehen (§ 106 StPO analog / § 60 GWB).

2. Besonderheiten der EU-Kommissions-Nachprüfung

  • Art. 20 VO 1/2003: Kommissionsbeamte können Büroräume betreten, Bücher und Unterlagen prüfen, kopieren, versiegeln.
  • Anwaltszugang: Unternehmen hat Recht auf sofortigen Zugang zum Anwalt, aber Nachprüfung wird nicht aufgehalten.
  • Privilege: nur externe Anwälte (nicht Inhouse Counsel) nach EuGH C-550/07 P (Akzo Nobel, curia.europa.eu) geschützt.
  • Versiegelung: Kommissionsbeamte können Räume versiegeln; Verstöße sind bußgeldbewehrt.

3. Kronzeugenprogramm (Leniency)

  • EU-Kronzeugenmitteilung: vollständige Immunität für erstes antragstellendes Unternehmen; erhebliche Bußgeldreduktion für nachfolgende.
  • Bundeskartellamt Bonusregelung: analog; vollständige Bußgeldfreiheit für Erstantragsteller.
  • Race to the regulator: Kronzeugenantrag muss zeitlich vor Wettbewerbern gestellt werden.
  • Inhalt des Antrags: vollständige Beschreibung des Kartells (Dauer, Teilnehmer, Marktgebiete, Absprachen), verfügbare Beweise.
  • Marker-System: Sicherung des Vorrangs durch vorläufigen Antrag.

4. Während der Nachprüfung

  • Zugangskontrolle: Beamte nur in Bereichen, die das Mandat deckt.
  • Kopien: von allem, was kopiert oder beschlagnahmt wird, eigene Kopien anfertigen.
  • Privilegierungsanspruch: alle Anwaltsdokumente kennzeichnen und Anspruch sofort erklären.
  • Keine falschen Aussagen gegenüber Behörde: Strafbarkeit nach nationalem Recht; bei EU-Kommission: Bußgeld nach Art. 23 Abs. 1 lit. c VO 1/2003.
  • Pflicht zur Vorlage: Dokumente müssen vorgelegt werden, aber Auskunft auf Tatsachen beschränkt (kein Selbstbelastungszwang).

5. Parallele nationale Ermittlungen

  • Bei Unternehmensgeldbußen: § 30 OWiG; individuelle Strafbarkeit leitender Mitarbeiter nach §§ 298, 263 StGB.
  • Koordination der Selbstdarstellung zwischen Bundeskartellamt- und EU-Kommissions-Verfahren.
  • Private Schadensersatzklagen: nach Bußgeldbescheid sind Dritte berechtigt, Schadensersatz einzuklagen (§ 33a GWB, gesetze-im-internet.de).

6. Post-Raid-Maßnahmen

  • Vollständige Dokumentation der Nachprüfung (vgl. inv-021-dawn-raid-playbook).
  • Anforderung einer Kopie des vollständigen Nachprüfungsprotokolls.
  • Entscheidung über Kronzeugenantrag: zeitkritisch; nach Raid nur noch reduzierte Immunität möglich.
  • Interne Compliance-Untersuchung: parallel einleiten, um Sachverhalt vollständig zu erfassen.

7. Remediation und Settlement

  • EU-Settlement-Verfahren: reduziertes Bußgeld gegen Eingeständnis und schnelleres Verfahren (Art. 10a VO (EG) Nr. 773/2004, eur-lex.europa.eu).
  • Compliance-Programm als strafmildernder Faktor.
  • Remediation-Maßnahmen dokumentieren für Bußgeldbemessung.

Normenregister

NormInhaltQuelle
§ 59 GWBNachprüfungsbefugnis Bundeskartellamtgesetze-im-internet.de
§ 81 GWBBußgeldergesetze-im-internet.de
§ 33a GWBSchadensersatzgesetze-im-internet.de
Art. 20 VO 1/2003EU-Nachprüfungeur-lex.europa.eu
EuGH C-550/07 PAkzo Nobel Privilegecuria.europa.eu

Ausgabeformate

  • Kartell-Raid-Sofortprotokoll
  • Kronzeugenantrag-Checkliste (EU + Bundeskartellamt)
  • Privilege-Widerspruchs-Formulierung
  • Post-Raid-Dokumentationsvorlage
  • Settlement-Entscheidungsmatrix

Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->

Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

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