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Vendor kickback

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/internal-investigations-praxis/skills/vendor-kickback

⚠️ Experimentelle Skill-Sammlung für deutsches Recht (Arbeits-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Datenschutz-, Prozessrecht u.a.) – inzwischen verbessert und im Alltag getestet, aber weiterhin Experiment. Bitte selber ausprobieren, Issues/PRs willkommen! Keine Rechtsberatung. Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO), DSGVO, US-Transfer, KI-VO & Co

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Wenn es um Lieferanten-Kickback-Untersuchung in Internal Investigations Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.

SKILL.md

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Lieferanten-Kickback-Untersuchung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Rechtlicher Rahmen

Kickbacks von Lieferanten an Einkäufer oder Entscheidungsträger erfüllen die Tatbestände der §§ 299, 300 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, gesetze-im-internet.de), § 263 StGB (Betrug) und § 266 StGB (Untreue), je nach Konstruktion. Für das Unternehmen als Geldwäscheadressat kommt § 261 StGB in Betracht, wenn Kickback-Erlöse in das Unternehmen zurückfließen. Das Unternehmen selbst haftet nach § 30 OWiG, wenn § 130 OWiG-Verstöße vorliegen (gesetze-im-internet.de).

Ziel dieses Skills

Strukturiert die forensische Untersuchung von Kickback-Verdachtsmomenten in Beschaffungsprozessen.

Arbeitsprogramm

1. Red-Flag-Identifizierung in Vergabeverfahren

  • Preisanomalien: Lieferant liegt erheblich über Marktpreis; Qualitätsmängel werden toleriert.
  • Auftragsvergabe ohne Ausschreibung: Direktvergabe an bestimmten Lieferanten.
  • Häufige Auftragsänderungen: Nachträge, die den ursprünglichen Auftragswert erhöhen.
  • Rahmenverträge ohne Leistungsnachweis: pauschale Zahlungen ohne dokumentierte Gegenleistung.
  • Interessenkonflikt des Entscheiders: vgl. inv-035-conflict-of-interest.

2. Forensische Zahlungsanalyse

  • Alle Lieferantenzahlungen über definierten Zeitraum und Betragsgrenzen extrahieren.
  • Vergleich Lieferantenpreise mit Marktpreisen (Benchmarking).
  • Identifikation von Lieferanten, die kurz nach Gründung große Aufträge erhalten haben.
  • Analyse von Rechnungen ohne ordnungsgemäße Beschreibung der Leistung.
  • Verbindungen zwischen Lieferanten und Entscheidungsträgern (Handelsregister, soziale Netzwerke).

3. Vergabeverfahren-Review

  • Dokumentation der Auswahlentscheidungen: Wer hat entschieden? Welche Kriterien?
  • Ausschreibungsunterlagen: Wurden Spezifikationen so formuliert, dass nur ein Bieter gewinnen konnte?
  • Bewertungsmatrizen: Wurden die Kriterien eingehalten, oder wurde das Ergebnis manipuliert?
  • Genehmigungsweg: Wurden alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt?

4. Lieferanten-seitige Untersuchung

  • Lieferant kooperiert: eigene Aufzeichnungen über gezahlte Provisionen oder Geschenke vorlegen.
  • Lieferant verweigert: vertragliche Audit-Right ausüben (falls vereinbart); andernfalls beweismittelseitig auf interne Daten beschränkt.
  • Handelsregister-Prüfung: Identität der Eigentümer und Verbindung zu Mitarbeitern.
  • Offshore-Zahlungen: wurden Kick-backs über Briefkastengesellschaften verschleiert?

5. Täter-Interview

  • Vorherige Dokumentenanalyse abschließen; Konfrontation nur mit belegbaren Fakten.
  • Belehrung: wenn strafrechtliche Relevanz offensichtlich, Schweigerecht nach § 136 StPO.
  • Umfang des Schadens: erbrachte Leistung des Lieferanten vs. gezahlter Preis.
  • Kooperation des Täters mit der Untersuchung: kann strafmildernd wirken.

6. Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen

  • Außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB): schwere Pflichtverletzung.
  • Strafanzeige: §§ 299, 266, 263 StGB; auch gegen Lieferanten.
  • Schadensersatz: gegen Täter und Lieferanten (als Mittäter oder Teilnehmer).
  • Geldwäsche: wenn Kickback-Erlöse in das Unternehmen zurückgeflossen sind: § 261 StGB prüfen.

7. Prävention und Remediation

  • Beschaffungsrichtlinie mit klaren Ausschreibungspflichten.
  • Vier-Augen-Prinzip bei Lieferantenauswahl über Schwellenwert.
  • Supplier Code of Conduct mit Kickback-Verbot.
  • Anonyme Meldestelle für Lieferantenbeschwerden.
  • Rotationsprinzip für Einkäufer in sensiblen Kategorien.

Normenregister

NormInhaltQuelle
§ 299 StGBBestechung im Geschäftsverkehrgesetze-im-internet.de
§ 266 StGBUntreuegesetze-im-internet.de
§ 261 StGBGeldwäschegesetze-im-internet.de
§ 130 OWiGAufsichtspflichtverletzunggesetze-im-internet.de
§ 626 BGBAußerordentliche Kündigunggesetze-im-internet.de

Ausgabeformate

  • Lieferanten-Zahlungsanalyse-Template (Anomalien, Benchmarking)
  • Vergabeverfahren-Review-Checkliste
  • Kickback-Schadensberechnungs-Vorlage
  • Strafanzeige §§ 299, 266 StGB
  • Präventionsmaßnahmen-Katalog (Beschaffungsrichtlinie, Supplier Code of Conduct)

Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.

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