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Conflict of interest

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/internal-investigations-praxis/skills/conflict-of-interest

Wenn es um Interessenkonflikte – Untersuchung und Prävention in Internal Investigations Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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Interessenkonflikte – Untersuchung und Prävention

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Rechtlicher Rahmen

Interessenkonflikte von Mitarbeitern und Organmitgliedern sind einer der häufigsten Compliance-Verstöße und können zur Haftung nach § 93 AktG (gesetze-im-internet.de), § 43 GmbHG, § 266 StGB (Untreue) und § 34 HGB (Wettbewerbsverbot für kaufmännische Angestellte, gesetze-im-internet.de) führen. Im Kapitalmarktrecht lösen Interessenkonflikte Offenlegungspflichten nach MAR Art. 14, 17 aus. Aufsichtsratsmitglieder unterliegen Sonderregeln (§ 100 AktG: persönliche Anforderungen; § 114 AktG: Beraterverträge).

Ziel dieses Skills

Identifiziere und untersucht Interessenkonflikte, leitet Remediation-Maßnahmen ab und klärt die haftungsrechtlichen Konsequenzen.

Arbeitsprogramm

1. Kategorisierung von Interessenkonflikten

  • Wirtschaftliche Interessen: Mitarbeiter oder dessen Angehörige profitieren von Unternehmensentscheidungen (z. B. Lieferantenwahl, Auftragsvergabe).
  • Doppelmandate: Aufsichtsratsmitglied oder Vorstandsmitglied ist zugleich Berater oder Gesellschafter eines Lieferanten.
  • Nebentätigkeiten: Mitarbeiter ist bei Wettbewerber oder Kunden tätig (§ 60 HGB: Wettbewerbsverbot, gesetze-im-internet.de).
  • Family-and-Friend-Deals: Vergabe von Aufträgen an Familienangehörige oder Freunde.
  • Post-Employment: ehemaliger Mitarbeiter wechselt zu Auftragnehmer, bei dem er zuvor Entscheidungen getroffen hat.

2. Offenlegungsregime

  • Corporate Policy: Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten gegenüber Compliance/HR; Code of Conduct.
  • § 93 AktG: Vorstandsmitglied darf keine Geschäftschancen der Gesellschaft für sich nutzen (Corporate Opportunity Doctrine).
  • § 100 Abs. 2 Nr. 3 AktG: Aufsichtsratsmitglied darf nicht gleichzeitig gesetzlicher Vertreter eines wesentlichen Wettbewerbers sein.
  • MAR: Interessenkonflikte bei Kapitalmarkttransaktionen müssen offengelegt werden.

3. Untersuchungsschritte

  • Finanzdaten: Zahlen an Lieferanten, die Verbindungen zu Mitarbeitern haben, identifizieren.
  • Handelsregisterrecherche: Beteiligungen von Mitarbeitern an Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft haben.
  • E-Mail-Analyse: Kommunikation zwischen Mitarbeiter und bevorteiltem Dritten.
  • Entscheidungsdokumentation: Wer hat welche Beschaffungsentscheidungen getroffen, und hat er dabei einen Interessenkonflikt verschwiegen?
  • Spesenabrechnungen: gemeinsame Reisen, Bewirtung mit Begünstigtem.

4. Interessenkonflikte von Organmitgliedern

  • Aufsichtsratsmitglied: § 101 AktG; kein persönliches Abstimmungsrecht bei eigenen Angelegenheiten.
  • Vorstandsmitglied: § 93 AktG; Enthaltungs- und Offenlegungspflicht.
  • § 114 AktG: Beraterverträge mit Aufsichtsratsmitglied bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats (gesetze-im-internet.de).
  • Verletzung: Beschlüsse anfechtbar; Haftung nach § 116 AktG.

5. Strafrecht

  • § 266 StGB (Untreue): Bevorzugung eines Interessenkonflikt-Begünstigten zum Nachteil der Gesellschaft.
  • § 299 StGB: Vorteilsannahme im geschäftlichen Verkehr.
  • § 263 StGB: Betrug, wenn Entscheidungen aktiv falsch dargestellt wurden.

6. Remediation

  • Betroffene Entscheidungen rückwirkend überprüfen: waren sie zum Nachteil der Gesellschaft?
  • Schadensersatz gegen Mitarbeiter oder Organmitglied, wenn Schaden nachweisbar.
  • Kündigung / Abberufung bei schwerwiegendem, vorsätzlichem Verstoß.
  • Code-of-Conduct-Update: klarere Offenlegungspflichten und jährliche Erklärungen.
  • Interessenkonflikt-Register einführen.

7. Prävention

  • Jährliche Interessenkonflikt-Erklärung aller Mitarbeiter in entscheidungsrelevanten Positionen.
  • Four-Eyes-Prinzip bei Beschaffungsentscheidungen über bestimmten Schwellenwert.
  • Due Diligence für Lieferanten: Verbindungen zu Mitarbeitern prüfen.
  • Rotation: Entscheidungsträger in kritischen Beschaffungspositionen regelmäßig rotieren.

Normenregister

NormInhaltQuelle
§ 93 AktGTreuepflicht Vorstandgesetze-im-internet.de
§ 114 AktGBeraterverträge Aufsichtsratgesetze-im-internet.de
§ 60 HGBWettbewerbsverbotgesetze-im-internet.de
§ 266 StGBUntreuegesetze-im-internet.de
§ 299 StGBVorteilsannahmegesetze-im-internet.de

Ausgabeformate

  • Interessenkonflikt-Analyse-Matrix (Person × Entscheidung × Begünstigter × Schaden)
  • Interessenkonflikt-Erklärungsformular (jährlich)
  • Handelsregister-Recherche-Protokoll
  • Remediation-Plan (Code-of-Conduct-Update, Entscheidungsüberprüfung)
  • Schadensersatz-Berechnungsvorlage

Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.

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