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Settlement narrative

Skill Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/internal-investigations-praxis/skills/settlement-narrative

Wenn es um Settlement-Narrativ und Verfahrensabschluss in Internal Investigations Praxis geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.From its SKILL.md

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Settlement-Narrativ und Verfahrensabschluss

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Rechtlicher Rahmen

Das Settlement-Narrativ ist die narrative Grundlage für den Abschluss eines behördlichen Verfahrens. Bei US-DOJ-DPA/NPA enthält es eine „Statement of Facts", die das Unternehmen als faktisch zutreffend anerkennt. Im deutschen OWiG-Bußgeldverfahren enthält der Bußgeldbescheid eine Sachverhaltsdarstellung. Das Narrativ hat erhebliche Bedeutung für zivilrechtliche Nachfolgeklagen (US: Private Class Actions; Deutschland: Aktionärsklagen), für die Reputationswirkung und für die Grundlage des Compliance-Monitors.

Ziel dieses Skills

Dieser Skill gestaltet das Settlement-Narrativ so, dass es die Kooperationsanforderungen der Behörden erfüllt, die eigenen Interessen des Unternehmens schützt und keine unnötigen Schuldanerkennungen enthält.

Arbeitsprogramm

1. Statement of Facts (US-DOJ)

  • Inhalt: chronologischer Tatsachenbericht; was hat das Unternehmen als Tatsache anerkannt?
  • Zielsetzung aus Unternehmenssicht: keine unnötigen Schuldanerkennungen; Sachverhalt möglichst präzise auf spezifische Handlungen begrenzen.
  • Verhandlungspositionen: welche Formulierungen sind problematisch für private Nachfolgeklagen?
  • „Knowing and willful conduct": DOJ bevorzugt diese Formulierung; Unternehmen will möglicherweise „negligent" oder „certain employees" als Subjekt.

2. Sachverhaltsdarstellung im deutschen Bußgeldbescheid

  • Bußgeldbescheid enthält Sachverhaltsdarstellung, die das Gericht im Einspruchsverfahren überprüft.
  • Einspruch: Unternehmen kann gegen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen; riskiert höheres Bußgeld.
  • Verhandlungslösung: mit Staatsanwaltschaft oder Behörde eine Sachverhaltsdarstellung aushandeln.
  • § 153a StPO: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei weniger schweren Straftaten.

3. Schuldanerkenntnis-Grenzen

  • Was das Unternehmen in einem Settlement anerkennt, kann in nachfolgenden Zivilklagen als Beweis verwendet werden.
  • US: Collateral Estoppel – einmal als Tatsache anerkannt, kann es nicht mehr bestritten werden.
  • Deutschland: Bußgeldbescheid als Indiz in Zivilklagen, aber nicht bindend.
  • Strategische Entscheidung: ist es besser, weite Sachverhalte anzuerkennen (DOJ-Bonus), oder drohen erhebliche Folgeschäden durch Zivilklagen?

4. Präzedenzwirkung

  • US-Settlement-DPAs: veröffentlicht; wirken als Blaupause für zukünftige DOJ-Verfahren.
  • Unternehmensform: wie wird das Unternehmen im Statement of Facts bezeichnet? Als „rücksichtsloser Krimineller" oder als „Unternehmen mit Compliance-Lücken"?
  • Formulierungen, die systemisches Versagen nahelegen, erhöhen Regressansprüche gegen Organmitglieder.

5. Koordination mit Zivilklagen-Risiko

  • US Class Actions: Aktionärsklagen nach Securities Exchange Act; Settlement-Narrativ ist Munition für Kläger.
  • Deutsche Aktionärsklagen: § 148 AktG (Sonderprüfung) und § 147 AktG (Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen).
  • Abwägung: schnelles Settlement mit DOJ kann Zivilklagen-Exposition erhöhen; langwieriges Verfahren erhöht DOJ-Sanktionsrisiko.

6. Öffentliche Kommunikation des Settlements

  • Statement of Facts wird veröffentlicht; Pressemitteilung des DOJ ist häufig ungünstiger formuliert als das Settlement selbst.
  • Vorbereitung: Unternehmen sollte eigene Pressemitteilung gleichzeitig mit DOJ herausgeben.
  • CEO-Statement: persönliche Verantwortungsübernahme als Reputationsmaßnahme (ohne strafrechtliches Eingeständnis).
  • Kundenkommunikation: key accounts und wichtige Geschäftspartner vorab informieren.

7. Nachfolgende Verfahren

  • Monitor: Settlement enthält oft Monitor-Anforderungen (vgl. inv-046-monitor-reporting).
  • Compliance-Programm-Anforderungen: häufig als Teil des DPA.
  • Cooperation Obligation: Unternehmen verpflichtet sich zur weiteren Kooperation bei Ermittlungen gegen Individuen.
  • Auflösungsbedingungen: was muss das Unternehmen tun, damit das DPA/NPA ausläuft?

Normenregister

NormInhaltQuelle
§ 153a StPOVerfahrenseinstellung gegen Auflagegesetze-im-internet.de
§ 147 AktGSchadensersatzklage Aktionäregesetze-im-internet.de
§ 148 AktGSonderprüfunggesetze-im-internet.de
Art. 17 MARAd-hoc-Pflicht bei Settlementeur-lex.europa.eu

Ausgabeformate

  • Statement-of-Facts-Analyse (Formulierungs-Risiken, Schuldanerkennungen)
  • Verhandlungsprotokoll für DOJ/BaFin-Settlements
  • Zivilklage-Risikoanalyse nach Settlement
  • CEO-Statement-Vorlage (Verantwortungsübernahme ohne strafrechtliches Geständnis)
  • Pressemitteilungs-Template für Settlement-Ankündigung

Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.

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Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.

Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.

Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.

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